Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist eine Rechtsform nur für Angehörige freier Berufe. Für Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung haftet allein das Gesellschaftsvermögen, wenn die Partnerschaft eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält. Für andere Verbindlichkeiten haften die Partner weiter persönlich.
Eckdaten nach Gesetz
| Mindestkapital | kein Mindestkapital |
|---|---|
| Einzahlung | Beiträge nach Partnerschaftsvertrag |
| Haftung | für Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); sonst Partner persönlich |
| Gründer | mindestens 2 Angehörige freier Berufe |
| Gründungsform | schriftlicher Partnerschaftsvertrag, Anmeldung notariell beglaubigt |
| Register | Partnerschaftsregister |
| Besteuerung | transparent: Einkommensteuer bei den Partnern; bei rein freiberuflicher Tätigkeit keine Gewerbesteuer |
| Buchführung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich |
| Offenlegung | keine Offenlegung |
| Anteile übertragen | nach Partnerschaftsvertrag |
| Organe und Führung | alle Partner |
| Firmenzusatz | Zusatz „Partnerschaft mbB“ oder „PartG mbB“ |
Vorteile
- Haftungsschutz für Berufsfehler ohne Kapitalgesellschaft
- keine Gewerbesteuer bei Freiberuflern
- geringe Gründungskosten
Nachteile
- nur für freie Berufe mit gesetzlicher Berufshaftpflicht
- Haftung für andere Verbindlichkeiten bleibt persönlich
- Versicherungspflicht mit erhöhten Mindestsummen
Für wen passt die PartG mbB?
Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die gemeinsam praktizieren. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure nutzen die PartG mbB, um gemeinsam zu arbeiten, ohne eine Kapitalgesellschaft gründen zu müssen. Weil die Tätigkeit freiberuflich bleibt, fällt keine Gewerbesteuer an. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Berufsrecht die Haftungsbeschränkung vorsieht.
Gründungskosten
Zwei Partner, Geschäftswert 45.000 €, Partnerschaftsregister: 352,92 € inklusive Umsatzsteuer auf die Notarkosten. Notargebühren nach GNotKG (Tabelle B, KV 21100, 21200, 24102, 22114, 32005), Registergebühren nach HRegGebV mit Abrufgebühr (GV 6000).
Steuern bei drei Gewinnhöhen
| Gewinn | Steuern gesamt | Quote |
|---|---|---|
| 60.000 € | 14.233,00 € | 23,7 % |
| 150.000 € | 54.716,52 € | 36,5 % |
| 400.000 € | 169.358,09 € | 42,3 % |
Ein Inhaber, ledig, ohne Kirchensteuer und Sonderausgaben, Hebesatz 400 %, Steuerjahr 2026. Freiberuflich, ohne Gewerbesteuer.
Vergleiche mit anderen Rechtsformen
Ohne Gewähr. Für deinen Einzelfall helfen Notar, Steuerberatung oder Anwalt weiter, verbindlich sind deren Rechnungen und die Bescheide der Behörden.