Lexikon · § 32d EStG
Abgeltungsteuer
Pauschale Einkommensteuer von 25 % auf Kapitalerträge, auch auf Gewinnausschüttungen einer GmbH an Privatpersonen.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft
Schüttet eine GmbH Gewinne an einen privaten Gesellschafter aus, behält sie 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag ein und führt sie an das Finanzamt ab. Damit ist die Einkommensteuer auf die Dividende abgegolten (§ 32d Abs. 1 EStG). Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich der Satz nach der Formel e geteilt durch 4 plus Kirchensteuersatz.
Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €, bei Zusammenveranlagung 2.000 €, bleibt steuerfrei (§ 20 Abs. 9 EStG). Werbungskosten sind darüber hinaus nicht abziehbar. Wer mindestens 25 % hält oder mit mindestens 1 % beruflich für die GmbH tätig ist, kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren beantragen.
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Gehalt oder Ausschüttung: Geschäftsführergehalt, Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren, Optimum
Gesetzestext: § 32d EStG auf gesetze-im-internet.de
Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.