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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Personenunternehmen und Personenunternehmen

Einzelunternehmen oder KG: Kosten, Haftung, Steuern im Überblick

Einzelunternehmen braucht kein Mindestkapital, KG keins. Beide Formen schützen das Privatvermögen nicht vollständig. Bei 100.000 € Gewinn ist die Steuerlast gleich.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Wer zwischen Einzelunternehmen und KG wählt, sollte Registerpflicht und Buchführung vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.

Einzelunternehmen und KG im direkten Vergleich

EinzelunternehmenKG
Haftungunbeschränkt mit dem gesamten PrivatvermögenKomplementär unbeschränkt, Kommanditisten bis zur Haftsumme (§§ 161, 171 HGB)
Offenlegungkeine Offenlegungkeine Offenlegung, wenn eine natürliche Person Komplementär ist
Mindestkapitalkein Mindestkapitalkein Mindestkapital, Haftsumme der Kommanditisten frei wählbar
Gründergenau 1 Personmindestens ein Komplementär und ein Kommanditist
Organe und FührungInhaber entscheidet alleinKomplementär führt die Geschäfte, Kommanditisten haben Kontrollrechte

Weitere Unterschiede bei Anteile übertragen, Gründungsform, Firmenzusatz, Besteuerung, Einzahlung, Register, Buchführung, Details in den Profilen der Einzelunternehmen und der KG.

Steuern bei gleichem Gewinn

GewinnEinzelunternehmenKGDifferenz
80.000 €22.464,00 €22.464,00 €0,00 €
120.000 €39.923,73 €39.923,73 €0,00 €
300.000 €119.761,74 €119.761,74 €0,00 €

Steuerlich werden Einzelunternehmen und KG gleich behandelt, die Zahlen unterscheiden sich deshalb nicht. Die Wahl hängt an Haftung, Kosten und Organisation.

Einmalige Kosten zum Start

Notar und RegisterAnnahme
Einzelunternehmen0 €, eingetragen 264,95 €ohne Eintragung nur die Gewerbeanmeldung der Gemeinde; als e. K. Anmeldung mit 30.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG)
KG344,59 €ein Komplementär, Kommanditeinlage 10.000 €, Geschäftswert 40.000 € (§ 105 Abs. 1 Nr. 5 GNotKG)

So triffst du die Wahl

Wer heute die Einzelunternehmen wählt und später zur KG wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen Einzelunternehmen und KG sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.

Einzelunternehmen

Solo-Selbstständige mit überschaubarem Haftungsrisiko und Gewinnen, die privat gebraucht werden.

  • einfache Buchführung bis zu den Grenzen
  • Gewerbesteuer bis rund 400 % Hebesatz weitgehend neutral

KG

Unternehmer mit stillen Kapitalgebern aus Familie oder Umfeld.

  • Kapitalgeber ohne volle Haftung aufnehmen
  • Besteuerung als Personengesellschaft

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Kostenrechnungen, die du tatsächlich erhältst.

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