Wer zwischen AG und KG wählt, sollte Mindestkapital, Haftung und Besteuerung vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.
Vergleichstabelle AG und KG
| AG | KG | |
|---|---|---|
| Besteuerung | wie die GmbH: Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne Freibetrag; Dividenden mit Abgeltungsteuer | transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern, Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG |
| Offenlegung | Offenlegung; je nach Größe Prüfungspflicht | keine Offenlegung, wenn eine natürliche Person Komplementär ist |
| Mindestkapital | 50.000 € Grundkapital (§ 7 AktG) | kein Mindestkapital, Haftsumme der Kommanditisten frei wählbar |
| Firmenzusatz | Zusatz „Aktiengesellschaft“ oder „AG“ | Zusatz „KG“ |
| Haftung | nur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG) | Komplementär unbeschränkt, Kommanditisten bis zur Haftsumme (§§ 161, 171 HGB) |
| Buchführung | Kaufmann kraft Rechtsform, Bilanz nach HGB | Kaufmann: doppelte Buchführung und Bilanz |
Weitere Unterschiede bei Organe und Führung, Einzahlung, Gründer, Register, Gründungsform, Anteile übertragen, Details in den Profilen der AG und der KG.
Steuerlast von AG und KG
| Gewinn | AG | KG | Differenz |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 23.903,07 € | 10.548,00 € | 13.355,07 € |
| 120.000 € | 57.736,63 € | 39.923,73 € | 17.812,90 € |
| 300.000 € | 144.737,21 € | 119.761,74 € | 24.975,47 € |
In Zahlen: Bei 50.000 € Gewinn zahlt die AG 23.903 € und die KG 10.548 €, bei 300.000 € stehen 144.737 € gegen 119.762 €. Die Werte der AG gelten bei voller Ausschüttung. Bleibt der Gewinn in der Gesellschaft, zahlt sie bei 300.000 € nur 89.475,00 €; die Abgeltungsteuer fällt erst bei späterer Ausschüttung an.
Gründungskosten im Vergleich
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| AG | 1.177,75 € | Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen |
| KG | 344,59 € | ein Komplementär, Kommanditeinlage 10.000 €, Geschäftswert 40.000 € (§ 105 Abs. 1 Nr. 5 GNotKG) |
Wann AG, wann KG?
Wer heute die AG wählt und später zur KG wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen AG und KG sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.
AG
Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.
- Anteile ohne Notar übertragbar
- hohes Ansehen bei Geschäftspartnern
KG
Unternehmer mit stillen Kapitalgebern aus Familie oder Umfeld.
- Besteuerung als Personengesellschaft
- kein Mindestkapital
Vom Einzelunternehmen zur GmbH: Wechsel planen lassen
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Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.