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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Personenunternehmen und Personengesellschaft der freien Berufe

Einzelunternehmen oder PartG mbB: Unterschiede bei Kapital, Haftung und Steuern

Einzelunternehmen braucht kein Mindestkapital, PartG mbB keins. Beide Formen schützen das Privatvermögen nicht vollständig. Bei 100.000 € Gewinn zahlt Einzelunternehmen 1.251 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, ledig).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Einzelunternehmen und PartG mbB unterscheiden sich vor allem bei Haftung, Besteuerung und Registerpflicht. Die Tabelle stellt beide Rechtsformen nach Gesetz gegenüber, darunter rechnen wir Steuern und Gründungskosten mit denselben Annahmen.

Die Unterschiede Punkt für Punkt

EinzelunternehmenPartG mbB
Haftungunbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögenfür Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); sonst Partner persönlich
Gründergenau 1 Personmindestens 2 Angehörige freier Berufe
Anteile übertragennicht übertragbar, nur Verkauf des Betriebsnach Partnerschaftsvertrag
GründungsformGewerbeanmeldung genügt; Eintragung als e. K. bei kaufmännischem Betrieb (§ 1 HGB)schriftlicher Partnerschaftsvertrag, Anmeldung notariell beglaubigt
Organe und FührungInhaber entscheidet alleinalle Partner
BesteuerungEinkommensteuer nach Tarif (§ 32a EStG), Gewerbesteuer mit Freibetrag 24.500 € und Anrechnung nach § 35 EStGtransparent: Einkommensteuer bei den Partnern; bei rein freiberuflicher Tätigkeit keine Gewerbesteuer

Weitere Unterschiede bei Register, Buchführung, Firmenzusatz, Einzahlung, Details in den Profilen der Einzelunternehmen und der PartG mbB. Gleich geregelt: Mindestkapital, Offenlegung.

Steuern bei gleichem Gewinn

GewinnEinzelunternehmenPartG mbBDifferenz
50.000 €10.548,00 €10.548,00 €0,00 €
200.000 €75.520,17 €76.871,52 €−1.351,35 €
300.000 €119.761,74 €121.883,09 €−2.121,35 €

In Zahlen: Bei 50.000 € Gewinn zahlt die Einzelunternehmen 10.548 € und die PartG mbB 10.548 €, bei 300.000 € stehen 119.762 € gegen 121.883 €. Der Unterschied entsteht durch die Gewerbesteuer: Die freiberufliche Partnerschaft zahlt keine, gewerbliche Personenunternehmen bekommen sie über § 35 EStG weitgehend angerechnet.

Was die Gründung kostet

Notar und RegisterAnnahme
Einzelunternehmen0 €, eingetragen 264,95 €ohne Eintragung nur die Gewerbeanmeldung der Gemeinde; als e. K. Anmeldung mit 30.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG)
PartG mbB352,92 €zwei Partner, Geschäftswert 45.000 €, Partnerschaftsregister

Für wen sich welche Form eignet

Ein späterer Wechsel von der Einzelunternehmen zur PartG mbB oder umgekehrt ist möglich, kostet aber Zeit und Geld. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften lassen sich nach dem Umwandlungsgesetz ineinander überführen, steuerlich oft ohne Aufdeckung stiller Reserven (§§ 20, 24 UmwStG). Wer zwischen Einzelunternehmen und PartG mbB schwankt, sollte deshalb die erwartete Entwicklung der nächsten fünf Jahre in die Entscheidung einbeziehen.

Einzelunternehmen

Solo-Selbstständige mit überschaubarem Haftungsrisiko und Gewinnen, die privat gebraucht werden.

  • einfache Buchführung bis zu den Grenzen
  • Gewerbesteuer bis rund 400 % Hebesatz weitgehend neutral

PartG mbB

Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die gemeinsam praktizieren.

  • Haftungsschutz für Berufsfehler ohne Kapitalgesellschaft
  • geringe Gründungskosten

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.

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