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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Beispielrechnung · Steuerjahr 2026 · Hebesatz 400 %

Steuern bei 60.000 € Gewinn: GmbH, UG oder Einzelunternehmen?

Von 60.000 € Gewinn behält eine GmbH nach Steuern 42.105,00 €, sie zahlt 17.895,00 € (2026, Hebesatz 400 %). Als Einzelunternehmen wären es 14.233,00 € Steuern, bei Vollausschüttung der GmbH insgesamt 28.736,44 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · mit dem Rechenkern der Rechner nach KStG, GewStG, EStG und SolZG berechnet

GmbH, Gewinn bleibt drin17.895,00 €29,83 % Steuern
Einzelunternehmen, verheiratet8.434,00 €Splittingtarif, Partner ohne Einkommen
Einzelunternehmen, ledig14.233,00 €netto 45.767,00 €
GmbH, alles ausgeschüttet28.736,44 €netto privat 31.263,56 €

Die Durchschnittsbelastung beträgt 23,72 % beim Einzelunternehmen, 29,83 % bei der GmbH ohne Ausschüttung und 47,89 % bei voller Ausschüttung. Monatlich bedeutet 60.000 € Gewinn: 1.491,25 € Steuern in der GmbH gegenüber 1.186,08 € beim Einzelunternehmen, und 3.508,75 € Überschuss, wenn nichts ausgeschüttet wird.

So entsteht die Steuer der GmbH bei 60.000 €
Körperschaftsteuer 15 %9.000,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %495,00 €
Gewerbesteuer (Messbetrag 2.100,00 € × 400 %)8.400,00 €
Steuern der GmbH17.895,00 €
Abgeltungsteuer mit Soli bei Vollausschüttung (nach 1.000 € Pauschbetrag)10.841,44 €
Steuern gesamt bei Vollausschüttung28.736,44 €

Auf den nächsten Euro Gewinn fallen beim Einzelunternehmer rund 38 % Einkommensteuer an, bei der GmbH 29,83 % Steuern auf Unternehmensebene.

GmbH oder Einzelunternehmen bei 60.000 €

Bei 60.000 € Gewinn entscheidet die Aufteilung zwischen Gehalt und Ausschüttung. Eine reine Ausschüttung ist teurer als das Einzelunternehmen, das Gehaltsmodell kommt nah heran oder liegt darunter.

ModellSteuernprivat verfügbar
Einzelunternehmen14.233,00 €45.767,00 €
GmbH, nur Ausschüttung28.736,44 €31.263,56 €
GmbH, Gehalt 59.000 € + Rest ausgeschüttet13.679,25 €46.320,75 €

Gehalt im Raster optimiert, ohne Sozialversicherung; ob ein Gehalt von 59.000 € angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab (§ 8 Abs. 3 KStG). Eigene Werte rechnen

Wie stark der Standort die Steuer bei 60.000 € verändert

Allein der Hebesatz verschiebt die Steuerlast bei 60.000 € Gewinn um bis zu 4.410,00 €, je nachdem ob die GmbH in einer Gemeinde mit 280 % oder 490 % sitzt.

HebesatzGewerbesteuerSteuern GmbHQuote
280 %5.880,00 €15.375,00 €25,63 %
350 %7.350,00 €16.845,00 €28,08 %
413,1 % (Bundesmittel)8.675,10 €18.170,10 €30,28 %
420 %8.820,00 €18.315,00 €30,53 %
490 %10.290,00 €19.785,00 €32,98 %

Was die KSt-Senkung bei 60.000 € Gewinn bringt

Die Senkung der Körperschaftsteuer bringt bei 60.000 € Gewinn ab 2032 jedes Jahr 3.165,00 € weniger Steuern als 2026.

JahrKSt-SatzSteuern GmbH
202615 %17.895,00 €
202814 %17.262,00 €
202913 %16.629,00 €
203012 %15.996,00 €
203210 %14.730,00 €

Als UG: Rücklage aus 60.000 € Gewinn

Bei 60.000 € Gewinn bleiben einer UG 42.105,00 € Jahresüberschuss, davon 10.526,25 € als Pflichtrücklage. Startet sie mit 1.000 € Stammkapital, reicht das nach 3 Jahren erreicht für die Umwandlung in eine GmbH. UG-Rücklage rechnen

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