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Rechtsformvergleich · Personenunternehmen und Personenunternehmen

Einzelunternehmen oder OHG: Kosten, Haftung, Steuern im Überblick

Einzelunternehmen braucht kein Mindestkapital, OHG keins. Beide Formen schützen das Privatvermögen nicht vollständig. Bei 100.000 € Gewinn ist die Steuerlast gleich.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Wer zwischen Einzelunternehmen und OHG wählt, sollte Registerpflicht und Buchführung vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.

Die Unterschiede Punkt für Punkt

EinzelunternehmenOHG
Einzahlungkeine Einlage nötigEinlagen nach Gesellschaftsvertrag
BuchführungEinnahmen-Überschuss-Rechnung möglich bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (§ 241a HGB, § 141 AO)Kaufmann: doppelte Buchführung und Bilanz
GründungsformGewerbeanmeldung genügt; Eintragung als e. K. bei kaufmännischem Betrieb (§ 1 HGB)formfreier Vertrag, Anmeldung zum Handelsregister notariell beglaubigt (§ 12 HGB)
Organe und FührungInhaber entscheidet alleinalle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsbefugt, sofern nicht anders geregelt
Gründergenau 1 Personmindestens 2 Personen

Weitere Unterschiede bei Firmenzusatz, Anteile übertragen, Offenlegung, Besteuerung, Register, Haftung, Details in den Profilen der Einzelunternehmen und der OHG. Gleich geregelt: Mindestkapital.

Steuerlast von Einzelunternehmen und OHG

GewinnEinzelunternehmenOHGDifferenz
80.000 €22.464,00 €22.464,00 €0,00 €
200.000 €75.520,17 €75.520,17 €0,00 €
500.000 €213.171,74 €213.171,74 €0,00 €

Bei der Steuer gibt es zwischen Einzelunternehmen und OHG keinen Unterschied, beide zahlen bei 500.000 € Gewinn 213.171,74 €.

Einmalige Kosten zum Start

Notar und RegisterAnnahme
Einzelunternehmen0 €, eingetragen 264,95 €ohne Eintragung nur die Gewerbeanmeldung der Gemeinde; als e. K. Anmeldung mit 30.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG)
OHG352,92 €zwei Gesellschafter, Geschäftswert 45.000 € (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG)

Wann Einzelunternehmen, wann OHG?

Die Entscheidung zwischen Einzelunternehmen und OHG ist nicht endgültig. Ein Formwechsel oder eine Einbringung ist später möglich, steuerlich häufig zu Buchwerten (§§ 20, 24 UmwStG). Weil jede Umstellung Aufwand bedeutet, lohnt es sich, gleich die Form zu wählen, die zu Wachstum, Haftungsrisiko und Gewinnverwendung der kommenden Jahre passt.

Einzelunternehmen

Solo-Selbstständige mit überschaubarem Haftungsrisiko und Gewinnen, die privat gebraucht werden.

  • sofort startklar, kaum Kosten
  • einfache Buchführung bis zu den Grenzen

OHG

Kaufmännische Betriebe mehrerer Inhaber, die sich gegenseitig vertrauen.

  • kein Mindestkapital, keine Notarpflicht für den Vertrag
  • hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung und keine notarielle Beratung. Sie rechnet nach Gesetz und Gebührenverzeichnis mit den genannten Annahmen.

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