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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Personenunternehmen

UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH & Co. KG? Der Vergleich mit Zahlen

UG (haftungsbeschränkt) braucht 1 € Mindestkapital, GmbH & Co. KG 25.000 €. Beide begrenzen die Haftung. Bei 100.000 € Gewinn zahlt GmbH & Co. KG 17.206 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, Vollausschüttung).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Wer zwischen UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG wählt, sollte Mindestkapital, Besteuerung und Registerpflicht vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.

Die Unterschiede Punkt für Punkt

UG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KG
Organe und FührungGeschäftsführer, Gesellschafterversammlung; bei drohender Zahlungsunfähigkeit sofortige Einberufung (§ 5a Abs. 4)Geschäftsführung durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), wie bei der GmbHKomplementär-GmbH unbeschränkt mit ihrem Vermögen, Kommanditisten bis zur Haftsumme (§§ 161, 171 HGB)
EinzahlungStammkapital vor der Anmeldung voll einzahlen, Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG)Kommanditeinlage nach Vertrag; Haftung bis zur eingetragenen Haftsumme, solange nicht eingezahlt (§ 171 HGB)
Besteuerungwie die GmbH: Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne FreibetragKG steuerlich transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern, Gewerbesteuer mit Freibetrag 24.500 € und Anrechnung nach § 35 EStG; die GmbH versteuert ihre Haftungsvergütung
Mindestkapitalab 1 €, unter 25.000 € (§ 5a Abs. 1 GmbHG)kein Mindestkapital der KG; die Komplementär-GmbH braucht 25.000 € (UG ab 1 €)

Weitere Unterschiede bei Register, Anteile übertragen, Buchführung, Gründungsform, Gründer, Offenlegung, Firmenzusatz, Details in den Profilen der UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH & Co. KG.

Steuervergleich mit drei Gewinnstufen

GewinnUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGDifferenz
50.000 €23.903,07 €10.548,00 €13.355,07 €
80.000 €38.403,17 €22.464,00 €15.939,17 €
300.000 €144.737,21 €119.761,74 €24.975,47 €

In Zahlen: Bei 50.000 € Gewinn zahlt die UG (haftungsbeschränkt) 23.903 € und die GmbH & Co. KG 10.548 €, bei 300.000 € stehen 144.737 € gegen 119.762 €. Wer Gewinne in der UG (haftungsbeschränkt) belässt, zahlt bei 300.000 € zunächst nur 89.475,00 €. Die Tabelle zeigt den ungünstigeren Fall der Vollausschüttung.

Was die Gründung kostet

Notar und RegisterAnnahme
UG (haftungsbeschränkt)449,94 € bis 1.019,95 €1.000 € Stammkapital: Musterprotokoll mit einem Gründer bis eigene Satzung mit zwei Gründern
GmbH & Co. KG920,19 €Komplementär-GmbH mit Musterprotokoll plus KG mit 10.000 € Kommanditeinlage (Geschäftswert § 105 Abs. 1 Nr. 5 GNotKG)

So triffst du die Wahl

Ein späterer Wechsel von der UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH & Co. KG oder umgekehrt ist möglich, kostet aber Zeit und Geld. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften lassen sich nach dem Umwandlungsgesetz ineinander überführen, steuerlich oft ohne Aufdeckung stiller Reserven (§§ 20, 24 UmwStG). Wer zwischen UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG schwankt, sollte deshalb die erwartete Entwicklung der nächsten fünf Jahre in die Entscheidung einbeziehen.

UG (haftungsbeschränkt)

Gründer mit wenig Startkapital und Haftungsrisiken, Ein-Personen-Gesellschaften, Komplementärin einer UG & Co. KG.

  • später ohne Neugründung zur GmbH ausbaubar
  • Gründung mit sehr wenig Kapital

GmbH & Co. KG

Familienunternehmen, Immobilien- und Fondsgesellschaften, Unternehmen mit vielen Kapitalgebern ohne Mitspracherecht.

  • Haftungsbegrenzung mit Besteuerung als Personengesellschaft
  • Gewerbesteuer-Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG
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