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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Personenunternehmen

AG oder OHG: Kosten, Haftung, Steuern im Überblick

AG braucht 50.000 € Mindestkapital, OHG keins. Bei der AG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, bei OHG haften die Inhaber persönlich. Bei 100.000 € Gewinn zahlt OHG 17.206 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, Vollausschüttung).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Wer zwischen AG und OHG wählt, sollte Mindestkapital, Haftung und Besteuerung vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.

Vergleichstabelle AG und OHG

AGOHG
Besteuerungwie die GmbH: Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer ohne Freibetrag; Dividenden mit Abgeltungsteuertransparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern, Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG
Anteile übertragenAktien formfrei übertragbar, Börsengang möglichnach Gesellschaftsvertrag, sonst Zustimmung aller
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG)alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt als Gesamtschuldner (§ 126 HGB)
Organe und FührungVorstand, Aufsichtsrat (mindestens drei Mitglieder) und Hauptversammlungalle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsbefugt, sofern nicht anders geregelt
BuchführungKaufmann kraft Rechtsform, Bilanz nach HGBKaufmann: doppelte Buchführung und Bilanz
Einzahlungbei Bareinlagen mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags plus Aufgeld (§ 36a AktG)Einlagen nach Gesellschaftsvertrag

Weitere Unterschiede bei Mindestkapital, Firmenzusatz, Offenlegung, Register, Gründungsform, Gründer, Details in den Profilen der AG und der OHG.

Steuerlast von AG und OHG

GewinnAGOHGDifferenz
120.000 €57.736,63 €39.923,73 €17.812,90 €
300.000 €144.737,21 €119.761,74 €24.975,47 €
500.000 €241.404,53 €213.171,74 €28.232,79 €

In Zahlen: Bei 120.000 € Gewinn zahlt die AG 57.737 € und die OHG 39.924 €, bei 500.000 € stehen 241.405 € gegen 213.172 €. Wer Gewinne in der AG belässt, zahlt bei 500.000 € zunächst nur 149.125,00 €. Die Tabelle zeigt den ungünstigeren Fall der Vollausschüttung.

Gründungskosten im Vergleich

Notar und RegisterAnnahme
AG1.177,75 €Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen
OHG352,92 €zwei Gesellschafter, Geschäftswert 45.000 € (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG)

Wann AG, wann OHG?

Wer heute die AG wählt und später zur OHG wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen AG und OHG sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.

AG

Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.

  • Anteile ohne Notar übertragbar
  • hohes Ansehen bei Geschäftspartnern

OHG

Kaufmännische Betriebe mehrerer Inhaber, die sich gegenseitig vertrauen.

  • Gewerbesteuer-Freibetrag und § 35 EStG
  • kein Mindestkapital, keine Notarpflicht für den Vertrag
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