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GmbH-Stammkapital.de
25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Beispielrechnung · Steuerjahr 2026 · Hebesatz 400 %

Was von 30.000 € Gewinn übrig bleibt: GmbH gegen Einzelunternehmen

Von 30.000 € Gewinn behält eine GmbH nach Steuern 21.052,50 €, sie zahlt 8.947,50 € (2026, Hebesatz 400 %). Als Einzelunternehmen wären es 4.217,00 € Steuern, bei Vollausschüttung der GmbH insgesamt 14.236,34 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · mit dem Rechenkern der Rechner nach KStG, GewStG, EStG und SolZG berechnet

GmbH, Gewinn bleibt drin8.947,50 €29,83 % Steuern
Einzelunternehmen, ledig4.217,00 €netto 25.783,00 €
Einzelunternehmen, verheiratet870,00 €Splittingtarif, Partner ohne Einkommen
GmbH, alles ausgeschüttet14.236,34 €netto privat 15.763,66 €

Die Durchschnittsbelastung beträgt 14,06 % beim Einzelunternehmen, 29,83 % bei der GmbH ohne Ausschüttung und 47,45 % bei voller Ausschüttung. Auf den Monat heruntergebrochen sind das 745,63 € Steuern für die GmbH und 351,42 € für den Einzelunternehmer. Der GmbH verbleiben im Monat 1.754,38 € nach Steuern.

Steuern der GmbH Schritt für Schritt (30.000 €)
Körperschaftsteuer 15 %4.500,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %247,50 €
Gewerbesteuer (Messbetrag 1.050,00 € × 400 %)4.200,00 €
Steuern der GmbH8.947,50 €
Abgeltungsteuer mit Soli bei Vollausschüttung (nach 1.000 € Pauschbetrag)5.288,84 €
Steuern gesamt bei Vollausschüttung14.236,34 €

Jeder zusätzliche Euro Gewinn kostet den Einzelunternehmer hier rund 28 % Einkommensteuer, die GmbH 29,83 %.

Einzelunternehmen, GmbH und Gehaltsmodell bei 30.000 €

In dieser Gewinnklasse ist das Einzelunternehmen steuerlich meist im Vorteil. Die GmbH punktet hier nur, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen oder Haftungsrisiken bestehen.

ModellSteuernprivat verfügbar
Einzelunternehmen4.217,00 €25.783,00 €
GmbH, nur Ausschüttung14.236,34 €15.763,66 €
GmbH, Gehalt 30.000 € + Rest ausgeschüttet3.872,00 €26.128,00 €

Gehalt im Raster optimiert, ohne Sozialversicherung; ob ein Gehalt von 30.000 € angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab (§ 8 Abs. 3 KStG). Eigene Werte rechnen

Steuern der GmbH je nach Hebesatz

Allein der Hebesatz verschiebt die Steuerlast bei 30.000 € Gewinn um bis zu 2.205,00 €, je nachdem ob die GmbH in einer Gemeinde mit 280 % oder 490 % sitzt.

HebesatzGewerbesteuerSteuern GmbHQuote
280 %2.940,00 €7.687,50 €25,63 %
350 %3.675,00 €8.422,50 €28,08 %
413,1 % (Bundesmittel)4.337,55 €9.085,05 €30,28 %
450 %4.725,00 €9.472,50 €31,58 %
490 %5.145,00 €9.892,50 €32,98 %

Was die KSt-Senkung bei 30.000 € Gewinn bringt

Von 2026 bis 2032 sinkt die Steuer der GmbH bei 30.000 € Gewinn um 1.582,50 €, weil der Körperschaftsteuersatz von 15 % auf 10 % fällt (§ 23 Abs. 1 KStG).

JahrKSt-SatzSteuern GmbH
202615 %8.947,50 €
202814 %8.631,00 €
202913 %8.314,50 €
203012 %7.998,00 €
203210 %7.365,00 €

Unternehmergesellschaft und 30.000 € Gewinn

Eine UG müsste aus 30.000 € Gewinn 5.263,12 € in die gesetzliche Rücklage stellen, ein Viertel des Jahresüberschusses von 21.052,50 €. Mit 1.000 € Stammkapital wäre die Schwelle von 25.000 € damit nach 5 Jahren erreicht. UG-Rücklage rechnen

Rechenbeispiel mit festen Annahmen, keine Beratung. Abweichende Verhältnisse führen zu anderen Ergebnissen.

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