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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsform · Kapitalgesellschaft

AG im Überblick: Kapital, Haftung, Steuern

Aktiengesellschaft. Kapital: 50.000 € Grundkapital (§ 7 AktG); Haftung: nur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen

Mindestkapital50.000 €ab 1 Person
Gründung Notar + Registerab 1.178 €Annahmen siehe unten
Steuern bei 60.000 €28.736 €mit voller Ausschüttung
Steuern bei 150.000 €72.237 €ohne Ausschüttung 44.738 €

Die Aktiengesellschaft ist die Rechtsform großer Unternehmen und börsennotierter Konzerne, kann aber auch klein und ohne Börse betrieben werden. Ihr Grundkapital von mindestens 50.000 € ist in Aktien zerlegt, die ohne Notar übertragbar sind. Drei Organe teilen sich die Macht: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

Eckdaten nach Gesetz

Mindestkapital50.000 € Grundkapital (§ 7 AktG)
Einzahlungbei Bareinlagen mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags plus Aufgeld (§ 36a AktG)
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG)
Gründerab 1 Person
Gründungsformnotariell beurkundete Satzung (§ 23 AktG), Gründungsbericht und Gründungsprüfung
RegisterHandelsregister Abteilung B
Besteuerungwie die GmbH: Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne Freibetrag; Dividenden mit Abgeltungsteuer
BuchführungKaufmann kraft Rechtsform, Bilanz nach HGB
OffenlegungOffenlegung; je nach Größe Prüfungspflicht
Anteile übertragenAktien formfrei übertragbar, Börsengang möglich
Organe und FührungVorstand, Aufsichtsrat (mindestens drei Mitglieder) und Hauptversammlung
FirmenzusatzZusatz „Aktiengesellschaft“ oder „AG“

Vorteile

  • Kapitalbeschaffung über Aktien, Börsenfähigkeit
  • Anteile ohne Notar übertragbar
  • hohes Ansehen bei Geschäftspartnern

Nachteile

  • 50.000 € Grundkapital und aufwendige Gründung mit Prüfung
  • drei Organe, strenge Formvorschriften
  • hohe laufende Kosten

Für wen passt die AG?

Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung. Für Gründer kommt die AG vor allem infrage, wenn viele Investoren beteiligt werden sollen, eine Mitarbeiterbeteiligung über Aktien geplant ist oder ein späterer Börsengang realistisch ist. Die strengen Formvorschriften, die Gründungsprüfung und die Pflicht zu einem Aufsichtsrat machen sie für kleine Unternehmen teuer.

Gründungskosten

Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen: 1.177,75 € inklusive Umsatzsteuer auf die Notarkosten. Notargebühren nach GNotKG (Tabelle B, KV 21100, 21200, 24102, 22114, 32005), Registergebühren nach HRegGebV mit Abrufgebühr (GV 6000).

Steuern bei drei Gewinnhöhen

GewinnSteuern gesamtQuotenur Gesellschaft
60.000 €28.736,44 €47,9 %17.895,00 €
150.000 €72.236,72 €48,2 %44.737,50 €
400.000 €193.070,87 €48,3 %119.300,00 €

Ein Inhaber, ledig, ohne Kirchensteuer und Sonderausgaben, Hebesatz 400 %, Steuerjahr 2026. Gesamt mit voller Ausschüttung und Abgeltungsteuer.

Vergleiche mit anderen Rechtsformen

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.

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