Einzelunternehmen und PartG mbB unterscheiden sich vor allem bei Haftung, Besteuerung und Registerpflicht. Die Tabelle stellt beide Rechtsformen nach Gesetz gegenüber, darunter rechnen wir Steuern und Gründungskosten mit denselben Annahmen.
Die Unterschiede Punkt für Punkt
| Einzelunternehmen | PartG mbB | |
|---|---|---|
| Haftung | unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen | für Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); sonst Partner persönlich |
| Gründer | genau 1 Person | mindestens 2 Angehörige freier Berufe |
| Anteile übertragen | nicht übertragbar, nur Verkauf des Betriebs | nach Partnerschaftsvertrag |
| Gründungsform | Gewerbeanmeldung genügt; Eintragung als e. K. bei kaufmännischem Betrieb (§ 1 HGB) | schriftlicher Partnerschaftsvertrag, Anmeldung notariell beglaubigt |
| Organe und Führung | Inhaber entscheidet allein | alle Partner |
| Besteuerung | Einkommensteuer nach Tarif (§ 32a EStG), Gewerbesteuer mit Freibetrag 24.500 € und Anrechnung nach § 35 EStG | transparent: Einkommensteuer bei den Partnern; bei rein freiberuflicher Tätigkeit keine Gewerbesteuer |
Weitere Unterschiede bei Register, Buchführung, Firmenzusatz, Einzahlung, Details in den Profilen der Einzelunternehmen und der PartG mbB. Gleich geregelt: Mindestkapital, Offenlegung.
Steuern bei gleichem Gewinn
| Gewinn | Einzelunternehmen | PartG mbB | Differenz |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 10.548,00 € | 10.548,00 € | 0,00 € |
| 200.000 € | 75.520,17 € | 76.871,52 € | −1.351,35 € |
| 300.000 € | 119.761,74 € | 121.883,09 € | −2.121,35 € |
In Zahlen: Bei 50.000 € Gewinn zahlt die Einzelunternehmen 10.548 € und die PartG mbB 10.548 €, bei 300.000 € stehen 119.762 € gegen 121.883 €. Der Unterschied entsteht durch die Gewerbesteuer: Die freiberufliche Partnerschaft zahlt keine, gewerbliche Personenunternehmen bekommen sie über § 35 EStG weitgehend angerechnet.
Was die Gründung kostet
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 0 €, eingetragen 264,95 € | ohne Eintragung nur die Gewerbeanmeldung der Gemeinde; als e. K. Anmeldung mit 30.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG) |
| PartG mbB | 352,92 € | zwei Partner, Geschäftswert 45.000 €, Partnerschaftsregister |
Für wen sich welche Form eignet
Ein späterer Wechsel von der Einzelunternehmen zur PartG mbB oder umgekehrt ist möglich, kostet aber Zeit und Geld. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften lassen sich nach dem Umwandlungsgesetz ineinander überführen, steuerlich oft ohne Aufdeckung stiller Reserven (§§ 20, 24 UmwStG). Wer zwischen Einzelunternehmen und PartG mbB schwankt, sollte deshalb die erwartete Entwicklung der nächsten fünf Jahre in die Entscheidung einbeziehen.
Einzelunternehmen
Solo-Selbstständige mit überschaubarem Haftungsrisiko und Gewinnen, die privat gebraucht werden.
- einfache Buchführung bis zu den Grenzen
- Gewerbesteuer bis rund 400 % Hebesatz weitgehend neutral
PartG mbB
Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die gemeinsam praktizieren.
- Haftungsschutz für Berufsfehler ohne Kapitalgesellschaft
- geringe Gründungskosten
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.