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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Lexikon · §§ 3, 4 SolZG

Solidaritätszuschlag

Ergänzungsabgabe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Bemessungsgrundlage (§ 4 SolZG). Für Privatpersonen gibt es bei der Einkommensteuer eine Freigrenze mit Milderungszone, sodass die meisten keinen Soli mehr zahlen. Für Kapitalgesellschaften gilt keine Freigrenze: Die GmbH zahlt auf jeden Euro Körperschaftsteuer 5,5 % Soli.

Auf die Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen behält die GmbH ebenfalls 5,5 % Soli ein. Damit ergibt sich ein Abgeltungsteuersatz von 26,375 % ohne Kirchensteuer.

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GmbH-Steuerlast-Rechner: Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer mit dem Hebesatz deiner Gemeinde

Gesetzestext: §§ 3, 4 SolZG auf gesetze-im-internet.de

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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