UG (haftungsbeschränkt) und Einzelunternehmen unterscheiden sich vor allem bei Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Die Tabelle stellt beide Rechtsformen nach Gesetz gegenüber, darunter rechnen wir Steuern und Gründungskosten mit denselben Annahmen.
Die Unterschiede Punkt für Punkt
| UG (haftungsbeschränkt) | Einzelunternehmen | |
|---|---|---|
| Einzahlung | Stammkapital vor der Anmeldung voll einzahlen, Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG) | keine Einlage nötig |
| Buchführung | Bilanz wie die GmbH; jährlich 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3) | Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (§ 241a HGB, § 141 AO) |
| Anteile übertragen | Abtretung nur per notariellem Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG) | nicht übertragbar, nur Verkauf des Betriebs |
| Haftung | nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), wie bei der GmbH | unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen |
| Offenlegung | Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB) | keine Offenlegung |
| Mindestkapital | ab 1 €, unter 25.000 € (§ 5a Abs. 1 GmbHG) | kein Mindestkapital |
Weitere Unterschiede bei Organe und Führung, Firmenzusatz, Gründer, Gründungsform, Register, Besteuerung, Details in den Profilen der UG (haftungsbeschränkt) und der Einzelunternehmen.
Steuerlast von UG (haftungsbeschränkt) und Einzelunternehmen
| Gewinn | UG (haftungsbeschränkt) | Einzelunternehmen | Differenz |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 23.903,07 € | 10.548,00 € | 13.355,07 € |
| 80.000 € | 38.403,17 € | 22.464,00 € | 15.939,17 € |
| 500.000 € | 241.404,53 € | 213.171,74 € | 28.232,79 € |
Bei 50.000 € Gewinn liegt die UG (haftungsbeschränkt) bei 23.903 €, die Einzelunternehmen bei 10.548 €; steigt der Gewinn auf 500.000 €, sind es 241.405 € und 213.172 €. Bei der UG (haftungsbeschränkt) sind Gesellschaft und Gesellschafter zusammengerechnet. Ohne Ausschüttung blieben bei 500.000 € Gewinn 149.125,00 € Steuern, das ist der Thesaurierungsvorteil.
Was die Gründung kostet
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| UG (haftungsbeschränkt) | 449,94 € bis 1.019,95 € | 1.000 € Stammkapital: Musterprotokoll mit einem Gründer bis eigene Satzung mit zwei Gründern |
| Einzelunternehmen | 0 €, eingetragen 264,95 € | ohne Eintragung nur die Gewerbeanmeldung der Gemeinde; als e. K. Anmeldung mit 30.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG) |
Für wen sich welche Form eignet
Die Entscheidung zwischen UG (haftungsbeschränkt) und Einzelunternehmen ist nicht endgültig. Ein Formwechsel oder eine Einbringung ist später möglich, steuerlich häufig zu Buchwerten (§§ 20, 24 UmwStG). Weil jede Umstellung Aufwand bedeutet, lohnt es sich, gleich die Form zu wählen, die zu Wachstum, Haftungsrisiko und Gewinnverwendung der kommenden Jahre passt.
UG (haftungsbeschränkt)
Gründer mit wenig Startkapital und Haftungsrisiken, Ein-Personen-Gesellschaften, Komplementärin einer UG & Co. KG.
- später ohne Neugründung zur GmbH ausbaubar
- Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH
Einzelunternehmen
Solo-Selbstständige mit überschaubarem Haftungsrisiko und Gewinnen, die privat gebraucht werden.
- Gewerbesteuer bis rund 400 % Hebesatz weitgehend neutral
- sofort startklar, kaum Kosten
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