Wer zwischen AG und Einzelunternehmen wählt, sollte Mindestkapital, Haftung und Besteuerung vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.
Die Unterschiede Punkt für Punkt
| AG | Einzelunternehmen | |
|---|---|---|
| Haftung | nur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG) | unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen |
| Anteile übertragen | Aktien formfrei übertragbar, Börsengang möglich | nicht übertragbar, nur Verkauf des Betriebs |
| Gründungsform | notariell beurkundete Satzung (§ 23 AktG), Gründungsbericht und Gründungsprüfung | Gewerbeanmeldung genügt; Eintragung als e. K. bei kaufmännischem Betrieb (§ 1 HGB) |
| Organe und Führung | Vorstand, Aufsichtsrat (mindestens drei Mitglieder) und Hauptversammlung | Inhaber entscheidet allein |
| Mindestkapital | 50.000 € Grundkapital (§ 7 AktG) | kein Mindestkapital |
| Register | Handelsregister Abteilung B | nur als e. K. im Handelsregister Abteilung A |
Weitere Unterschiede bei Besteuerung, Firmenzusatz, Offenlegung, Einzahlung, Gründer, Buchführung, Details in den Profilen der AG und der Einzelunternehmen.
Steuern bei gleichem Gewinn
| Gewinn | AG | Einzelunternehmen | Differenz |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 23.903,07 € | 10.548,00 € | 13.355,07 € |
| 80.000 € | 38.403,17 € | 22.464,00 € | 15.939,17 € |
| 120.000 € | 57.736,63 € | 39.923,73 € | 17.812,90 € |
Konkret bedeutet das für AG und Einzelunternehmen: 23.903 € gegenüber 10.548 € bei 50.000 € Gewinn, 57.737 € gegenüber 39.924 € bei 120.000 €. Die Werte der AG gelten bei voller Ausschüttung. Bleibt der Gewinn in der Gesellschaft, zahlt sie bei 120.000 € nur 35.790,00 €; die Abgeltungsteuer fällt erst bei späterer Ausschüttung an.
Gründungskosten im Vergleich
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| AG | 1.177,75 € | Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen |
| Einzelunternehmen | 0 €, eingetragen 264,95 € | ohne Eintragung nur die Gewerbeanmeldung der Gemeinde; als e. K. Anmeldung mit 30.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG) |
So triffst du die Wahl
Wer heute die AG wählt und später zur Einzelunternehmen wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen AG und Einzelunternehmen sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.
AG
Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.
- hohes Ansehen bei Geschäftspartnern
- Kapitalbeschaffung über Aktien, Börsenfähigkeit
Einzelunternehmen
Solo-Selbstständige mit überschaubarem Haftungsrisiko und Gewinnen, die privat gebraucht werden.
- sofort startklar, kaum Kosten
- einfache Buchführung bis zu den Grenzen
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