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GmbH-Stammkapital.de
25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

GmbH · Stammkapital 30.000 € · GNotKG und HRegGebV

Notarkosten und Handelsregister bei 30.000 € Stammkapital

Für eine GmbH mit 30.000 € Stammkapital zahlst du Notar und Registergericht zusammen ab 597,50 € (Musterprotokoll, 1 Gründer). Zwei Gründer mit eigener Satzung kommen auf 1.019,95 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Gebühren nach Tabelle B GNotKG und HRegGebV berechnet

Günstigste Variante597,50 €Musterprotokoll, 1 Gründer
Satzung, 2 Gründer1.019,95 €Notar 719,95 € + Register 300 €
Einzahlung vor Anmeldung12.500,00 €je Anteil ¼, mindestens 12.500 €
Mit Sacheinlage1.199,95 €2 Gründer, Register 480 €

Für 30.000 € gilt bei individueller Satzung der Mindestgeschäftswert von 30.000 €. Ein paar tausend Euro mehr Stammkapital würden die Gründung deshalb nicht verteuern.

Notar und Register bei 30.000 € Stammkapital
GründerVertragNotar bruttomit Register
1Musterprotokoll297,50 €597,50 €
1Satzung709,24 €1.009,24 €
2Musterprotokoll446,25 €746,25 €
2Satzung719,95 €1.019,95 €
3Musterprotokoll446,25 €746,25 €
3Satzung719,95 €1.019,95 €

Verglichen mit 25.000 € kostet eine Gründung mit zwei Gründern und Satzung hier gleich viel; verglichen mit 40.000 € 99,96 € weniger.

Geschäftswerte und Gebühren bei 30.000 €

Bei einer eigenen Satzung mit einem Gründer rechnet der Notar mit 30.000 € für die Gründung und 30.000 € für die Bestellung des Geschäftsführers. Aus Tabelle B folgt für 30.000 € ein einfacher Satz von 125,00 €, daraus 375,00 € für die Beurkundung, 96,00 € für die Gesellschafterliste, 62,50 € für die Registeranmeldung und 25,00 € für XML. Zusammen netto 596,00 €, brutto 709,24 €.

Beim Musterprotokoll mit einem Gründer setzt der Notar das echte Stammkapital von 30.000 € als Geschäftswert an. Tabelle B ergibt dafür 125,00 €, die Beurkundung kostet 125,00 €, die Anmeldung 62,50 €. Notar zusammen 297,50 € brutto.

Wie viel vor der Anmeldung eingezahlt sein muss

Vor der Anmeldung müssen mindestens 12.500,00 € auf dem Konto der Gesellschaft liegen. Bei 30.000 € gilt die Untergrenze von 12.500 €, sie liegt über dem Viertel. Aufteilung auf Gesellschafter rechnen

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