Die wichtigsten Unterschiede zwischen UG (haftungsbeschränkt) und KG: Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Unten findest du die Gegenüberstellung, Steuern bei drei Gewinnhöhen und die Kosten der Gründung.
Gegenüberstellung nach Gesetz
| UG (haftungsbeschränkt) | KG | |
|---|---|---|
| Organe und Führung | Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung; bei drohender Zahlungsunfähigkeit sofortige Einberufung (§ 5a Abs. 4) | Komplementär führt die Geschäfte, Kommanditisten haben Kontrollrechte |
| Haftung | nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), wie bei der GmbH | Komplementär unbeschränkt, Kommanditisten bis zur Haftsumme (§§ 161, 171 HGB) |
| Register | Handelsregister Abteilung B, Eintragung konstitutiv | Handelsregister Abteilung A |
| Buchführung | Bilanz wie die GmbH; jährlich 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3) | Kaufmann: doppelte Buchführung und Bilanz |
| Offenlegung | Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB) | keine Offenlegung, wenn eine natürliche Person Komplementär ist |
| Einzahlung | Stammkapital vor der Anmeldung voll einzahlen, Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG) | Kommanditeinlage nach Vertrag; bis zur Einzahlung Haftung in Höhe der Haftsumme (§ 171 HGB) |
Weitere Unterschiede bei Mindestkapital, Anteile übertragen, Gründungsform, Firmenzusatz, Besteuerung, Gründer, Details in den Profilen der UG (haftungsbeschränkt) und der KG.
Steuerlast von UG (haftungsbeschränkt) und KG
| Gewinn | UG (haftungsbeschränkt) | KG | Differenz |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 23.903,07 € | 10.548,00 € | 13.355,07 € |
| 300.000 € | 144.737,21 € | 119.761,74 € | 24.975,47 € |
| 500.000 € | 241.404,53 € | 213.171,74 € | 28.232,79 € |
In Zahlen: Bei 50.000 € Gewinn zahlt die UG (haftungsbeschränkt) 23.903 € und die KG 10.548 €, bei 500.000 € stehen 241.405 € gegen 213.172 €. Bei der UG (haftungsbeschränkt) sind Gesellschaft und Gesellschafter zusammengerechnet. Ohne Ausschüttung blieben bei 500.000 € Gewinn 149.125,00 € Steuern, das ist der Thesaurierungsvorteil.
Einmalige Kosten zum Start
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| UG (haftungsbeschränkt) | 449,94 € bis 1.019,95 € | 1.000 € Stammkapital: Musterprotokoll mit einem Gründer bis eigene Satzung mit zwei Gründern |
| KG | 344,59 € | ein Komplementär, Kommanditeinlage 10.000 €, Geschäftswert 40.000 € (§ 105 Abs. 1 Nr. 5 GNotKG) |
Entscheidungshilfe UG (haftungsbeschränkt) oder KG
Wer heute die UG (haftungsbeschränkt) wählt und später zur KG wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen UG (haftungsbeschränkt) und KG sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.
UG (haftungsbeschränkt)
Gründer mit wenig Startkapital und Haftungsrisiken, Ein-Personen-Gesellschaften, Komplementärin einer UG & Co. KG.
- Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH
- später ohne Neugründung zur GmbH ausbaubar
KG
Unternehmer mit stillen Kapitalgebern aus Familie oder Umfeld.
- Kapitalgeber ohne volle Haftung aufnehmen
- Besteuerung als Personengesellschaft
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Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung und keine notarielle Beratung. Sie rechnet nach Gesetz und Gebührenverzeichnis mit den genannten Annahmen.