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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft der freien Berufe

UG (haftungsbeschränkt) oder PartG mbB: Kosten, Haftung, Steuern im Überblick

UG (haftungsbeschränkt) braucht 1 € Mindestkapital, PartG mbB keins. Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, bei PartG mbB haften die Inhaber außer für Berufsfehler persönlich. Bei 100.000 € Gewinn zahlt PartG mbB 15.955 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, Vollausschüttung).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

UG (haftungsbeschränkt) und PartG mbB unterscheiden sich vor allem bei Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Die Tabelle stellt beide Rechtsformen nach Gesetz gegenüber, darunter rechnen wir Steuern und Gründungskosten mit denselben Annahmen.

Gegenüberstellung nach Gesetz

UG (haftungsbeschränkt)PartG mbB
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), wie bei der GmbHfür Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); sonst Partner persönlich
BuchführungBilanz wie die GmbH; jährlich 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3)Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich
Gründungsformnotarieller Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), Musterprotokoll bis 3 Gesellschafter möglichschriftlicher Partnerschaftsvertrag, Anmeldung notariell beglaubigt
EinzahlungStammkapital vor der Anmeldung voll einzahlen, Sacheinlagen ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG)Beiträge nach Partnerschaftsvertrag
Mindestkapitalab 1 €, unter 25.000 € (§ 5a Abs. 1 GmbHG)kein Mindestkapital

Weitere Unterschiede bei Besteuerung, Offenlegung, Organe und Führung, Gründer, Register, Firmenzusatz, Anteile übertragen, Details in den Profilen der UG (haftungsbeschränkt) und der PartG mbB.

Was UG (haftungsbeschränkt) und PartG mbB an Steuern kosten

GewinnUG (haftungsbeschränkt)PartG mbBDifferenz
50.000 €23.903,07 €10.548,00 €13.355,07 €
120.000 €57.736,63 €41.423,52 €16.313,11 €
500.000 €241.404,53 €216.833,09 €24.571,44 €

Konkret bedeutet das für UG (haftungsbeschränkt) und PartG mbB: 23.903 € gegenüber 10.548 € bei 50.000 € Gewinn, 241.405 € gegenüber 216.833 € bei 500.000 €. Bei der UG (haftungsbeschränkt) sind Gesellschaft und Gesellschafter zusammengerechnet. Ohne Ausschüttung blieben bei 500.000 € Gewinn 149.125,00 € Steuern, das ist der Thesaurierungsvorteil.

Gründungskosten im Vergleich

Notar und RegisterAnnahme
UG (haftungsbeschränkt)449,94 € bis 1.019,95 €1.000 € Stammkapital: Musterprotokoll mit einem Gründer bis eigene Satzung mit zwei Gründern
PartG mbB352,92 €zwei Partner, Geschäftswert 45.000 €, Partnerschaftsregister

Für wen sich welche Form eignet

Wer heute die UG (haftungsbeschränkt) wählt und später zur PartG mbB wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen UG (haftungsbeschränkt) und PartG mbB sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.

UG (haftungsbeschränkt)

Gründer mit wenig Startkapital und Haftungsrisiken, Ein-Personen-Gesellschaften, Komplementärin einer UG & Co. KG.

  • Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH
  • Gründung mit sehr wenig Kapital

PartG mbB

Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die gemeinsam praktizieren.

  • geringe Gründungskosten
  • keine Gewerbesteuer bei Freiberuflern
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Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung und keine notarielle Beratung. Sie rechnet nach Gesetz und Gebührenverzeichnis mit den genannten Annahmen.

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