GmbH & Co. KG und AG unterscheiden sich vor allem bei Mindestkapital, Besteuerung und Registerpflicht. Die Tabelle stellt beide Rechtsformen nach Gesetz gegenüber, darunter rechnen wir Steuern und Gründungskosten mit denselben Annahmen.
Die Unterschiede Punkt für Punkt
| GmbH & Co. KG | AG | |
|---|---|---|
| Register | KG in Abteilung A, GmbH in Abteilung B | Handelsregister Abteilung B |
| Gründer | mindestens Komplementär-GmbH und ein Kommanditist | ab 1 Person |
| Anteile übertragen | KG-Anteile nach Vertrag, GmbH-Anteile notariell | Aktien formfrei übertragbar, Börsengang möglich |
| Haftung | Komplementär-GmbH unbeschränkt mit ihrem Vermögen, Kommanditisten bis zur Haftsumme (§§ 161, 171 HGB) | nur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG) |
| Einzahlung | Kommanditeinlage nach Vertrag; Haftung bis zur eingetragenen Haftsumme, solange nicht eingezahlt (§ 171 HGB) | bei Bareinlagen mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags plus Aufgeld (§ 36a AktG) |
| Gründungsform | KG-Vertrag formfrei, GmbH notariell; Anmeldung beider zum Handelsregister notariell beglaubigt (§ 12 HGB) | notariell beurkundete Satzung (§ 23 AktG), Gründungsbericht und Gründungsprüfung |
Weitere Unterschiede bei Buchführung, Firmenzusatz, Offenlegung, Mindestkapital, Organe und Führung, Besteuerung, Details in den Profilen der GmbH & Co. KG und der AG.
Was GmbH & Co. KG und AG an Steuern kosten
| Gewinn | GmbH & Co. KG | AG | Differenz |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 10.548,00 € | 23.903,07 € | −13.355,07 € |
| 80.000 € | 22.464,00 € | 38.403,17 € | −15.939,17 € |
| 500.000 € | 213.171,74 € | 241.404,53 € | −28.232,79 € |
Konkret bedeutet das für GmbH & Co. KG und AG: 10.548 € gegenüber 23.903 € bei 50.000 € Gewinn, 213.172 € gegenüber 241.405 € bei 500.000 €. Wer Gewinne in der AG belässt, zahlt bei 500.000 € zunächst nur 149.125,00 €. Die Tabelle zeigt den ungünstigeren Fall der Vollausschüttung.
Notar und Register: GmbH & Co. KG und AG
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| GmbH & Co. KG | 920,19 € | Komplementär-GmbH mit Musterprotokoll plus KG mit 10.000 € Kommanditeinlage (Geschäftswert § 105 Abs. 1 Nr. 5 GNotKG) |
| AG | 1.177,75 € | Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen |
Wann GmbH & Co. KG, wann AG?
Die Entscheidung zwischen GmbH & Co. KG und AG ist nicht endgültig. Ein Formwechsel oder eine Einbringung ist später möglich, steuerlich häufig zu Buchwerten (§§ 20, 24 UmwStG). Weil jede Umstellung Aufwand bedeutet, lohnt es sich, gleich die Form zu wählen, die zu Wachstum, Haftungsrisiko und Gewinnverwendung der kommenden Jahre passt.
GmbH & Co. KG
Familienunternehmen, Immobilien- und Fondsgesellschaften, Unternehmen mit vielen Kapitalgebern ohne Mitspracherecht.
- flexible Gewinnverteilung, beliebte Form für Familienunternehmen
- Gewerbesteuer-Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG
AG
Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.
- hohes Ansehen bei Geschäftspartnern
- Kapitalbeschaffung über Aktien, Börsenfähigkeit
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Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung und keine notarielle Beratung. Sie rechnet nach Gesetz und Gebührenverzeichnis mit den genannten Annahmen.