UG (haftungsbeschränkt) und PartG mbB unterscheiden sich vor allem bei Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Die Tabelle stellt beide Rechtsformen nach Gesetz gegenüber, darunter rechnen wir Steuern und Gründungskosten mit denselben Annahmen.
Gegenüberstellung nach Gesetz
| UG (haftungsbeschränkt) | PartG mbB | |
|---|---|---|
| Haftung | nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), wie bei der GmbH | für Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); sonst Partner persönlich |
| Buchführung | Bilanz wie die GmbH; jährlich 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3) | Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich |
| Gründungsform | notarieller Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), Musterprotokoll bis 3 Gesellschafter möglich | schriftlicher Partnerschaftsvertrag, Anmeldung notariell beglaubigt |
| Einzahlung | Stammkapital vor der Anmeldung voll einzahlen, Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG) | Beiträge nach Partnerschaftsvertrag |
| Mindestkapital | ab 1 €, unter 25.000 € (§ 5a Abs. 1 GmbHG) | kein Mindestkapital |
Weitere Unterschiede bei Besteuerung, Offenlegung, Organe und Führung, Gründer, Register, Firmenzusatz, Anteile übertragen, Details in den Profilen der UG (haftungsbeschränkt) und der PartG mbB.
Was UG (haftungsbeschränkt) und PartG mbB an Steuern kosten
| Gewinn | UG (haftungsbeschränkt) | PartG mbB | Differenz |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 23.903,07 € | 10.548,00 € | 13.355,07 € |
| 120.000 € | 57.736,63 € | 41.423,52 € | 16.313,11 € |
| 500.000 € | 241.404,53 € | 216.833,09 € | 24.571,44 € |
Konkret bedeutet das für UG (haftungsbeschränkt) und PartG mbB: 23.903 € gegenüber 10.548 € bei 50.000 € Gewinn, 241.405 € gegenüber 216.833 € bei 500.000 €. Bei der UG (haftungsbeschränkt) sind Gesellschaft und Gesellschafter zusammengerechnet. Ohne Ausschüttung blieben bei 500.000 € Gewinn 149.125,00 € Steuern, das ist der Thesaurierungsvorteil.
Gründungskosten im Vergleich
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| UG (haftungsbeschränkt) | 449,94 € bis 1.019,95 € | 1.000 € Stammkapital: Musterprotokoll mit einem Gründer bis eigene Satzung mit zwei Gründern |
| PartG mbB | 352,92 € | zwei Partner, Geschäftswert 45.000 €, Partnerschaftsregister |
Für wen sich welche Form eignet
Wer heute die UG (haftungsbeschränkt) wählt und später zur PartG mbB wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen UG (haftungsbeschränkt) und PartG mbB sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.
UG (haftungsbeschränkt)
Gründer mit wenig Startkapital und Haftungsrisiken, Ein-Personen-Gesellschaften, Komplementärin einer UG & Co. KG.
- Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH
- Gründung mit sehr wenig Kapital
PartG mbB
Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die gemeinsam praktizieren.
- geringe Gründungskosten
- keine Gewerbesteuer bei Freiberuflern
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Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung und keine notarielle Beratung. Sie rechnet nach Gesetz und Gebührenverzeichnis mit den genannten Annahmen.