UG (haftungsbeschränkt) und AG unterscheiden sich vor allem bei Mindestkapital, Registerpflicht und Buchführung. Die Tabelle stellt beide Rechtsformen nach Gesetz gegenüber, darunter rechnen wir Steuern und Gründungskosten mit denselben Annahmen.
Vergleichstabelle UG (haftungsbeschränkt) und AG
| UG (haftungsbeschränkt) | AG | |
|---|---|---|
| Besteuerung | wie die GmbH: Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne Freibetrag | wie die GmbH: Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne Freibetrag; Dividenden mit Abgeltungsteuer |
| Haftung | nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), wie bei der GmbH | nur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG) |
| Buchführung | Bilanz wie die GmbH; jährlich 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3) | Kaufmann kraft Rechtsform, Bilanz nach HGB |
| Gründungsform | notarieller Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), Musterprotokoll bis 3 Gesellschafter möglich | notariell beurkundete Satzung (§ 23 AktG), Gründungsbericht und Gründungsprüfung |
| Anteile übertragen | Abtretung nur per notariellem Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG) | Aktien formfrei übertragbar, Börsengang möglich |
Weitere Unterschiede bei Organe und Führung, Firmenzusatz, Mindestkapital, Register, Offenlegung, Einzahlung, Details in den Profilen der UG (haftungsbeschränkt) und der AG. Gleich geregelt: Gründer.
Steuern bei gleichem Gewinn
| Gewinn | UG (haftungsbeschränkt) | AG | Differenz |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 23.903,07 € | 23.903,07 € | 0,00 € |
| 120.000 € | 57.736,63 € | 57.736,63 € | 0,00 € |
| 300.000 € | 144.737,21 € | 144.737,21 € | 0,00 € |
Bei der Steuer gibt es zwischen UG (haftungsbeschränkt) und AG keinen Unterschied, beide zahlen bei 300.000 € Gewinn 144.737,21 €.
Notar und Register: UG (haftungsbeschränkt) und AG
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| UG (haftungsbeschränkt) | 449,94 € bis 1.019,95 € | 1.000 € Stammkapital: Musterprotokoll mit einem Gründer bis eigene Satzung mit zwei Gründern |
| AG | 1.177,75 € | Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen |
So triffst du die Wahl
Die Entscheidung zwischen UG (haftungsbeschränkt) und AG ist nicht endgültig. Ein Formwechsel oder eine Einbringung ist später möglich, steuerlich häufig zu Buchwerten (§§ 20, 24 UmwStG). Weil jede Umstellung Aufwand bedeutet, lohnt es sich, gleich die Form zu wählen, die zu Wachstum, Haftungsrisiko und Gewinnverwendung der kommenden Jahre passt.
UG (haftungsbeschränkt)
Gründer mit wenig Startkapital und Haftungsrisiken, Ein-Personen-Gesellschaften, Komplementärin einer UG & Co. KG.
- später ohne Neugründung zur GmbH ausbaubar
- Gründung mit sehr wenig Kapital
AG
Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.
- Kapitalbeschaffung über Aktien, Börsenfähigkeit
- hohes Ansehen bei Geschäftspartnern
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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Kostenrechnungen, die du tatsächlich erhältst.