Die offene Handelsgesellschaft ist die klassische Personenhandelsgesellschaft für gemeinsam betriebene kaufmännische Unternehmen. Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. Ein Mindestkapital gibt es nicht, der Gesellschaftsvertrag ist formfrei, die Eintragung ins Handelsregister ist Pflicht.
Eckdaten nach Gesetz
| Mindestkapital | kein Mindestkapital |
|---|---|
| Einzahlung | Einlagen nach Gesellschaftsvertrag |
| Haftung | alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt als Gesamtschuldner (§ 126 HGB) |
| Gründer | mindestens 2 Personen |
| Gründungsform | formfreier Vertrag, Anmeldung zum Handelsregister notariell beglaubigt (§ 12 HGB) |
| Register | Handelsregister Abteilung A |
| Besteuerung | transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern, Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG |
| Buchführung | Kaufmann: doppelte Buchführung und Bilanz |
| Offenlegung | keine Offenlegung, solange eine natürliche Person voll haftet |
| Anteile übertragen | nach Gesellschaftsvertrag, sonst Zustimmung aller |
| Organe und Führung | alle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsbefugt, sofern nicht anders geregelt |
| Firmenzusatz | Zusatz „OHG“ |
Vorteile
- hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung
- kein Mindestkapital, keine Notarpflicht für den Vertrag
- Gewerbesteuer-Freibetrag und § 35 EStG
Nachteile
- volle persönliche Haftung aller
- Bilanzierungspflicht
- Streit unter Gesellschaftern trifft das Privatvermögen
Für wen passt die OHG?
Kaufmännische Betriebe mehrerer Inhaber, die sich gegenseitig vertrauen. Die OHG passt zu Partnern, die sich vertrauen und ihre Kreditwürdigkeit durch die persönliche Haftung stärken wollen, etwa in traditionellen Handelsbetrieben. Sie bilanziert wie ein Kaufmann, versteuert aber transparent bei den Gesellschaftern. Wegen der Haftung ist sie heute seltener als die GmbH.
Gründungskosten
Zwei Gesellschafter, Geschäftswert 45.000 € (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG): 352,92 € inklusive Umsatzsteuer auf die Notarkosten. Notargebühren nach GNotKG (Tabelle B, KV 21100, 21200, 24102, 22114, 32005), Registergebühren nach HRegGebV mit Abrufgebühr (GV 6000).
Steuern bei drei Gewinnhöhen
| Gewinn | Steuern gesamt | Quote |
|---|---|---|
| 60.000 € | 14.233,00 € | 23,7 % |
| 150.000 € | 53.523,33 € | 35,7 % |
| 400.000 € | 166.466,74 € | 41,6 % |
Ein Inhaber, ledig, ohne Kirchensteuer und Sonderausgaben, Hebesatz 400 %, Steuerjahr 2026. Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG.
Vergleiche mit anderen Rechtsformen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.