Für 30.000 € gilt bei individueller Satzung der Mindestgeschäftswert von 30.000 €. Ein paar tausend Euro mehr Stammkapital würden die Gründung deshalb nicht verteuern.
| Gründer | Vertrag | Notar brutto | mit Register |
|---|---|---|---|
| 1 | Musterprotokoll | 297,50 € | 597,50 € |
| 1 | Satzung | 709,24 € | 1.009,24 € |
| 2 | Musterprotokoll | 446,25 € | 746,25 € |
| 2 | Satzung | 719,95 € | 1.019,95 € |
| 3 | Musterprotokoll | 446,25 € | 746,25 € |
| 3 | Satzung | 719,95 € | 1.019,95 € |
Verglichen mit 25.000 € kostet eine Gründung mit zwei Gründern und Satzung hier gleich viel; verglichen mit 40.000 € 99,96 € weniger.
Geschäftswerte und Gebühren bei 30.000 €
Bei einer eigenen Satzung mit einem Gründer rechnet der Notar mit 30.000 € für die Gründung und 30.000 € für die Bestellung des Geschäftsführers. Aus Tabelle B folgt für 30.000 € ein einfacher Satz von 125,00 €, daraus 375,00 € für die Beurkundung, 96,00 € für die Gesellschafterliste, 62,50 € für die Registeranmeldung und 25,00 € für XML. Zusammen netto 596,00 €, brutto 709,24 €.
Beim Musterprotokoll mit einem Gründer setzt der Notar das echte Stammkapital von 30.000 € als Geschäftswert an. Tabelle B ergibt dafür 125,00 €, die Beurkundung kostet 125,00 €, die Anmeldung 62,50 €. Notar zusammen 297,50 € brutto.
Wie viel vor der Anmeldung eingezahlt sein muss
Vor der Anmeldung müssen mindestens 12.500,00 € auf dem Konto der Gesellschaft liegen. Bei 30.000 € gilt die Untergrenze von 12.500 €, sie liegt über dem Viertel. Aufteilung auf Gesellschafter rechnen
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Rechenbeispiel mit festen Annahmen, keine Beratung. Abweichende Verhältnisse führen zu anderen Ergebnissen.