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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft der freien Berufe

AG oder PartG mbB: Unterschiede bei Kapital, Haftung und Steuern

AG braucht 50.000 € Mindestkapital, PartG mbB keins. Bei der AG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, bei PartG mbB haften die Inhaber außer für Berufsfehler persönlich. Bei 100.000 € Gewinn zahlt PartG mbB 15.955 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, Vollausschüttung).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Wer zwischen AG und PartG mbB wählt, sollte Mindestkapital, Haftung und Besteuerung vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.

AG und PartG mbB im direkten Vergleich

AGPartG mbB
Mindestkapital50.000 € Grundkapital (§ 7 AktG)kein Mindestkapital
RegisterHandelsregister Abteilung BPartnerschaftsregister
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG)für Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); sonst Partner persönlich
OffenlegungOffenlegung; je nach Größe Prüfungspflichtkeine Offenlegung
Gründerab 1 Personmindestens 2 Angehörige freier Berufe
Organe und FührungVorstand, Aufsichtsrat (mindestens drei Mitglieder) und Hauptversammlungalle Partner

Weitere Unterschiede bei Besteuerung, Buchführung, Gründungsform, Einzahlung, Anteile übertragen, Firmenzusatz, Details in den Profilen der AG und der PartG mbB.

Steuerlast von AG und PartG mbB

GewinnAGPartG mbBDifferenz
50.000 €23.903,07 €10.548,00 €13.355,07 €
80.000 €38.403,17 €22.715,56 €15.687,61 €
300.000 €144.737,21 €121.883,09 €22.854,12 €

Bei 50.000 € Gewinn liegt die AG bei 23.903 €, die PartG mbB bei 10.548 €; steigt der Gewinn auf 300.000 €, sind es 144.737 € und 121.883 €. Bei der AG sind Gesellschaft und Gesellschafter zusammengerechnet. Ohne Ausschüttung blieben bei 300.000 € Gewinn 89.475,00 € Steuern, das ist der Thesaurierungsvorteil.

Gründungskosten im Vergleich

Notar und RegisterAnnahme
AG1.177,75 €Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen
PartG mbB352,92 €zwei Partner, Geschäftswert 45.000 €, Partnerschaftsregister

Wann AG, wann PartG mbB?

Die Entscheidung zwischen AG und PartG mbB ist nicht endgültig. Ein Formwechsel oder eine Einbringung ist später möglich, steuerlich häufig zu Buchwerten (§§ 20, 24 UmwStG). Weil jede Umstellung Aufwand bedeutet, lohnt es sich, gleich die Form zu wählen, die zu Wachstum, Haftungsrisiko und Gewinnverwendung der kommenden Jahre passt.

AG

Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.

  • Anteile ohne Notar übertragbar
  • Kapitalbeschaffung über Aktien, Börsenfähigkeit

PartG mbB

Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die gemeinsam praktizieren.

  • Haftungsschutz für Berufsfehler ohne Kapitalgesellschaft
  • keine Gewerbesteuer bei Freiberuflern
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