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GmbH-Stammkapital.de
25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsform · Personenunternehmen

GmbH & Co. KG im Überblick: Kapital, Haftung, Steuern

Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementärin. Kapital: kein Mindestkapital der KG; die Komplementär-GmbH braucht 25.000 € (UG ab 1 €); Haftung: Komplementär-GmbH unbeschränkt mit ihrem Vermögen, Kommanditisten bis zur Haftsumme (§§ 161, 171 HGB).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen

Mindestkapital25.000 €mindestens Komplementär-GmbH und ein Kommanditist
Gründung Notar + Registerab 920 €Annahmen siehe unten
Steuern bei 60.000 €14.233 €ein Inhaber, ledig
Steuern bei 150.000 €53.523 €ein Inhaber, ledig

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, in der eine GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt. So verbindet sie die Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft mit der Besteuerung einer Personengesellschaft. Sie besteht aus zwei Gesellschaften, die getrennt im Handelsregister stehen und getrennt bilanzieren.

Eckdaten nach Gesetz

Mindestkapitalkein Mindestkapital der KG; die Komplementär-GmbH braucht 25.000 € (UG ab 1 €)
EinzahlungKommanditeinlage nach Vertrag; Haftung bis zur eingetragenen Haftsumme, solange nicht eingezahlt (§ 171 HGB)
HaftungKomplementär-GmbH unbeschränkt mit ihrem Vermögen, Kommanditisten bis zur Haftsumme (§§ 161, 171 HGB)
Gründermindestens Komplementär-GmbH und ein Kommanditist
GründungsformKG-Vertrag formfrei, GmbH notariell; Anmeldung beider zum Handelsregister notariell beglaubigt (§ 12 HGB)
RegisterKG in Abteilung A, GmbH in Abteilung B
BesteuerungKG steuerlich transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern, Gewerbesteuer mit Freibetrag 24.500 € und Anrechnung nach § 35 EStG; die GmbH versteuert ihre Haftungsvergütung
Buchführungdoppelte Buchführung für KG und GmbH; Jahresabschluss nach Kapitalgesellschaftsrecht (§ 264a HGB)
OffenlegungOffenlegung des KG-Abschlusses wie bei Kapitalgesellschaften (§ 264a, § 325 HGB)
Anteile übertragenKG-Anteile nach Vertrag, GmbH-Anteile notariell
Organe und FührungGeschäftsführung durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
FirmenzusatzZusatz „GmbH & Co. KG“

Vorteile

  • Haftungsbegrenzung mit Besteuerung als Personengesellschaft
  • Gewerbesteuer-Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG
  • flexible Gewinnverteilung, beliebte Form für Familienunternehmen

Nachteile

  • zwei Gesellschaften, zwei Buchhaltungen, zwei Abschlüsse
  • höhere Gründungs- und laufende Kosten
  • komplexe Verträge und Steuerfragen

Für wen passt die GmbH & Co. KG?

Familienunternehmen, Immobilien- und Fondsgesellschaften, Unternehmen mit vielen Kapitalgebern ohne Mitspracherecht. Beliebt ist die GmbH & Co. KG bei Familienunternehmen, Immobiliengesellschaften und Fonds. Kommanditisten können am Gewinn beteiligt werden, ohne zu haften oder mitzuentscheiden, und Verluste mit anderen Einkünften verrechnen. Für kleine Gründungen ist die Doppelstruktur meist zu aufwendig.

Gründungskosten

Komplementär-GmbH mit Musterprotokoll plus KG mit 10.000 € Kommanditeinlage (Geschäftswert § 105 Abs. 1 Nr. 5 GNotKG): 920,19 € inklusive Umsatzsteuer auf die Notarkosten. Notargebühren nach GNotKG (Tabelle B, KV 21100, 21200, 24102, 22114, 32005), Registergebühren nach HRegGebV mit Abrufgebühr (GV 6000).

Steuern bei drei Gewinnhöhen

GewinnSteuern gesamtQuote
60.000 €14.233,00 €23,7 %
150.000 €53.523,33 €35,7 %
400.000 €166.466,74 €41,6 %

Ein Inhaber, ledig, ohne Kirchensteuer und Sonderausgaben, Hebesatz 400 %, Steuerjahr 2026. Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG.

Vergleiche mit anderen Rechtsformen

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung und keine notarielle Beratung. Sie rechnet nach Gesetz und Gebührenverzeichnis mit den genannten Annahmen.

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