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GmbH-Stammkapital.de
25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsform · Kapitalgesellschaft

GmbH im Überblick: Kapital, Haftung, Steuern

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kapital: 25.000 € Stammkapital (§ 5 Abs. 1 GmbHG); Haftung: nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG); Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen

Mindestkapital25.000 €ab 1 Person
Gründung Notar + Registerab 576 €bis 1.020 €
Steuern bei 60.000 €28.736 €mit voller Ausschüttung
Steuern bei 150.000 €72.237 €ohne Ausschüttung 44.738 €

Die GmbH ist in Deutschland die häufigste Rechtsform für Unternehmen mit beschränkter Haftung. Sie trennt das Vermögen der Gesellschaft vom Privatvermögen der Gesellschafter, ist eine eigene juristische Person und kann allein oder zu mehreren gegründet werden. Ihr Stammkapital von mindestens 25.000 € steht im Handelsregister und dient Geschäftspartnern als Orientierung für die Ausstattung.

Eckdaten nach Gesetz

Mindestkapital25.000 € Stammkapital (§ 5 Abs. 1 GmbHG)
Einzahlungje Anteil ein Viertel, insgesamt mindestens 12.500 € vor der Anmeldung (§ 7 Abs. 2 GmbHG); Sacheinlagen vollständig
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG); Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG)
Gründerab 1 Person
Gründungsformnotarieller Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), Musterprotokoll bis 3 Gesellschafter möglich
RegisterHandelsregister Abteilung B, Eintragung konstitutiv
BesteuerungKörperschaftsteuer 15 % bis 2027, dann sinkend auf 10 % ab 2032 (§ 23 KStG), Soli 5,5 %, Gewerbesteuer ohne Freibetrag; Ausschüttungen mit Abgeltungsteuer
BuchführungKaufmann kraft Rechtsform (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 6 HGB): doppelte Buchführung und Bilanz
OffenlegungJahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB)
Anteile übertragenAbtretung nur per notariellem Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG)
Organe und FührungGeschäftsführer und Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat nur in Sonderfällen
FirmenzusatzZusatz „GmbH“ (§ 4 GmbHG)

Vorteile

  • Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt
  • Gewinne in der Gesellschaft mit rund 30 % besteuert
  • Anteile übertragbar und vererblich, gut für Nachfolge und Investoren
  • Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe

Nachteile

  • 25.000 € Stammkapital, mindestens 12.500 € vor der Anmeldung
  • Notar für Gründung, Satzungsänderung und Anteilsübertragung
  • Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht
  • Doppelbelastung bei Ausschüttung rund 48 %

Für wen passt die GmbH?

Unternehmen mit Haftungsrisiken, steigenden Gewinnen, mehreren Gesellschaftern oder Plänen für Nachfolge und Beteiligungen. In der Praxis wählen Handwerksbetriebe, Agenturen, Händler, Beratungen und Start-ups die GmbH, sobald Haftungsrisiken oder Gewinne steigen. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich ein Gehalt zahlen, Gewinne in der Gesellschaft für Investitionen behalten und Anteile später verkaufen oder vererben. Der Preis dafür sind Notarpflichten, Bilanz und Offenlegung.

Gründungskosten

25.000 € Stammkapital: ein Gründer mit Musterprotokoll bis zwei Gründer mit eigener Satzung: 575,60 € bis 1.019,95 € inklusive Umsatzsteuer auf die Notarkosten. Notargebühren nach GNotKG (Tabelle B, KV 21100, 21200, 24102, 22114, 32005), Registergebühren nach HRegGebV mit Abrufgebühr (GV 6000). Eigene Konstellation berechnen

Steuern bei drei Gewinnhöhen

GewinnSteuern gesamtQuotenur Gesellschaft
60.000 €28.736,44 €47,9 %17.895,00 €
150.000 €72.236,72 €48,2 %44.737,50 €
400.000 €193.070,87 €48,3 %119.300,00 €

Ein Inhaber, ledig, ohne Kirchensteuer und Sonderausgaben, Hebesatz 400 %, Steuerjahr 2026. Gesamt mit voller Ausschüttung und Abgeltungsteuer.

Vergleiche mit anderen Rechtsformen

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.

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