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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

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GmbH & Co. KG oder PartG mbB: Unterschiede bei Kapital, Haftung und Steuern

GmbH & Co. KG braucht 25.000 € Mindestkapital, PartG mbB keins. Bei der GmbH & Co. KG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, bei PartG mbB haften die Inhaber außer für Berufsfehler persönlich. Bei 100.000 € Gewinn zahlt GmbH & Co. KG 1.251 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, ledig).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Die wichtigsten Unterschiede zwischen GmbH & Co. KG und PartG mbB: Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Unten findest du die Gegenüberstellung, Steuern bei drei Gewinnhöhen und die Kosten der Gründung.

GmbH & Co. KG und PartG mbB im direkten Vergleich

GmbH & Co. KGPartG mbB
BesteuerungKG steuerlich transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern, Gewerbesteuer mit Freibetrag 24.500 € und Anrechnung nach § 35 EStG; die GmbH versteuert ihre Haftungsvergütungtransparent: Einkommensteuer bei den Partnern; bei rein freiberuflicher Tätigkeit keine Gewerbesteuer
Gründermindestens Komplementär-GmbH und ein Kommanditistmindestens 2 Angehörige freier Berufe
HaftungKomplementär-GmbH unbeschränkt mit ihrem Vermögen, Kommanditisten bis zur Haftsumme (§§ 161, 171 HGB)für Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); sonst Partner persönlich
EinzahlungKommanditeinlage nach Vertrag; Haftung bis zur eingetragenen Haftsumme, solange nicht eingezahlt (§ 171 HGB)Beiträge nach Partnerschaftsvertrag
GründungsformKG-Vertrag formfrei, GmbH notariell; Anmeldung beider zum Handelsregister notariell beglaubigt (§ 12 HGB)schriftlicher Partnerschaftsvertrag, Anmeldung notariell beglaubigt
Buchführungdoppelte Buchführung für KG und GmbH; Jahresabschluss nach Kapitalgesellschaftsrecht (§ 264a HGB)Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich
Organe und FührungGeschäftsführung durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbHalle Partner

Weitere Unterschiede bei Firmenzusatz, Mindestkapital, Anteile übertragen, Offenlegung, Register, Details in den Profilen der GmbH & Co. KG und der PartG mbB.

Was GmbH & Co. KG und PartG mbB an Steuern kosten

GewinnGmbH & Co. KGPartG mbBDifferenz
120.000 €39.923,73 €41.423,52 €−1.499,79 €
300.000 €119.761,74 €121.883,09 €−2.121,35 €
500.000 €213.171,74 €216.833,09 €−3.661,35 €

Konkret bedeutet das für GmbH & Co. KG und PartG mbB: 39.924 € gegenüber 41.424 € bei 120.000 € Gewinn, 213.172 € gegenüber 216.833 € bei 500.000 €. Der Unterschied entsteht durch die Gewerbesteuer: Die freiberufliche Partnerschaft zahlt keine, gewerbliche Personenunternehmen bekommen sie über § 35 EStG weitgehend angerechnet.

Gründungskosten im Vergleich

Notar und RegisterAnnahme
GmbH & Co. KG920,19 €Komplementär-GmbH mit Musterprotokoll plus KG mit 10.000 € Kommanditeinlage (Geschäftswert § 105 Abs. 1 Nr. 5 GNotKG)
PartG mbB352,92 €zwei Partner, Geschäftswert 45.000 €, Partnerschaftsregister

Für wen sich welche Form eignet

Die Entscheidung zwischen GmbH & Co. KG und PartG mbB ist nicht endgültig. Ein Formwechsel oder eine Einbringung ist später möglich, steuerlich häufig zu Buchwerten (§§ 20, 24 UmwStG). Weil jede Umstellung Aufwand bedeutet, lohnt es sich, gleich die Form zu wählen, die zu Wachstum, Haftungsrisiko und Gewinnverwendung der kommenden Jahre passt.

GmbH & Co. KG

Familienunternehmen, Immobilien- und Fondsgesellschaften, Unternehmen mit vielen Kapitalgebern ohne Mitspracherecht.

  • Gewerbesteuer-Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG
  • Haftungsbegrenzung mit Besteuerung als Personengesellschaft

PartG mbB

Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die gemeinsam praktizieren.

  • geringe Gründungskosten
  • keine Gewerbesteuer bei Freiberuflern

Ohne Gewähr. Für deinen Einzelfall helfen Notar, Steuerberatung oder Anwalt weiter, verbindlich sind deren Rechnungen und die Bescheide der Behörden.

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