50.000 € liegen über dem Mindestwert, deshalb rechnet der Notar mit dem Stammkapital. Aus Tabelle B ergibt sich eine einfache Gebühr von 165,00 €, die je nach Vorgang mit 0,2 bis 2,0 multipliziert wird.
| Gründer | Vertrag | Notar brutto | mit Register |
|---|---|---|---|
| 1 | Musterprotokoll | 381,40 € | 681,40 € |
| 1 | Satzung | 809,20 € | 1.109,20 € |
| 2 | Musterprotokoll | 577,75 € | 877,75 € |
| 2 | Satzung | 836,57 € | 1.136,57 € |
| 3 | Musterprotokoll | 577,75 € | 877,75 € |
| 3 | Satzung | 836,57 € | 1.136,57 € |
Verglichen mit 40.000 € kostet eine Gründung mit zwei Gründern und Satzung hier 16,66 € mehr; verglichen mit 75.000 € 205,63 € weniger.
Welche Werte bei 50.000 € angesetzt werden
Ein Gründer, eigene Satzung, 50.000 € Stammkapital: Der Notar addiert 50.000 € für die Gründung und 30.000 € für den Geschäftsführerbeschluss. Die einfache Gebühr aus Tabelle B beträgt für 50.000 € 165,00 €. Es folgen 415,00 € für die Beurkundung, 109,50 € für die Gesellschafterliste, 82,50 € für die Anmeldung und 33,00 € für die XML-Daten, zusammen 680,00 € netto oder 809,20 € brutto.
Das Musterprotokoll rechnet mit 50.000 € als Geschäftswert. Bei einfacher Gebühr von 165,00 € kostet die Beurkundung 165,00 € und die Anmeldung 82,50 €. Der Notar berechnet damit 381,40 € brutto.
Einzahlung bei 50.000 € Stammkapital
Vor der Anmeldung müssen mindestens 12.500,00 € auf dem Konto der Gesellschaft liegen. Bei 50.000 € gilt die Untergrenze von 12.500 €, sie liegt über dem Viertel. Aufteilung auf Gesellschafter rechnen
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