GmbH und AG unterscheiden sich vor allem bei Mindestkapital, Registerpflicht und Buchführung. Die Tabelle stellt beide Rechtsformen nach Gesetz gegenüber, darunter rechnen wir Steuern und Gründungskosten mit denselben Annahmen.
Die Unterschiede Punkt für Punkt
| GmbH | AG | |
|---|---|---|
| Firmenzusatz | Zusatz „GmbH“ (§ 4 GmbHG) | Zusatz „Aktiengesellschaft“ oder „AG“ |
| Anteile übertragen | Abtretung nur per notariellem Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG) | Aktien formfrei übertragbar, Börsengang möglich |
| Register | Handelsregister Abteilung B, Eintragung konstitutiv | Handelsregister Abteilung B |
| Organe und Führung | Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat nur in Sonderfällen | Vorstand, Aufsichtsrat (mindestens drei Mitglieder) und Hauptversammlung |
| Buchführung | Kaufmann kraft Rechtsform (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 6 HGB): doppelte Buchführung und Bilanz | Kaufmann kraft Rechtsform, Bilanz nach HGB |
| Haftung | nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG); Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG) | nur das Gesellschaftsvermögen; Vorstand und Aufsichtsrat haften bei Pflichtverletzungen (§§ 93, 116 AktG) |
Weitere Unterschiede bei Mindestkapital, Einzahlung, Gründungsform, Offenlegung, Details in den Profilen der GmbH und der AG. Gleich geregelt: Gründer, Besteuerung.
Steuervergleich mit drei Gewinnstufen
| Gewinn | GmbH | AG | Differenz |
|---|---|---|---|
| 80.000 € | 38.403,17 € | 38.403,17 € | 0,00 € |
| 120.000 € | 57.736,63 € | 57.736,63 € | 0,00 € |
| 200.000 € | 96.403,56 € | 96.403,56 € | 0,00 € |
Beide Formen werden nach denselben Regeln besteuert. Bei 200.000 € Gewinn fallen jeweils 96.403,56 € an, entscheidend sind andere Kriterien.
Notar und Register: GmbH und AG
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| GmbH | 575,60 € bis 1.019,95 € | 25.000 € Stammkapital: ein Gründer mit Musterprotokoll bis zwei Gründer mit eigener Satzung |
| AG | 1.177,75 € | Satzung mit 50.000 € Grundkapital und mehreren Gründern, Anmeldung und Register; ohne Gründungsprüfung und Organbestellungen |
Entscheidungshilfe GmbH oder AG
Wer heute die GmbH wählt und später zur AG wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen GmbH und AG sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.
GmbH
Unternehmen mit Haftungsrisiken, steigenden Gewinnen, mehreren Gesellschaftern oder Plänen für Nachfolge und Beteiligungen.
- Anteile übertragbar und vererblich, gut für Nachfolge und Investoren
- Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe
AG
Größere Unternehmen mit Investoren, geplanter Börsengang, breite Mitarbeiterbeteiligung.
- Anteile ohne Notar übertragbar
- Kapitalbeschaffung über Aktien, Börsenfähigkeit
Vom Einzelunternehmen zur GmbH: Wechsel planen lassen
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- Kanzleien und Services mit Gründungserfahrung
- Regional oder digital
- Kostenlos und unverbindlich
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.