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GmbH-Stammkapital.de
25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Beispielrechnung · Steuerjahr 2026 · Hebesatz 400 %

Steuern bei 300.000 € Gewinn: GmbH, UG oder Einzelunternehmen?

Eine GmbH mit 300.000 € Gewinn zahlt 2026 bei 400 % Hebesatz 89.475,00 € Körperschaft-, Gewerbesteuer und Soli. Ein lediger Einzelunternehmer zahlt auf denselben Gewinn 119.761,74 €, nach voller Ausschüttung kommt die GmbH samt Gesellschafter auf 144.737,21 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · mit dem Rechenkern der Rechner nach KStG, GewStG, EStG und SolZG berechnet

GmbH, alles ausgeschüttet144.737,21 €netto privat 155.262,79 €
Einzelunternehmen, verheiratet106.638,50 €Splittingtarif, Partner ohne Einkommen
GmbH, Gewinn bleibt drin89.475,00 €29,83 % Steuern
Einzelunternehmen, ledig119.761,74 €netto 180.238,26 €

Die Durchschnittsbelastung beträgt 39,92 % beim Einzelunternehmen, 29,83 % bei der GmbH ohne Ausschüttung und 48,25 % bei voller Ausschüttung. Monatlich bedeutet 300.000 € Gewinn: 7.456,25 € Steuern in der GmbH gegenüber 9.980,15 € beim Einzelunternehmen, und 17.543,75 € Überschuss, wenn nichts ausgeschüttet wird.

Körperschaft-, Gewerbesteuer und Soli bei 300.000 €
Körperschaftsteuer 15 %45.000,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %2.475,00 €
Gewerbesteuer (Messbetrag 10.500,00 € × 400 %)42.000,00 €
Steuern der GmbH89.475,00 €
Abgeltungsteuer mit Soli bei Vollausschüttung (nach 1.000 € Pauschbetrag)55.262,21 €
Steuern gesamt bei Vollausschüttung144.737,21 €

Jeder zusätzliche Euro Gewinn kostet den Einzelunternehmer hier rund 45 % Einkommensteuer, die GmbH 29,83 %.

Hebesatz-Vergleich für 300.000 € Gewinn

Die Spanne ist groß: Bei 300.000 € Gewinn zahlt eine GmbH in einer Gemeinde mit 490 % 22.050,00 € mehr Gewerbesteuer als bei 280 %.

HebesatzGewerbesteuerSteuern GmbHQuote
280 %29.400,00 €76.875,00 €25,63 %
380 %39.900,00 €87.375,00 €29,13 %
413,1 % (Bundesmittel)43.375,50 €90.850,50 €30,28 %
450 %47.250,00 €94.725,00 €31,58 %
490 %51.450,00 €98.925,00 €32,98 %

Rücklagepflicht der UG bei 300.000 € Gewinn

Bei 300.000 € Gewinn bleiben einer UG 210.525,00 € Jahresüberschuss, davon 52.631,25 € als Pflichtrücklage. Startet sie mit 1.000 € Stammkapital, reicht das schon nach dem ersten Jahr erreicht für die Umwandlung in eine GmbH. UG-Rücklage rechnen

Einzelunternehmen, GmbH und Gehaltsmodell bei 300.000 €

Bei 300.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmer auf jeden weiteren Euro den Spitzensteuersatz. Die GmbH belastet einbehaltene Gewinne mit rund 30 %, der Vorteil bei Thesaurierung ist erheblich.

ModellSteuernprivat verfügbar
Einzelunternehmen119.761,74 €180.238,26 €
GmbH, nur Ausschüttung144.737,21 €155.262,79 €
GmbH, Gehalt 298.000 € + Rest ausgeschüttet121.053,09 €178.946,91 €

Gehalt im Raster optimiert, ohne Sozialversicherung; ob ein Gehalt von 298.000 € angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab (§ 8 Abs. 3 KStG). Eigene Werte rechnen

Sinkende Körperschaftsteuer bei 300.000 € Gewinn

Bis 2032 reduziert sich die Belastung bei 300.000 € Gewinn um 15.825,00 € pro Jahr, Hebesatz 400 % unverändert vorausgesetzt.

JahrKSt-SatzSteuern GmbH
202615 %89.475,00 €
202715 %89.475,00 €
203012 %79.980,00 €
203111 %76.815,00 €
203210 %73.650,00 €
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Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung und keine notarielle Beratung. Sie rechnet nach Gesetz und Gebührenverzeichnis mit den genannten Annahmen.

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