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GmbH-Stammkapital.de
25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Redaktionsrichtlinien

Stand: 14.10.2026 · Redaktion

Diese Regeln gelten für alle Inhalte auf GmbH-Stammkapital.de: Rechner, Gründungskosten-Seiten, Stadtseiten, Rechtsformvergleiche, Beispielrechnungen, Ratgeber und Lexikon.

Quellen

Beträge, Gebühren, Prozentsätze und Fristen belegen wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de. Gebühren rechnen wir ausschließlich nach Tabelle B und Kostenverzeichnis des GNotKG, der HRegGebV und der TrGebV. Schätzungen für Beratung, Bankgebühren oder Gemeindegebühren veröffentlichen wir nicht als Zahl, sondern weisen sie als nicht enthalten aus. Hebesätze stammen aus der amtlichen Statistik.

Jahresbezug

Jeder Steuerwert gehört zu einem Veranlagungsjahr. Der Einkommensteuertarif liegt für 2024, 2025, 2026 vor, die Körperschaftsteuersätze bis 2032, der Mindesthebesatz von 280 % ab 2027. Künftige Werte übernehmen wir erst, wenn sie im Gesetz stehen. Fehlt das laufende Jahr im Datensatz, zeigt das System einen Hinweis, und wir ergänzen die Werte nach Prüfung.

Prüfprozess vor der Veröffentlichung

Texte entstehen mit technischer Unterstützung. Bevor sie erscheinen, prüft die Redaktion jede Seite von Hand: alle Zahlen gegen Gesetz, Gebührenverzeichnis und Datenquelle, alle Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner, außerdem Titel, Beschreibung, strukturierte Daten, Bildbeschreibungen und Verständlichkeit. Erst danach wird eine Seite veröffentlicht. Der Prüfvermerk auf jeder Seite nennt das Datum dieser Prüfung.

Rechner und Rechenweg

Jeder Rechner zeigt, wie er zu seinem Ergebnis kommt. Derselbe Rechenkern läuft im Browser und auf dem Server. Mit automatischen Vergleichstests über 1.200 Zufallsfälle stellen wir sicher, dass beide auf den Cent übereinstimmen. Die Notargebühren-Tabelle haben wir gegen die amtliche Gebührentabelle in Anlage 2 zum GNotKG abgeglichen.

Massenseiten nur mit eigenem Inhalt

Seiten für einzelne Städte, Gewinnstufen, Kapitalbeträge oder Rechtsformpaare veröffentlichen wir nur, wenn sie eigene Daten enthalten: einen belegten Hebesatz mit daraus berechneter Steuerlast, eine vollständige Beispielrechnung, eine Gebührenaufstellung oder einen belegten Vergleich. Für Gemeinden ohne belegten Wert legen wir keine Seite an.

Unabhängigkeit

Werbung ist als Anzeige gekennzeichnet und von den redaktionellen Inhalten getrennt. Partner haben keinen Einfluss auf Zahlen, Rechenwege oder Empfehlungen. Vergleichsrechner binden wir nur dort ein, wo sie zum Thema passen.

Korrekturen

Hinweise auf Fehler prüfen wir am Gesetzestext und an der Datenquelle. Bestätigte Fehler korrigieren wir zügig und aktualisieren den Prüfvermerk. Schreib uns an info@leventelci.de.

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