Bei 500.000 € Stammkapital bestimmt das Kapital selbst den Geschäftswert. Tabelle B des GNotKG ist degressiv, eine Verdopplung des Kapitals erhöht die Gebühr also weniger als doppelt. Der einfache Satz beträgt hier 935,00 €.
| Gründer | Vertrag | Notar brutto | mit Register |
|---|---|---|---|
| 1 | Musterprotokoll | 1.865,33 € | 2.165,33 € |
| 1 | Satzung | 2.460,33 € | 2.760,33 € |
| 2 | Musterprotokoll | 2.977,98 € | 3.277,98 € |
| 2 | Satzung | 3.465,88 € | 3.765,88 € |
| 3 | Musterprotokoll | 2.977,98 € | 3.277,98 € |
| 3 | Satzung | 3.465,88 € | 3.765,88 € |
Verglichen mit 250.000 € kostet eine Gründung mit zwei Gründern und Satzung hier 1.282,82 € mehr; verglichen mit 1.000.000 € 2.380,00 € weniger.
Welche Werte bei 500.000 € angesetzt werden
Mit individueller Satzung und einem Gründer setzt der Notar 500.000 € als Geschäftswert für die Gründungserklärung an, für den Geschäftsführerbeschluss weitere 30.000 €. Tabelle B ergibt für 500.000 € eine einfache Gebühr von 935,00 €. Die Beurkundung kostet so 1.185,00 €, die Gesellschafterliste 250,00 €, die Anmeldung 467,50 € und die XML-Daten 125,00 €. Netto sind es 2.067,50 €, mit Umsatzsteuer 2.460,33 €.
Das günstigere Musterprotokoll setzt bei 500.000 € das tatsächliche Kapital an. Daraus ergibt sich ein einfacher Tabellenwert von 935,00 €, eine Beurkundungsgebühr von 935,00 € und eine Anmeldegebühr von 467,50 €. Brutto berechnet der Notar 1.865,33 €.
Einzahlung bei 500.000 € Stammkapital
Vor der Anmeldung müssen mindestens 125.000,00 € auf dem Konto der Gesellschaft liegen. Bei 500.000 € reicht ein Viertel je Anteil, weil es über 12.500 € liegt. Aufteilung auf Gesellschafter rechnen
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