Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen vertraglich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht nötig, Kapital auch nicht. Seit 2024 kann sie sich freiwillig im Gesellschaftsregister eintragen lassen und heißt dann eGbR.
Eckdaten nach Gesetz
| Mindestkapital | kein Mindestkapital |
|---|---|
| Einzahlung | Beiträge nach Gesellschaftsvertrag |
| Haftung | Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB) |
| Gründer | mindestens 2 Personen |
| Gründungsform | formfreier Gesellschaftsvertrag, auch mündlich |
| Register | freiwillig im Gesellschaftsregister als eGbR, Pflicht etwa für Grundbesitz oder GmbH-Anteile |
| Besteuerung | transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern; Gewerbesteuer mit Freibetrag, wenn gewerblich tätig |
| Buchführung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung meist möglich |
| Offenlegung | keine Offenlegung |
| Anteile übertragen | nur mit Zustimmung aller Gesellschafter, sofern der Vertrag nichts anderes regelt |
| Organe und Führung | alle Gesellschafter gemeinsam, abweichende Regelung im Vertrag möglich |
| Firmenzusatz | kein Rechtsformzusatz nötig; eingetragen als „eGbR“ |
Vorteile
- Gründung ohne Notar und Kapital
- geringe laufende Kosten
- flexibel für Projekte und kleine Teams
Nachteile
- persönliche Haftung für Fehler der Mitgesellschafter
- als Kaufmann automatisch OHG
- Gesellschafterwechsel aufwendig
Für wen passt die GbR?
Kleine Teams, Freiberufler-Gemeinschaften, Projektgesellschaften mit geringem Risiko. GbRs finden sich bei Praxisgemeinschaften, kleinen Teams von Freelancern, Arbeitsgemeinschaften auf dem Bau oder Vermietergemeinschaften. Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch, auch für Fehler der anderen. Wer gemeinsam ein Gewerbe kaufmännischer Größe betreibt, wird automatisch zur OHG.
Gründungskosten
Ohne Eintragung keine Notar- oder Registerkosten; als eGbR mit zwei Gesellschaftern 45.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG): 0 €, mit Eintragung 352,92 € inklusive Umsatzsteuer auf die Notarkosten. Notargebühren nach GNotKG (Tabelle B, KV 21100, 21200, 24102, 22114, 32005), Registergebühren nach HRegGebV mit Abrufgebühr (GV 6000).
Steuern bei drei Gewinnhöhen
| Gewinn | Steuern gesamt | Quote |
|---|---|---|
| 60.000 € | 14.233,00 € | 23,7 % |
| 150.000 € | 53.523,33 € | 35,7 % |
| 400.000 € | 166.466,74 € | 41,6 % |
Ein Inhaber, ledig, ohne Kirchensteuer und Sonderausgaben, Hebesatz 400 %, Steuerjahr 2026. Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG.
Vergleiche mit anderen Rechtsformen
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Kostenrechnungen, die du tatsächlich erhältst.