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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Personenunternehmen

UG (haftungsbeschränkt) oder GbR: Kosten, Haftung, Steuern im Überblick

UG (haftungsbeschränkt) braucht 1 € Mindestkapital, GbR keins. Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, bei GbR haften die Inhaber persönlich. Bei 100.000 € Gewinn zahlt GbR 17.206 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, Vollausschüttung).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Wer zwischen UG (haftungsbeschränkt) und GbR wählt, sollte Mindestkapital, Haftung und Besteuerung vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.

Vergleichstabelle UG (haftungsbeschränkt) und GbR

UG (haftungsbeschränkt)GbR
OffenlegungJahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB)keine Offenlegung
Gründungsformnotarieller Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), Musterprotokoll bis 3 Gesellschafter möglichformfreier Gesellschaftsvertrag, auch mündlich
Organe und FührungGeschäftsführer, Gesellschafterversammlung; bei drohender Zahlungsunfähigkeit sofortige Einberufung (§ 5a Abs. 4)alle Gesellschafter gemeinsam, abweichende Regelung im Vertrag möglich
BuchführungBilanz wie die GmbH; jährlich 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3)Einnahmen-Überschuss-Rechnung meist möglich
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), wie bei der GmbHGesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB)

Weitere Unterschiede bei Anteile übertragen, Besteuerung, Gründer, Mindestkapital, Register, Einzahlung, Firmenzusatz, Details in den Profilen der UG (haftungsbeschränkt) und der GbR.

Steuerlast von UG (haftungsbeschränkt) und GbR

GewinnUG (haftungsbeschränkt)GbRDifferenz
50.000 €23.903,07 €10.548,00 €13.355,07 €
80.000 €38.403,17 €22.464,00 €15.939,17 €
120.000 €57.736,63 €39.923,73 €17.812,90 €

In Zahlen: Bei 50.000 € Gewinn zahlt die UG (haftungsbeschränkt) 23.903 € und die GbR 10.548 €, bei 120.000 € stehen 57.737 € gegen 39.924 €. Bei der UG (haftungsbeschränkt) sind Gesellschaft und Gesellschafter zusammengerechnet. Ohne Ausschüttung blieben bei 120.000 € Gewinn 35.790,00 € Steuern, das ist der Thesaurierungsvorteil.

Einmalige Kosten zum Start

Notar und RegisterAnnahme
UG (haftungsbeschränkt)449,94 € bis 1.019,95 €1.000 € Stammkapital: Musterprotokoll mit einem Gründer bis eigene Satzung mit zwei Gründern
GbR0 €, eingetragen 352,92 €ohne Eintragung keine Notar- oder Registerkosten; als eGbR mit zwei Gesellschaftern 45.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG)

So triffst du die Wahl

Wer heute die UG (haftungsbeschränkt) wählt und später zur GbR wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen UG (haftungsbeschränkt) und GbR sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.

UG (haftungsbeschränkt)

Gründer mit wenig Startkapital und Haftungsrisiken, Ein-Personen-Gesellschaften, Komplementärin einer UG & Co. KG.

  • später ohne Neugründung zur GmbH ausbaubar
  • Gründung mit sehr wenig Kapital

GbR

Kleine Teams, Freiberufler-Gemeinschaften, Projektgesellschaften mit geringem Risiko.

  • Gründung ohne Notar und Kapital
  • geringe laufende Kosten
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