Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Selbstständigkeit. Es entsteht mit der Aufnahme der Tätigkeit und der Gewerbeanmeldung, Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt an. Ein Mindestkapital gibt es nicht, und der Inhaber entscheidet allein. Er haftet allerdings mit seinem gesamten Privatvermögen.
Eckdaten nach Gesetz
| Mindestkapital | kein Mindestkapital |
|---|---|
| Einzahlung | keine Einlage nötig |
| Haftung | unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen |
| Gründer | genau 1 Person |
| Gründungsform | Gewerbeanmeldung genügt; Eintragung als e. K. bei kaufmännischem Betrieb (§ 1 HGB) |
| Register | nur als e. K. im Handelsregister Abteilung A |
| Besteuerung | Einkommensteuer nach Tarif (§ 32a EStG), Gewerbesteuer mit Freibetrag 24.500 € und Anrechnung nach § 35 EStG |
| Buchführung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (§ 241a HGB, § 141 AO) |
| Offenlegung | keine Offenlegung |
| Anteile übertragen | nicht übertragbar, nur Verkauf des Betriebs |
| Organe und Führung | Inhaber entscheidet allein |
| Firmenzusatz | Name des Inhabers, als Kaufmann mit Zusatz „e. K.“ |
Vorteile
- sofort startklar, kaum Kosten
- einfache Buchführung bis zu den Grenzen
- Gewerbesteuer bis rund 400 % Hebesatz weitgehend neutral
Nachteile
- volle private Haftung
- Gewinn voll im progressiven Tarif bis 45 %
- keine Mitgesellschafter ohne Rechtsformwechsel
Für wen passt die Einzelunternehmen?
Solo-Selbstständige mit überschaubarem Haftungsrisiko und Gewinnen, die privat gebraucht werden. Die meisten Selbstständigen starten als Einzelunternehmer, vom Handwerker über die Grafikdesignerin bis zum Online-Händler. Solange Haftungsrisiken überschaubar sind und der Gewinn privat gebraucht wird, ist die Form steuerlich und organisatorisch oft am günstigsten. Ab einer kaufmännischen Größe besteht Pflicht zur Eintragung als e. K.
Gründungskosten
Ohne Eintragung nur die Gewerbeanmeldung der Gemeinde; als e. K. Anmeldung mit 30.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG): 0 €, mit Eintragung 264,95 € inklusive Umsatzsteuer auf die Notarkosten. Notargebühren nach GNotKG (Tabelle B, KV 21100, 21200, 24102, 22114, 32005), Registergebühren nach HRegGebV mit Abrufgebühr (GV 6000).
Steuern bei drei Gewinnhöhen
| Gewinn | Steuern gesamt | Quote |
|---|---|---|
| 60.000 € | 14.233,00 € | 23,7 % |
| 150.000 € | 53.523,33 € | 35,7 % |
| 400.000 € | 166.466,74 € | 41,6 % |
Ein Inhaber, ledig, ohne Kirchensteuer und Sonderausgaben, Hebesatz 400 %, Steuerjahr 2026. Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG.
Vergleiche mit anderen Rechtsformen
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Kostenrechnungen, die du tatsächlich erhältst.