Die wichtigsten Unterschiede zwischen GbR und OHG: Registerpflicht und Buchführung. Unten findest du die Gegenüberstellung, Steuern bei drei Gewinnhöhen und die Kosten der Gründung.
Vergleichstabelle GbR und OHG
| GbR | OHG | |
|---|---|---|
| Einzahlung | Beiträge nach Gesellschaftsvertrag | Einlagen nach Gesellschaftsvertrag |
| Besteuerung | transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern; Gewerbesteuer mit Freibetrag, wenn gewerblich tätig | transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern, Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG |
| Firmenzusatz | kein Rechtsformzusatz nötig; eingetragen als „eGbR“ | Zusatz „OHG“ |
| Buchführung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung meist möglich | Kaufmann: doppelte Buchführung und Bilanz |
| Register | freiwillig im Gesellschaftsregister als eGbR, Pflicht etwa für Grundbesitz oder GmbH-Anteile | Handelsregister Abteilung A |
Weitere Unterschiede bei Haftung, Organe und Führung, Anteile übertragen, Gründungsform, Offenlegung, Details in den Profilen der GbR und der OHG. Gleich geregelt: Gründer, Mindestkapital.
Steuervergleich mit drei Gewinnstufen
| Gewinn | GbR | OHG | Differenz |
|---|---|---|---|
| 120.000 € | 39.923,73 € | 39.923,73 € | 0,00 € |
| 200.000 € | 75.520,17 € | 75.520,17 € | 0,00 € |
| 300.000 € | 119.761,74 € | 119.761,74 € | 0,00 € |
Beide Formen werden nach denselben Regeln besteuert. Bei 300.000 € Gewinn fallen jeweils 119.761,74 € an, entscheidend sind andere Kriterien.
Gründungskosten im Vergleich
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| GbR | 0 €, eingetragen 352,92 € | ohne Eintragung keine Notar- oder Registerkosten; als eGbR mit zwei Gesellschaftern 45.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG) |
| OHG | 352,92 € | zwei Gesellschafter, Geschäftswert 45.000 € (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG) |
Wann GbR, wann OHG?
Ein späterer Wechsel von der GbR zur OHG oder umgekehrt ist möglich, kostet aber Zeit und Geld. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften lassen sich nach dem Umwandlungsgesetz ineinander überführen, steuerlich oft ohne Aufdeckung stiller Reserven (§§ 20, 24 UmwStG). Wer zwischen GbR und OHG schwankt, sollte deshalb die erwartete Entwicklung der nächsten fünf Jahre in die Entscheidung einbeziehen.
GbR
Kleine Teams, Freiberufler-Gemeinschaften, Projektgesellschaften mit geringem Risiko.
- Gründung ohne Notar und Kapital
- geringe laufende Kosten
OHG
Kaufmännische Betriebe mehrerer Inhaber, die sich gegenseitig vertrauen.
- kein Mindestkapital, keine Notarpflicht für den Vertrag
- Gewerbesteuer-Freibetrag und § 35 EStG
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung und keine notarielle Beratung. Sie rechnet nach Gesetz und Gebührenverzeichnis mit den genannten Annahmen.