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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Personenunternehmen

AG vs. GbR: welche Rechtsform passt?

AG braucht 50.000 € Mindestkapital, GbR keins. Bei der AG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, bei GbR haften die Inhaber persönlich. Bei 100.000 € Gewinn zahlt GbR 17.206 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, Vollausschüttung).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Die wichtigsten Unterschiede zwischen AG und GbR: Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Unten findest du die Gegenüberstellung, Steuern bei drei Gewinnhöhen und die Kosten der Gründung.

Gegenüberstellung nach Gesetz

AGGbR
Gründerab 1 Personmindestens 2 Personen
OffenlegungOffenlegung; je nach Größe Prüfungspflichtkeine Offenlegung
BuchführungKaufmann kraft Rechtsform, Bilanz nach HGBEinnahmen-Überschuss-Rechnung meist möglich
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG)Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB)
Gründungsformnotariell beurkundete Satzung (§ 23 AktG), Gründungsbericht und Gründungsprüfungformfreier Gesellschaftsvertrag, auch mündlich
Organe und FührungVorstand, Aufsichtsrat (mindestens drei Mitglieder) und Hauptversammlungalle Gesellschafter gemeinsam, abweichende Regelung im Vertrag möglich

Weitere Unterschiede bei Einzahlung, Firmenzusatz, Register, Mindestkapital, Anteile übertragen, Besteuerung, Details in den Profilen der AG und der GbR.

Was AG und GbR an Steuern kosten

GewinnAGGbRDifferenz
50.000 €23.903,07 €10.548,00 €13.355,07 €
80.000 €38.403,17 €22.464,00 €15.939,17 €
200.000 €96.403,56 €75.520,17 €20.883,39 €

In Zahlen: Bei 50.000 € Gewinn zahlt die AG 23.903 € und die GbR 10.548 €, bei 200.000 € stehen 96.404 € gegen 75.520 €. Wer Gewinne in der AG belässt, zahlt bei 200.000 € zunächst nur 59.650,00 €. Die Tabelle zeigt den ungünstigeren Fall der Vollausschüttung.

Notar und Register: AG und GbR

Notar und RegisterAnnahme
AG1.177,75 €Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen
GbR0 €, eingetragen 352,92 €ohne Eintragung keine Notar- oder Registerkosten; als eGbR mit zwei Gesellschaftern 45.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG)

Entscheidungshilfe AG oder GbR

Wer heute die AG wählt und später zur GbR wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen AG und GbR sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.

AG

Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.

  • hohes Ansehen bei Geschäftspartnern
  • Anteile ohne Notar übertragbar

GbR

Kleine Teams, Freiberufler-Gemeinschaften, Projektgesellschaften mit geringem Risiko.

  • flexibel für Projekte und kleine Teams
  • Gründung ohne Notar und Kapital
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Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.

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