Wer zwischen AG und OHG wählt, sollte Mindestkapital, Haftung und Besteuerung vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.
Vergleichstabelle AG und OHG
| AG | OHG | |
|---|---|---|
| Besteuerung | wie die GmbH: Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne Freibetrag; Dividenden mit Abgeltungsteuer | transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern, Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG |
| Anteile übertragen | Aktien formfrei übertragbar, Börsengang möglich | nach Gesellschaftsvertrag, sonst Zustimmung aller |
| Haftung | nur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG) | alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt als Gesamtschuldner (§ 126 HGB) |
| Organe und Führung | Vorstand, Aufsichtsrat (mindestens drei Mitglieder) und Hauptversammlung | alle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsbefugt, sofern nicht anders geregelt |
| Buchführung | Kaufmann kraft Rechtsform, Bilanz nach HGB | Kaufmann: doppelte Buchführung und Bilanz |
| Einzahlung | bei Bareinlagen mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags plus Aufgeld (§ 36a AktG) | Einlagen nach Gesellschaftsvertrag |
Weitere Unterschiede bei Mindestkapital, Firmenzusatz, Offenlegung, Register, Gründungsform, Gründer, Details in den Profilen der AG und der OHG.
Steuerlast von AG und OHG
| Gewinn | AG | OHG | Differenz |
|---|---|---|---|
| 120.000 € | 57.736,63 € | 39.923,73 € | 17.812,90 € |
| 300.000 € | 144.737,21 € | 119.761,74 € | 24.975,47 € |
| 500.000 € | 241.404,53 € | 213.171,74 € | 28.232,79 € |
In Zahlen: Bei 120.000 € Gewinn zahlt die AG 57.737 € und die OHG 39.924 €, bei 500.000 € stehen 241.405 € gegen 213.172 €. Wer Gewinne in der AG belässt, zahlt bei 500.000 € zunächst nur 149.125,00 €. Die Tabelle zeigt den ungünstigeren Fall der Vollausschüttung.
Gründungskosten im Vergleich
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| AG | 1.177,75 € | Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen |
| OHG | 352,92 € | zwei Gesellschafter, Geschäftswert 45.000 € (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG) |
Wann AG, wann OHG?
Wer heute die AG wählt und später zur OHG wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen AG und OHG sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.
AG
Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.
- Anteile ohne Notar übertragbar
- hohes Ansehen bei Geschäftspartnern
OHG
Kaufmännische Betriebe mehrerer Inhaber, die sich gegenseitig vertrauen.
- Gewerbesteuer-Freibetrag und § 35 EStG
- kein Mindestkapital, keine Notarpflicht für den Vertrag
Vom Einzelunternehmen zur GmbH: Wechsel planen lassen
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