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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Personenunternehmen

UG (haftungsbeschränkt) oder Einzelunternehmen? Der Vergleich mit Zahlen

UG (haftungsbeschränkt) braucht 1 € Mindestkapital, Einzelunternehmen keins. Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, bei Einzelunternehmen haften die Inhaber persönlich. Bei 100.000 € Gewinn zahlt Einzelunternehmen 17.206 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, Vollausschüttung).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

UG (haftungsbeschränkt) und Einzelunternehmen unterscheiden sich vor allem bei Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Die Tabelle stellt beide Rechtsformen nach Gesetz gegenüber, darunter rechnen wir Steuern und Gründungskosten mit denselben Annahmen.

Die Unterschiede Punkt für Punkt

UG (haftungsbeschränkt)Einzelunternehmen
EinzahlungStammkapital vor der Anmeldung voll einzahlen, Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG)keine Einlage nötig
BuchführungBilanz wie die GmbH; jährlich 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3)Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (§ 241a HGB, § 141 AO)
Anteile übertragenAbtretung nur per notariellem Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG)nicht übertragbar, nur Verkauf des Betriebs
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), wie bei der GmbHunbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen
OffenlegungJahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB)keine Offenlegung
Mindestkapitalab 1 €, unter 25.000 € (§ 5a Abs. 1 GmbHG)kein Mindestkapital

Weitere Unterschiede bei Organe und Führung, Firmenzusatz, Gründer, Gründungsform, Register, Besteuerung, Details in den Profilen der UG (haftungsbeschränkt) und der Einzelunternehmen.

Steuerlast von UG (haftungsbeschränkt) und Einzelunternehmen

GewinnUG (haftungsbeschränkt)EinzelunternehmenDifferenz
50.000 €23.903,07 €10.548,00 €13.355,07 €
80.000 €38.403,17 €22.464,00 €15.939,17 €
500.000 €241.404,53 €213.171,74 €28.232,79 €

Bei 50.000 € Gewinn liegt die UG (haftungsbeschränkt) bei 23.903 €, die Einzelunternehmen bei 10.548 €; steigt der Gewinn auf 500.000 €, sind es 241.405 € und 213.172 €. Bei der UG (haftungsbeschränkt) sind Gesellschaft und Gesellschafter zusammengerechnet. Ohne Ausschüttung blieben bei 500.000 € Gewinn 149.125,00 € Steuern, das ist der Thesaurierungsvorteil.

Was die Gründung kostet

Notar und RegisterAnnahme
UG (haftungsbeschränkt)449,94 € bis 1.019,95 €1.000 € Stammkapital: Musterprotokoll mit einem Gründer bis eigene Satzung mit zwei Gründern
Einzelunternehmen0 €, eingetragen 264,95 €ohne Eintragung nur die Gewerbeanmeldung der Gemeinde; als e. K. Anmeldung mit 30.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG)

Für wen sich welche Form eignet

Die Entscheidung zwischen UG (haftungsbeschränkt) und Einzelunternehmen ist nicht endgültig. Ein Formwechsel oder eine Einbringung ist später möglich, steuerlich häufig zu Buchwerten (§§ 20, 24 UmwStG). Weil jede Umstellung Aufwand bedeutet, lohnt es sich, gleich die Form zu wählen, die zu Wachstum, Haftungsrisiko und Gewinnverwendung der kommenden Jahre passt.

UG (haftungsbeschränkt)

Gründer mit wenig Startkapital und Haftungsrisiken, Ein-Personen-Gesellschaften, Komplementärin einer UG & Co. KG.

  • später ohne Neugründung zur GmbH ausbaubar
  • Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH

Einzelunternehmen

Solo-Selbstständige mit überschaubarem Haftungsrisiko und Gewinnen, die privat gebraucht werden.

  • Gewerbesteuer bis rund 400 % Hebesatz weitgehend neutral
  • sofort startklar, kaum Kosten
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