Bei 250.000 € Stammkapital bestimmt das Kapital selbst den Geschäftswert. Tabelle B des GNotKG ist degressiv, eine Verdopplung des Kapitals erhöht die Gebühr also weniger als doppelt. Der einfache Satz beträgt hier 535,00 €.
| Gründer | Vertrag | Notar brutto | mit Register |
|---|---|---|---|
| 1 | Musterprotokoll | 1.129,91 € | 1.429,91 € |
| 1 | Satzung | 1.724,91 € | 2.024,91 € |
| 2 | Musterprotokoll | 1.766,56 € | 2.066,56 € |
| 2 | Satzung | 2.183,06 € | 2.483,06 € |
| 3 | Musterprotokoll | 1.766,56 € | 2.066,56 € |
| 3 | Satzung | 2.183,06 € | 2.483,06 € |
Im Vergleich zur Stufe 100.000 € sind es mit eigener Satzung und zwei Gründern 935,23 € mehr, zur Stufe 500.000 € 1.282,82 € weniger.
Rechenweg nach Tabelle B GNotKG
Der Rechenweg für einen Gründer mit eigener Satzung: Geschäftswert 250.000 € (Gründung) plus 30.000 € (Geschäftsführerbeschluss), einfacher Tabellenwert für 250.000 € 535,00 €. Daraus entstehen 785,00 € Beurkundung, 250,00 € Vollzug für die Gesellschafterliste, 267,50 € Anmeldung und 107,00 € XML-Daten, netto 1.449,50 € und brutto 1.724,91 €.
Mit Musterprotokoll gilt das Stammkapital von 250.000 € selbst als Geschäftswert, ohne Mindestwert. Der einfache Tabellenwert beträgt 535,00 €; für die Beurkundung fallen 535,00 € an, für die Anmeldung 267,50 €, insgesamt 1.129,91 € inklusive Umsatzsteuer.
Wie viel vor der Anmeldung eingezahlt sein muss
Die Einzahlung vor der Anmeldung beträgt mindestens 62.500,00 €. Bei 250.000 € reicht ein Viertel je Anteil, weil es über 12.500 € liegt. Aufteilung auf Gesellschafter rechnen
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