40.000 € liegen über dem Mindestwert, deshalb rechnet der Notar mit dem Stammkapital. Aus Tabelle B ergibt sich eine einfache Gebühr von 145,00 €, die je nach Vorgang mit 0,2 bis 2,0 multipliziert wird.
| Gründer | Vertrag | Notar brutto | mit Register |
|---|---|---|---|
| 1 | Musterprotokoll | 340,94 € | 640,94 € |
| 1 | Satzung | 768,74 € | 1.068,74 € |
| 2 | Musterprotokoll | 513,49 € | 813,49 € |
| 2 | Satzung | 819,91 € | 1.119,91 € |
| 3 | Musterprotokoll | 513,49 € | 813,49 € |
| 3 | Satzung | 819,91 € | 1.119,91 € |
Zwei Gründer mit Satzung zahlen hier 99,96 € mehr als bei 30.000 € Stammkapital und 16,66 € weniger als bei 50.000 €.
So kommt der Notar auf seine Gebühren
Mit individueller Satzung und einem Gründer setzt der Notar 40.000 € als Geschäftswert für die Gründungserklärung an, für den Geschäftsführerbeschluss weitere 30.000 €. Tabelle B ergibt für 40.000 € eine einfache Gebühr von 145,00 €. Die Beurkundung kostet so 395,00 €, die Gesellschafterliste 109,50 €, die Anmeldung 72,50 € und die XML-Daten 29,00 €. Netto sind es 646,00 €, mit Umsatzsteuer 768,74 €.
Mit Musterprotokoll gilt das Stammkapital von 40.000 € selbst als Geschäftswert, ohne Mindestwert. Der einfache Tabellenwert beträgt 145,00 €; für die Beurkundung fallen 145,00 € an, für die Anmeldung 72,50 €, insgesamt 340,94 € inklusive Umsatzsteuer.
Kapital aufs Konto: was bei 40.000 € gilt
Die Einzahlung vor der Anmeldung beträgt mindestens 12.500,00 €. Bei 40.000 € gilt die Untergrenze von 12.500 €, sie liegt über dem Viertel. Aufteilung auf Gesellschafter rechnen
Gehalt, Ausschüttung, Holding: Steuerberatung für deine GmbH
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Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.