Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Gebührentabellen abgeglichen
Wie Einzelunternehmen besteuert werden
Der Gewinn eines Einzelunternehmens fließt komplett in die Einkommensteuererklärung des Inhabers und wird nach dem progressiven Tarif besteuert (§ 32a EStG), bis zum Spitzensteuersatz von 42 % und 45 % ab 277.826 €. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer, allerdings erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Die Gewerbesteuer wird bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % ist sie damit für Einzelunternehmer weitgehend neutral.
Entnahmen spielen keine Rolle: Versteuert wird der Gewinn, egal ob das Geld auf dem Geschäftskonto bleibt oder privat ausgegeben wird.
Wie die GmbH besteuert wird
Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer, bei 400 % Hebesatz rund 29,8 %. Was in der Gesellschaft bleibt, wird nicht weiter besteuert. Erst wenn Gewinne ausgeschüttet werden, fällt beim Gesellschafter Abgeltungsteuer an. Ein Geschäftsführergehalt ist bei der GmbH Betriebsausgabe und beim Geschäftsführer Arbeitslohn mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG).
Der Steuervorteil der GmbH liegt also im Aufschub: Wer Gewinne für Investitionen, Rücklagen oder eine spätere Holdingstruktur in der Gesellschaft lässt, zahlt vorerst nur knapp 30 %. Wer alles privat braucht, landet meist höher als beim Einzelunternehmen.
Ab welchem Gewinn sich die GmbH lohnt
Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend sind drei Faktoren: wie viel des Gewinns privat gebraucht wird, wie hoch der Hebesatz ist und wie das Gehalt gestaltet wird. Bei Vollausschüttung liegt die Gesamtbelastung der GmbH bei rund 48 %, also über dem Spitzensteuersatz des Einzelunternehmers. Bei einer Mischung aus angemessenem Gehalt und Ausschüttung oder bei Thesaurierung kann die GmbH ab sechsstelligen Gewinnen deutlich günstiger sein.
Dazu kommen Kosten, die nichts mit Steuern zu tun haben: Gründungskosten, doppelte Buchführung und Bilanz, Offenlegung im Unternehmensregister, Transparenzregister. Trage laufende Mehrkosten im Rechner ein, um sie in den Vergleich einzubeziehen.
Haftung ist oft das bessere Argument
Bei der GmbH haftet für Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), beim Einzelunternehmen das gesamte Privatvermögen. In der Praxis verlangen Banken von GmbH-Gesellschaftern oft persönliche Bürgschaften, und Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen selbst (§ 43 GmbHG). Trotzdem schützt die GmbH vor Risiken aus Verträgen, Gewährleistung und Schadenersatz, die ein Einzelunternehmer privat tragen würde.
Beispielrechnungen
| Gewinn | Einzelunternehmen | GmbH, 60 % Gehalt, Rest ausgeschüttet | GmbH, alles thesauriert |
|---|---|---|---|
| 60.000 € | 11.980,00 € | 15.208,32 € | 17.895,00 € |
| 100.000 € | 28.344,00 € | 30.603,71 € | 29.825,00 € |
| 150.000 € | 50.703,45 € | 52.753,40 € | 44.737,50 € |
| 250.000 € | 94.631,57 € | 99.582,38 € | 74.562,50 € |
Steuern 2026, ledig, ohne Kirchensteuer, 6.000 € Sonderausgaben, Hebesatz 400 %. Thesauriert heißt: Nur die Steuern der GmbH, die Ausschüttung später ist noch zu versteuern. Weitere Stufen: Beispielrechnungen nach Gewinn.
Häufige Fragen
Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?
Das hängt davon ab, wie viel Gewinn privat entnommen wird. Bei Vollausschüttung ist die GmbH meist teurer. Bleiben Gewinne in der GmbH oder wird ein angemessenes Gehalt gezahlt, kann sie ab etwa 80.000 bis 120.000 € Gewinn günstiger sein.
Wie hoch ist die Steuerbelastung bei Vollausschüttung?
Bei 400 % Hebesatz rund 48 %: 29,83 % in der GmbH und 26,375 % Abgeltungsteuer mit Soli auf den Rest.
Warum zahlt der Einzelunternehmer kaum Gewerbesteuer?
Wegen des Freibetrags von 24.500 € und der Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG, die bis zum 4-Fachen des Messbetrags reicht.
Ist das Geschäftsführergehalt sozialversicherungspflichtig?
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit beherrschendem Einfluss in der Regel nicht. Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität sind meist versicherungspflichtig. Verbindlich klärt das ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Kann ich vom Einzelunternehmen in eine GmbH wechseln?
Ja, etwa durch Einbringung des Betriebs gegen Gewährung von Anteilen (§ 20 UmwStG) oder Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz. Steuerlich ist das ohne Aufdeckung stiller Reserven möglich, braucht aber Planung.
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Quellen und Stand
Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026.
- EStG § 32a abgerufen 14.10.2026
- EStG § 35 abgerufen 14.10.2026
- GewStG § 11 abgerufen 14.10.2026
- KStG § 23 abgerufen 14.10.2026
- EStG § 32d abgerufen 14.10.2026
- EStG § 9a abgerufen 14.10.2026
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