Die Aktiengesellschaft ist die Rechtsform großer Unternehmen und börsennotierter Konzerne, kann aber auch klein und ohne Börse betrieben werden. Ihr Grundkapital von mindestens 50.000 € ist in Aktien zerlegt, die ohne Notar übertragbar sind. Drei Organe teilen sich die Macht: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Eckdaten nach Gesetz
| Mindestkapital | 50.000 € Grundkapital (§ 7 AktG) |
|---|---|
| Einzahlung | bei Bareinlagen mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags plus Aufgeld (§ 36a AktG) |
| Haftung | nur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG) |
| Gründer | ab 1 Person |
| Gründungsform | notariell beurkundete Satzung (§ 23 AktG), Gründungsbericht und Gründungsprüfung |
| Register | Handelsregister Abteilung B |
| Besteuerung | wie die GmbH: Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne Freibetrag; Dividenden mit Abgeltungsteuer |
| Buchführung | Kaufmann kraft Rechtsform, Bilanz nach HGB |
| Offenlegung | Offenlegung; je nach Größe Prüfungspflicht |
| Anteile übertragen | Aktien formfrei übertragbar, Börsengang möglich |
| Organe und Führung | Vorstand, Aufsichtsrat (mindestens drei Mitglieder) und Hauptversammlung |
| Firmenzusatz | Zusatz „Aktiengesellschaft“ oder „AG“ |
Vorteile
- Kapitalbeschaffung über Aktien, Börsenfähigkeit
- Anteile ohne Notar übertragbar
- hohes Ansehen bei Geschäftspartnern
Nachteile
- 50.000 € Grundkapital und aufwendige Gründung mit Prüfung
- drei Organe, strenge Formvorschriften
- hohe laufende Kosten
Für wen passt die AG?
Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung. Für Gründer kommt die AG vor allem infrage, wenn viele Investoren beteiligt werden sollen, eine Mitarbeiterbeteiligung über Aktien geplant ist oder ein späterer Börsengang realistisch ist. Die strengen Formvorschriften, die Gründungsprüfung und die Pflicht zu einem Aufsichtsrat machen sie für kleine Unternehmen teuer.
Gründungskosten
Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen: 1.177,75 € inklusive Umsatzsteuer auf die Notarkosten. Notargebühren nach GNotKG (Tabelle B, KV 21100, 21200, 24102, 22114, 32005), Registergebühren nach HRegGebV mit Abrufgebühr (GV 6000).
Steuern bei drei Gewinnhöhen
| Gewinn | Steuern gesamt | Quote | nur Gesellschaft |
|---|---|---|---|
| 60.000 € | 28.736,44 € | 47,9 % | 17.895,00 € |
| 150.000 € | 72.236,72 € | 48,2 % | 44.737,50 € |
| 400.000 € | 193.070,87 € | 48,3 % | 119.300,00 € |
Ein Inhaber, ledig, ohne Kirchensteuer und Sonderausgaben, Hebesatz 400 %, Steuerjahr 2026. Gesamt mit voller Ausschüttung und Abgeltungsteuer.
Vergleiche mit anderen Rechtsformen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.