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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Personenunternehmen

UG (haftungsbeschränkt) oder OHG? Der Vergleich mit Zahlen

UG (haftungsbeschränkt) braucht 1 € Mindestkapital, OHG keins. Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, bei OHG haften die Inhaber persönlich. Bei 100.000 € Gewinn zahlt OHG 17.206 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, Vollausschüttung).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Die wichtigsten Unterschiede zwischen UG (haftungsbeschränkt) und OHG: Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Unten findest du die Gegenüberstellung, Steuern bei drei Gewinnhöhen und die Kosten der Gründung.

Vergleichstabelle UG (haftungsbeschränkt) und OHG

UG (haftungsbeschränkt)OHG
Gründungsformnotarieller Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), Musterprotokoll bis 3 Gesellschafter möglichformfreier Vertrag, Anmeldung zum Handelsregister notariell beglaubigt (§ 12 HGB)
RegisterHandelsregister Abteilung B, Eintragung konstitutivHandelsregister Abteilung A
Gründerab 1 Personmindestens 2 Personen
Organe und FührungGeschäftsführer, Gesellschafterversammlung; bei drohender Zahlungsunfähigkeit sofortige Einberufung (§ 5a Abs. 4)alle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsbefugt, sofern nicht anders geregelt
BuchführungBilanz wie die GmbH; jährlich 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3)Kaufmann: doppelte Buchführung und Bilanz
Mindestkapitalab 1 €, unter 25.000 € (§ 5a Abs. 1 GmbHG)kein Mindestkapital
EinzahlungStammkapital vor der Anmeldung voll einzahlen, Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG)Einlagen nach Gesellschaftsvertrag

Weitere Unterschiede bei Anteile übertragen, Offenlegung, Firmenzusatz, Haftung, Besteuerung, Details in den Profilen der UG (haftungsbeschränkt) und der OHG.

Steuervergleich mit drei Gewinnstufen

GewinnUG (haftungsbeschränkt)OHGDifferenz
50.000 €23.903,07 €10.548,00 €13.355,07 €
80.000 €38.403,17 €22.464,00 €15.939,17 €
200.000 €96.403,56 €75.520,17 €20.883,39 €

Bei 50.000 € Gewinn liegt die UG (haftungsbeschränkt) bei 23.903 €, die OHG bei 10.548 €; steigt der Gewinn auf 200.000 €, sind es 96.404 € und 75.520 €. Die Werte der UG (haftungsbeschränkt) gelten bei voller Ausschüttung. Bleibt der Gewinn in der Gesellschaft, zahlt sie bei 200.000 € nur 59.650,00 €; die Abgeltungsteuer fällt erst bei späterer Ausschüttung an.

Notar und Register: UG (haftungsbeschränkt) und OHG

Notar und RegisterAnnahme
UG (haftungsbeschränkt)449,94 € bis 1.019,95 €1.000 € Stammkapital: Musterprotokoll mit einem Gründer bis eigene Satzung mit zwei Gründern
OHG352,92 €zwei Gesellschafter, Geschäftswert 45.000 € (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG)

So triffst du die Wahl

Die Entscheidung zwischen UG (haftungsbeschränkt) und OHG ist nicht endgültig. Ein Formwechsel oder eine Einbringung ist später möglich, steuerlich häufig zu Buchwerten (§§ 20, 24 UmwStG). Weil jede Umstellung Aufwand bedeutet, lohnt es sich, gleich die Form zu wählen, die zu Wachstum, Haftungsrisiko und Gewinnverwendung der kommenden Jahre passt.

UG (haftungsbeschränkt)

Gründer mit wenig Startkapital und Haftungsrisiken, Ein-Personen-Gesellschaften, Komplementärin einer UG & Co. KG.

  • später ohne Neugründung zur GmbH ausbaubar
  • Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH

OHG

Kaufmännische Betriebe mehrerer Inhaber, die sich gegenseitig vertrauen.

  • Gewerbesteuer-Freibetrag und § 35 EStG
  • hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung
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