Wer zwischen Einzelunternehmen und GbR wählt, sollte Registerpflicht und Buchführung vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.
Gegenüberstellung nach Gesetz
| Einzelunternehmen | GbR | |
|---|---|---|
| Haftung | unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen | Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB) |
| Besteuerung | Einkommensteuer nach Tarif (§ 32a EStG), Gewerbesteuer mit Freibetrag 24.500 € und Anrechnung nach § 35 EStG | transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern; Gewerbesteuer mit Freibetrag, wenn gewerblich tätig |
| Buchführung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (§ 241a HGB, § 141 AO) | Einnahmen-Überschuss-Rechnung meist möglich |
| Organe und Führung | Inhaber entscheidet allein | alle Gesellschafter gemeinsam, abweichende Regelung im Vertrag möglich |
| Register | nur als e. K. im Handelsregister Abteilung A | freiwillig im Gesellschaftsregister als eGbR, Pflicht etwa für Grundbesitz oder GmbH-Anteile |
| Gründungsform | Gewerbeanmeldung genügt; Eintragung als e. K. bei kaufmännischem Betrieb (§ 1 HGB) | formfreier Gesellschaftsvertrag, auch mündlich |
| Firmenzusatz | Name des Inhabers, als Kaufmann mit Zusatz „e. K.“ | kein Rechtsformzusatz nötig; eingetragen als „eGbR“ |
Weitere Unterschiede bei Einzahlung, Anteile übertragen, Gründer, Details in den Profilen der Einzelunternehmen und der GbR. Gleich geregelt: Mindestkapital, Offenlegung.
Steuern bei gleichem Gewinn
| Gewinn | Einzelunternehmen | GbR | Differenz |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 10.548,00 € | 10.548,00 € | 0,00 € |
| 120.000 € | 39.923,73 € | 39.923,73 € | 0,00 € |
| 500.000 € | 213.171,74 € | 213.171,74 € | 0,00 € |
Beide Formen werden nach denselben Regeln besteuert. Bei 500.000 € Gewinn fallen jeweils 213.171,74 € an, entscheidend sind andere Kriterien.
Notar und Register: Einzelunternehmen und GbR
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 0 €, eingetragen 264,95 € | ohne Eintragung nur die Gewerbeanmeldung der Gemeinde; als e. K. Anmeldung mit 30.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG) |
| GbR | 0 €, eingetragen 352,92 € | ohne Eintragung keine Notar- oder Registerkosten; als eGbR mit zwei Gesellschaftern 45.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG) |
Für wen sich welche Form eignet
Die Entscheidung zwischen Einzelunternehmen und GbR ist nicht endgültig. Ein Formwechsel oder eine Einbringung ist später möglich, steuerlich häufig zu Buchwerten (§§ 20, 24 UmwStG). Weil jede Umstellung Aufwand bedeutet, lohnt es sich, gleich die Form zu wählen, die zu Wachstum, Haftungsrisiko und Gewinnverwendung der kommenden Jahre passt.
Einzelunternehmen
Solo-Selbstständige mit überschaubarem Haftungsrisiko und Gewinnen, die privat gebraucht werden.
- einfache Buchführung bis zu den Grenzen
- sofort startklar, kaum Kosten
GbR
Kleine Teams, Freiberufler-Gemeinschaften, Projektgesellschaften mit geringem Risiko.
- flexibel für Projekte und kleine Teams
- geringe laufende Kosten
Rechenbeispiel mit festen Annahmen, keine Beratung. Abweichende Verhältnisse führen zu anderen Ergebnissen.