Unter 25.000 € entsteht eine UG (haftungsbeschränkt). Mit Musterprotokoll gilt kein Mindestgeschäftswert, sodass die Gebühren bei 15.000 € sehr niedrig ausfallen; bei individueller Satzung rechnet der Notar trotzdem mit 30.000 €.
| Gründer | Vertrag | Notar brutto | mit Register |
|---|---|---|---|
| 1 | Musterprotokoll | 220,91 € | 520,91 € |
| 1 | Satzung | 709,24 € | 1.009,24 € |
| 2 | Musterprotokoll | 331,34 € | 631,34 € |
| 2 | Satzung | 719,95 € | 1.019,95 € |
| 3 | Musterprotokoll | 331,34 € | 631,34 € |
| 3 | Satzung | 719,95 € | 1.019,95 € |
Im Vergleich zur Stufe 12.500 € sind es mit eigener Satzung und zwei Gründern gleich viel, zur Stufe 20.000 € gleich viel.
Rechenweg nach Tabelle B GNotKG
Ein Gründer, eigene Satzung, 15.000 € Stammkapital: Der Notar addiert 30.000 € für die Gründung und 30.000 € für den Geschäftsführerbeschluss. Die einfache Gebühr aus Tabelle B beträgt für 30.000 € 125,00 €. Es folgen 375,00 € für die Beurkundung, 96,00 € für die Gesellschafterliste, 62,50 € für die Anmeldung und 25,00 € für die XML-Daten, zusammen 596,00 € netto oder 709,24 € brutto.
Das günstigere Musterprotokoll setzt bei 15.000 € das tatsächliche Kapital an. Daraus ergibt sich ein einfacher Tabellenwert von 91,00 €, eine Beurkundungsgebühr von 91,00 € und eine Anmeldegebühr von 45,50 €. Brutto berechnet der Notar 220,91 €.
Wie viel vor der Anmeldung eingezahlt sein muss
Vor der Anmeldung müssen mindestens 15.000,00 € auf dem Konto der Gesellschaft liegen. Eine UG mit 15.000 € Stammkapital muss bis zur GmbH-Schwelle noch 10.000 € Rücklage ansparen. Bei 30.000 € Gewinn vor Steuern im Jahr und 400 % Hebesatz dauert das 2 Jahre. Aufteilung auf Gesellschafter rechnen
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