Die wichtigsten Unterschiede zwischen AG und GbR: Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Unten findest du die Gegenüberstellung, Steuern bei drei Gewinnhöhen und die Kosten der Gründung.
Gegenüberstellung nach Gesetz
| AG | GbR | |
|---|---|---|
| Gründer | ab 1 Person | mindestens 2 Personen |
| Offenlegung | Offenlegung; je nach Größe Prüfungspflicht | keine Offenlegung |
| Buchführung | Kaufmann kraft Rechtsform, Bilanz nach HGB | Einnahmen-Überschuss-Rechnung meist möglich |
| Haftung | nur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG) | Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB) |
| Gründungsform | notariell beurkundete Satzung (§ 23 AktG), Gründungsbericht und Gründungsprüfung | formfreier Gesellschaftsvertrag, auch mündlich |
| Organe und Führung | Vorstand, Aufsichtsrat (mindestens drei Mitglieder) und Hauptversammlung | alle Gesellschafter gemeinsam, abweichende Regelung im Vertrag möglich |
Weitere Unterschiede bei Einzahlung, Firmenzusatz, Register, Mindestkapital, Anteile übertragen, Besteuerung, Details in den Profilen der AG und der GbR.
Was AG und GbR an Steuern kosten
| Gewinn | AG | GbR | Differenz |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 23.903,07 € | 10.548,00 € | 13.355,07 € |
| 80.000 € | 38.403,17 € | 22.464,00 € | 15.939,17 € |
| 200.000 € | 96.403,56 € | 75.520,17 € | 20.883,39 € |
In Zahlen: Bei 50.000 € Gewinn zahlt die AG 23.903 € und die GbR 10.548 €, bei 200.000 € stehen 96.404 € gegen 75.520 €. Wer Gewinne in der AG belässt, zahlt bei 200.000 € zunächst nur 59.650,00 €. Die Tabelle zeigt den ungünstigeren Fall der Vollausschüttung.
Notar und Register: AG und GbR
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| AG | 1.177,75 € | Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen |
| GbR | 0 €, eingetragen 352,92 € | ohne Eintragung keine Notar- oder Registerkosten; als eGbR mit zwei Gesellschaftern 45.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG) |
Entscheidungshilfe AG oder GbR
Wer heute die AG wählt und später zur GbR wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen AG und GbR sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.
AG
Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.
- hohes Ansehen bei Geschäftspartnern
- Anteile ohne Notar übertragbar
GbR
Kleine Teams, Freiberufler-Gemeinschaften, Projektgesellschaften mit geringem Risiko.
- flexibel für Projekte und kleine Teams
- Gründung ohne Notar und Kapital
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Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.