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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Personenunternehmen

GmbH oder Einzelunternehmen: Unterschiede bei Kapital, Haftung und Steuern

GmbH braucht 25.000 € Mindestkapital, Einzelunternehmen keins. Bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, bei Einzelunternehmen haften die Inhaber persönlich. Bei 100.000 € Gewinn zahlt Einzelunternehmen 17.206 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, Vollausschüttung).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Die wichtigsten Unterschiede zwischen GmbH und Einzelunternehmen: Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Unten findest du die Gegenüberstellung, Steuern bei drei Gewinnhöhen und die Kosten der Gründung.

GmbH und Einzelunternehmen im direkten Vergleich

GmbHEinzelunternehmen
Anteile übertragenAbtretung nur per notariellem Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG)nicht übertragbar, nur Verkauf des Betriebs
Organe und FührungGeschäftsführer und Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat nur in SonderfällenInhaber entscheidet allein
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG); Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG)unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen
FirmenzusatzZusatz „GmbH“ (§ 4 GmbHG)Name des Inhabers, als Kaufmann mit Zusatz „e. K.“
BuchführungKaufmann kraft Rechtsform (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 6 HGB): doppelte Buchführung und BilanzEinnahmen-Überschuss-Rechnung möglich bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (§ 241a HGB, § 141 AO)

Weitere Unterschiede bei Gründungsform, Einzahlung, Mindestkapital, Register, Besteuerung, Gründer, Offenlegung, Details in den Profilen der GmbH und der Einzelunternehmen.

Steuern bei gleichem Gewinn

GewinnGmbHEinzelunternehmenDifferenz
80.000 €38.403,17 €22.464,00 €15.939,17 €
200.000 €96.403,56 €75.520,17 €20.883,39 €
300.000 €144.737,21 €119.761,74 €24.975,47 €

In Zahlen: Bei 80.000 € Gewinn zahlt die GmbH 38.403 € und die Einzelunternehmen 22.464 €, bei 300.000 € stehen 144.737 € gegen 119.762 €. Die Werte der GmbH gelten bei voller Ausschüttung. Bleibt der Gewinn in der Gesellschaft, zahlt sie bei 300.000 € nur 89.475,00 €; die Abgeltungsteuer fällt erst bei späterer Ausschüttung an.

Was die Gründung kostet

Notar und RegisterAnnahme
GmbH575,60 € bis 1.019,95 €25.000 € Stammkapital: ein Gründer mit Musterprotokoll bis zwei Gründer mit eigener Satzung
Einzelunternehmen0 €, eingetragen 264,95 €ohne Eintragung nur die Gewerbeanmeldung der Gemeinde; als e. K. Anmeldung mit 30.000 € Geschäftswert (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG)

Für wen sich welche Form eignet

Wer heute die GmbH wählt und später zur Einzelunternehmen wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen GmbH und Einzelunternehmen sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.

GmbH

Unternehmen mit Haftungsrisiken, steigenden Gewinnen, mehreren Gesellschaftern oder Plänen für Nachfolge und Beteiligungen.

  • Gewinne in der Gesellschaft mit rund 30 % besteuert
  • Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe

Einzelunternehmen

Solo-Selbstständige mit überschaubarem Haftungsrisiko und Gewinnen, die privat gebraucht werden.

  • einfache Buchführung bis zu den Grenzen
  • sofort startklar, kaum Kosten
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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Kostenrechnungen, die du tatsächlich erhältst.

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