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GmbH-Stammkapital.de
25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Datenstand 2024 · 404 Städte ab 30.000 Einwohnern

GmbH-Steuern je Stadt: Hebesatz und Steuerlast 2026

Eine GmbH zahlt überall 15 % Körperschaftsteuer plus Soli, die Gewerbesteuer bestimmt die Gemeinde. Bei Hebesätzen zwischen 250 % und 580 % unter den größeren Städten liegt die Gesamtbelastung zwischen 24,58 % und 36,13 %.

Für jede Stadt ab 30.000 Einwohnern rechnen wir die Steuerlast einer GmbH bei typischen Gewinnen, vergleichen mit Land, Bund und Umland und zeigen, was die sinkende Körperschaftsteuer bis 2032 bewirkt. Kleinere Gemeinden findest du über die Suche im Steuerlast-Rechner.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Hebesätze aus der amtlichen Statistik 2024 übernommen

Rathaus und Marktplatz einer deutschen Stadt
Bundesmittel (nach Einwohnern)413,1 %alle 10.754 Gemeinden
GmbH-Belastung beim Mittel30,28 %KSt, Soli und Gewerbesteuer 2026
Median aller Gemeinden380 %Spanne 200 bis 700 %
Unter 280 %43Gemeinden, Mindesthebesatz ab 2027

Niedrigste Hebesätze

StadtHebesatzBelastung
Leverkusen250 %24,58 %
Monheim am Rhein250 %24,58 %
Biberach an der Riß310 %26,68 %
Coburg310 %26,68 %
Ingelheim am Rhein310 %26,68 %
Mainz310 %26,68 %
Neumarkt i.d.OPf.315 %26,85 %
Vechta320 %27,03 %
Erding325 %27,2 %
Albstadt345 %27,9 %
Meppen345 %27,9 %
Neu-Isenburg345 %27,9 %

Höchste Hebesätze

StadtHebesatzBelastung
Oberhausen580 %36,13 %
Mülheim an der Ruhr580 %36,13 %
Erftstadt565 %35,6 %
Bonn537 %34,62 %
Marl530 %34,38 %
Hennef (Sieg)525 %34,2 %
Witten520 %34,03 %
Rheinberg520 %34,03 %
Recklinghausen520 %34,03 %
Hagen520 %34,03 %
Siegburg515 %33,85 %
Hattingen515 %33,85 %

Nach Bundesland

Alle Städte von A bis Z

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Wie wir rechnen

Gesamtbelastung = Körperschaftsteuersatz × 1,055 (Soli) + 3,5 % × Hebesatz. 2026 beträgt der KSt-Satz 15 %. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe und mindert die Körperschaftsteuer nicht (§ 4 Abs. 5b EStG). Hinzurechnungen nach § 8 GewStG sind nicht berücksichtigt.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln aus Gesetz und Gebührenverzeichnis. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls. Verbindlich sind die Kostenrechnung des Notars, die Kostenrechnung des Registergerichts und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.

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