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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Kapitalgesellschaft

UG (haftungsbeschränkt) oder AG: Kosten, Haftung, Steuern im Überblick

UG (haftungsbeschränkt) braucht 1 € Mindestkapital, AG 50.000 €. Beide begrenzen die Haftung. Bei 100.000 € Gewinn ist die Steuerlast gleich.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

UG (haftungsbeschränkt) und AG unterscheiden sich vor allem bei Mindestkapital, Registerpflicht und Buchführung. Die Tabelle stellt beide Rechtsformen nach Gesetz gegenüber, darunter rechnen wir Steuern und Gründungskosten mit denselben Annahmen.

Vergleichstabelle UG (haftungsbeschränkt) und AG

UG (haftungsbeschränkt)AG
Besteuerungwie die GmbH: Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne Freibetragwie die GmbH: Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne Freibetrag; Dividenden mit Abgeltungsteuer
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), wie bei der GmbHnur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG)
BuchführungBilanz wie die GmbH; jährlich 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3)Kaufmann kraft Rechtsform, Bilanz nach HGB
Gründungsformnotarieller Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), Musterprotokoll bis 3 Gesellschafter möglichnotariell beurkundete Satzung (§ 23 AktG), Gründungsbericht und Gründungsprüfung
Anteile übertragenAbtretung nur per notariellem Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG)Aktien formfrei übertragbar, Börsengang möglich

Weitere Unterschiede bei Organe und Führung, Firmenzusatz, Mindestkapital, Register, Offenlegung, Einzahlung, Details in den Profilen der UG (haftungsbeschränkt) und der AG. Gleich geregelt: Gründer.

Steuern bei gleichem Gewinn

GewinnUG (haftungsbeschränkt)AGDifferenz
50.000 €23.903,07 €23.903,07 €0,00 €
120.000 €57.736,63 €57.736,63 €0,00 €
300.000 €144.737,21 €144.737,21 €0,00 €

Bei der Steuer gibt es zwischen UG (haftungsbeschränkt) und AG keinen Unterschied, beide zahlen bei 300.000 € Gewinn 144.737,21 €.

Notar und Register: UG (haftungsbeschränkt) und AG

Notar und RegisterAnnahme
UG (haftungsbeschränkt)449,94 € bis 1.019,95 €1.000 € Stammkapital: Musterprotokoll mit einem Gründer bis eigene Satzung mit zwei Gründern
AG1.177,75 €Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen

So triffst du die Wahl

Die Entscheidung zwischen UG (haftungsbeschränkt) und AG ist nicht endgültig. Ein Formwechsel oder eine Einbringung ist später möglich, steuerlich häufig zu Buchwerten (§§ 20, 24 UmwStG). Weil jede Umstellung Aufwand bedeutet, lohnt es sich, gleich die Form zu wählen, die zu Wachstum, Haftungsrisiko und Gewinnverwendung der kommenden Jahre passt.

UG (haftungsbeschränkt)

Gründer mit wenig Startkapital und Haftungsrisiken, Ein-Personen-Gesellschaften, Komplementärin einer UG & Co. KG.

  • später ohne Neugründung zur GmbH ausbaubar
  • Gründung mit sehr wenig Kapital

AG

Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.

  • Kapitalbeschaffung über Aktien, Börsenfähigkeit
  • hohes Ansehen bei Geschäftspartnern
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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Kostenrechnungen, die du tatsächlich erhältst.

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