Bei 25.000 € Stammkapital setzt der Notar für eine individuelle Satzung den Mindestgeschäftswert von 30.000 € an. Wer zwischen 25.000 € und 30.000 € wählt, zahlt also dieselben Gebühren. Nur das Musterprotokoll rechnet mit dem echten Kapital.
| Gründer | Vertrag | Notar brutto | mit Register |
|---|---|---|---|
| 1 | Musterprotokoll | 275,60 € | 575,60 € |
| 1 | Satzung | 709,24 € | 1.009,24 € |
| 2 | Musterprotokoll | 412,45 € | 712,45 € |
| 2 | Satzung | 719,95 € | 1.019,95 € |
| 3 | Musterprotokoll | 412,45 € | 712,45 € |
| 3 | Satzung | 719,95 € | 1.019,95 € |
Zwei Gründer mit Satzung zahlen hier gleich viel als bei 20.000 € Stammkapital und gleich viel als bei 30.000 €.
So kommt der Notar auf seine Gebühren
Der Rechenweg für einen Gründer mit eigener Satzung: Geschäftswert 30.000 € (Gründung) plus 30.000 € (Geschäftsführerbeschluss), einfacher Tabellenwert für 30.000 € 125,00 €. Daraus entstehen 375,00 € Beurkundung, 96,00 € Vollzug für die Gesellschafterliste, 62,50 € Anmeldung und 25,00 € XML-Daten, netto 596,00 € und brutto 709,24 €.
Mit Musterprotokoll gilt das Stammkapital von 25.000 € selbst als Geschäftswert, ohne Mindestwert. Der einfache Tabellenwert beträgt 115,00 €; für die Beurkundung fallen 115,00 € an, für die Anmeldung 57,50 €, insgesamt 275,60 € inklusive Umsatzsteuer.
Einzahlung bei 25.000 € Stammkapital
Vor der Anmeldung müssen mindestens 12.500,00 € auf dem Konto der Gesellschaft liegen. Bei 25.000 € gilt die Untergrenze von 12.500 €, sie liegt über dem Viertel. Aufteilung auf Gesellschafter rechnen
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