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GmbH-Stammkapital.de
25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechner · Rechtsstand 2026 · geprüft 14.10.2026

GmbH-Gründungskosten berechnen: Notar, Handelsregister, Transparenzregister

Eine GmbH mit 25.000 € Stammkapital kostet mit Musterprotokoll und einem Gründer 575,60 € für Notar und Handelsregister, mit individueller Satzung und zwei Gründern 1.019,95 €. Dazu kommen 19,80 € Transparenzregister im Jahr.

Der Rechner bildet jede Gebühr einzeln ab: Beurkundung, Geschäftsführerbeschluss, Gesellschafterliste, Registeranmeldung, XML-Daten, Auslagen und Umsatzsteuer nach dem Kostenverzeichnis des GNotKG sowie Eintragung und Abrufgebühr nach der HRegGebV.

Unterzeichnung eines Vertrags beim Notar
€
Unter 25.000 € wird es eine UG (haftungsbeschränkt).
Nur bei individueller Satzung relevant.
€
Gebühr deiner Gemeinde, falls bekannt.
Gründungskosten gesamt732,25 €Notar 412,45 € + Register 300,00 € + Transparenzregister 19,80 €
Notar inkl. 19 % USt412,45 €netto 346,60 €, Gebühren nach GNotKG
Handelsregister300,00 €Eintragung 225 € + Abruf 75 €
Einzahlung vor der Anmeldung12.500,00 €je Anteil ein Viertel, mindestens 12.500 €
Rechenweg: GmbH mit 25.000 € Stammkapital, 2 Gesellschafter, Musterprotokoll
PositionKV-Nr.GeschäftswertSatzBetrag
Beurkundung Musterprotokoll (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführer, Gesellschafterliste)2110025.000 €2,0230,00 €
Entwurf Handelsregisteranmeldung mit Beglaubigung2410225.000 €0,557,50 €
XML-Strukturdaten für das Registergericht2211425.000 €0,223,00 €
Post- und Telekommunikation, Gründungsurkunde3200520,00 €
Post- und Telekommunikation, Anmeldung3200516,10 €
Notar netto346,60 €
Umsatzsteuer 19 % (KV 32014)65,85 €
Notar brutto412,45 €
Handelsregister: Eintragung (GV 2100 HRegGebV)225,00 €
Bereitstellung zum Abruf, ein Drittel (GV 6000 HRegGebV)75,00 €
Transparenzregister, Jahresgebühr (TrGebV Nr. 1)19,80 €
Summe732,25 €

Mit dem Musterprotokoll entfällt der Mindestgeschäftswert von 30.000 € (§ 107 Abs. 1 Satz 2, § 105 Abs. 6 GNotKG), und das Protokoll gilt zugleich als Gesellschafterliste. Das macht die Gründung bei kleinem Stammkapital am günstigsten. Nicht enthalten: Dokumentenpauschale für Abschriften (KV 32000 bis 32002), Beratung, IHK-Beitrag, Bankgebühren und Kosten für Bewertungen bei Sacheinlagen.

So ändern sich die Kosten mit dem Stammkapital (sonst gleiche Angaben)
StammkapitalFormNotar bruttoRegisterzusammen
1.000 €UG, Muster230,86 €300,00 €530,86 €
12.500 €UG, Muster304,31 €300,00 €604,31 €
25.000 €GmbH, Muster412,45 €300,00 €712,45 €
50.000 €GmbH, Muster577,75 €300,00 €877,75 €
100.000 €GmbH, Muster924,75 €300,00 €1.224,75 €
500.000 €GmbH, Muster2.977,98 €300,00 €3.277,98 €

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Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Gebührentabellen abgeglichen

Welche Kosten bei der GmbH-Gründung anfallen

Bei einer Bargründung entstehen Pflichtkosten an drei Stellen. Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag (§ 2 Abs. 1 GmbHG), bereitet die Anmeldung zum Handelsregister vor, beglaubigt die Unterschriften der Geschäftsführer und reicht alles elektronisch ein. Seine Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert und der Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (§ 34 GNotKG). Verhandeln lässt sich darüber nicht, Notare dürfen weder Rabatte geben noch Pauschalen verlangen.

Das Registergericht berechnet für die Ersteintragung einer GmbH oder UG 225 € nach Gebührennummer 2100 der Handelsregistergebührenverordnung, bei einer Sacheinlage 360 € (Nr. 2101). Seit der Umstellung auf das elektronische Register kommt ein Drittel dieser Gebühr für die Bereitstellung der Daten zum Abruf hinzu (Nr. 6000), also 75 € beziehungsweise 120 €. Als dritter Posten folgt die Jahresgebühr des Transparenzregisters von 19,80 € (Gebührenverzeichnis der TrGebV, ab dem Gebührenjahr 2024).

So berechnet der Notar seine Gebühr

Grundlage ist der Geschäftswert. Bei einem individuellen Gesellschaftsvertrag ist das das Stammkapital, mindestens aber 30.000 € (§ 107 Abs. 1 GNotKG). Gründen mehrere Personen, fällt eine 2,0-Gebühr an (KV 21100, mindestens 120 €), gründet eine Person allein, eine 1,0-Gebühr für die einseitige Erklärung (KV 21200, mindestens 60 €). Wird der Geschäftsführer in derselben Urkunde per Gesellschafterbeschluss bestellt, ist das ein eigener Gegenstand (§ 110 Nr. 1 GNotKG) mit einem Geschäftswert von 1 % des Stammkapitals, mindestens 30.000 € (§ 108 Abs. 1 mit § 105 Abs. 4 GNotKG). Die Werte werden addiert, bei unterschiedlichen Sätzen gilt die Kappung nach § 94 Abs. 1 GNotKG.

Für die Gesellschafterliste fällt eine Vollzugsgebühr an, höchstens 250 € (KV 22110 bis 22113). Die Handelsregisteranmeldung entwirft der Notar mit einer 0,5-Gebühr (KV 24102), die Beglaubigung der Unterschriften ist dann am selben Tag gebührenfrei. Dazu kommen 0,2 für die XML-Strukturdaten (KV 22114, höchstens 125 €), je Geschäft eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20 % der Gebühren, höchstens 20 € (KV 32005), und 19 % Umsatzsteuer (KV 32014).

Musterprotokoll: die günstigste Variante

Wer höchstens drei Gesellschafter und genau einen Geschäftsführer hat, kann das gesetzliche Musterprotokoll aus Anlage 1 zum GmbHG verwenden (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Kostenvorteile entstehen auf drei Wegen: Der Mindestgeschäftswert von 30.000 € gilt nicht (§ 107 Abs. 1 Satz 2 und § 105 Abs. 6 GNotKG), das Protokoll gilt zugleich als Gesellschafterliste, sodass keine Vollzugsgebühr anfällt, und der Geschäftsführer wird im Protokoll selbst bestellt.

Der Preis dafür ist Starrheit. Vom Gesetz abweichende Regelungen sind nicht erlaubt, also keine Vinkulierung, keine Einziehungsklausel, kein Vorkaufsrecht und keine Regeln für den Todesfall eines Gesellschafters. Für eine Ein-Personen-UG ist das oft unproblematisch. Bei mehreren Gesellschaftern sind die gesparten Gebühren meist kleiner als der Wert einer passenden Satzung.

Online gründen per Video

Seit August 2022 kann der Gesellschaftsvertrag auch per Videokommunikation über das System der Bundesnotarkammer beurkundet werden (§ 2 Abs. 3 GmbHG, §§ 16a bis 16e BeurkG). Die Gebühren sind dieselben wie in der Kanzlei. Zusätzlich verlangt der Notar eine Pauschale für das Videosystem: 25 € für das Beurkundungsverfahren und 8 € für die Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur (KV 32016). Du brauchst einen Personalausweis mit Online-Funktion und die App der Bundesnotarkammer.

Die Online-Gründung lohnt sich vor allem, wenn Gesellschafter weit auseinander wohnen oder im Ausland leben. Günstiger als ein Termin vor Ort ist sie nicht.

Was der Rechner nicht enthält

Nicht eingerechnet sind die Dokumentenpauschale für beglaubigte Abschriften (KV 32000 bis 32002), weil sie von der Seitenzahl abhängt, Beratungsleistungen von Steuerberatung oder Anwälten, die Gewerbeanmeldung (Gebühr der Gemeinde, im Rechner optional eintragbar), der IHK- oder Handwerkskammerbeitrag sowie Bankgebühren. Bei einer Sachgründung kommen Kosten für Bewertungsgutachten und den Sachgründungsbericht hinzu.

Die Gründungskosten kann die GmbH selbst tragen, wenn die Satzung das vorsieht und den Gesamtbetrag beziffert. Beim Musterprotokoll ist das bereits geregelt: Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten bis zu 300 €, höchstens bis zum Betrag ihres Stammkapitals.

Beispielrechnungen

FallNotar bruttoRegistermit Transparenzregister
UG mit 1.000 €, ein Gründer, Musterprotokoll149,94 €300,00 €469,74 €
GmbH mit 25.000 €, ein Gründer, Musterprotokoll275,60 €300,00 €595,40 €
GmbH mit 25.000 €, zwei Gründer, individuelle Satzung719,95 €300,00 €1.039,75 €
GmbH mit 100.000 €, drei Gründer, individuelle Satzung1.247,83 €300,00 €1.567,63 €

Weitere Stufen von 1 € bis 1 Mio. € Stammkapital: Gründungskosten nach Stammkapital.

Häufige Fragen

Was kostet eine GmbH-Gründung beim Notar?

Mit Musterprotokoll, einem Gründer und 25.000 € Stammkapital rund 276 € inklusive Umsatzsteuer. Mit individueller Satzung und zwei Gründern sind es rund 720 €. Der genaue Betrag folgt aus Tabelle B des GNotKG.

Kann ich mit dem Notar über den Preis verhandeln?

Nein. Notare sind an das GNotKG gebunden, Gebührenvereinbarungen und Nachlässe sind unzulässig (§ 125 GNotKG). Unterschiede entstehen nur durch den Gestaltungsweg, etwa Musterprotokoll oder Satzung.

Ist eine UG günstiger zu gründen als eine GmbH?

Bei den Notarkosten nur mit Musterprotokoll, weil dann das niedrige Stammkapital den Geschäftswert bestimmt. Mit individueller Satzung rechnet der Notar auch bei der UG mit mindestens 30.000 €. Die Registergebühr ist für UG und GmbH gleich.

Wie hoch ist die Gebühr des Handelsregisters?

225 € für die Eintragung (GV 2100 HRegGebV) plus 75 € für die Bereitstellung zum Abruf (GV 6000), zusammen 300 €. Bei einer Sacheinlage 360 € plus 120 €.

Muss ich das Transparenzregister bezahlen?

Ja. Für die Führung des Transparenzregisters wird eine Jahresgebühr von 19,80 € erhoben (TrGebV, ab Gebührenjahr 2024). Die GmbH muss ihre wirtschaftlich Berechtigten selbst melden (§ 20 GwG).

Wer bezahlt die Gründungskosten?

Zunächst die Gründer. Die Gesellschaft darf sie übernehmen, wenn der Gesellschaftsvertrag den Gründungsaufwand beziffert. Das Musterprotokoll sieht eine Übernahme bis 300 € vor, höchstens bis zur Höhe des Stammkapitals.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln aus Gesetz und Gebührenverzeichnis. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls. Verbindlich sind die Kostenrechnung des Notars, die Kostenrechnung des Registergerichts und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.

Quellen und Stand

Rechtsstand und Daten abgeglichen am 14.10.2026.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion GmbH-Stammkapital.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen Gesetzestext, Gebührenverzeichnis oder Statistik. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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