Die wichtigsten Unterschiede zwischen GmbH und OHG: Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Unten findest du die Gegenüberstellung, Steuern bei drei Gewinnhöhen und die Kosten der Gründung.
GmbH und OHG im direkten Vergleich
| GmbH | OHG | |
|---|---|---|
| Anteile übertragen | Abtretung nur per notariellem Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG) | nach Gesellschaftsvertrag, sonst Zustimmung aller |
| Gründer | ab 1 Person | mindestens 2 Personen |
| Organe und Führung | Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat nur in Sonderfällen | alle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsbefugt, sofern nicht anders geregelt |
| Buchführung | Kaufmann kraft Rechtsform (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 6 HGB): doppelte Buchführung und Bilanz | Kaufmann: doppelte Buchführung und Bilanz |
| Firmenzusatz | Zusatz „GmbH“ (§ 4 GmbHG) | Zusatz „OHG“ |
| Gründungsform | notarieller Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), Musterprotokoll bis 3 Gesellschafter möglich | formfreier Vertrag, Anmeldung zum Handelsregister notariell beglaubigt (§ 12 HGB) |
Weitere Unterschiede bei Besteuerung, Mindestkapital, Register, Haftung, Einzahlung, Offenlegung, Details in den Profilen der GmbH und der OHG.
Was GmbH und OHG an Steuern kosten
| Gewinn | GmbH | OHG | Differenz |
|---|---|---|---|
| 80.000 € | 38.403,17 € | 22.464,00 € | 15.939,17 € |
| 200.000 € | 96.403,56 € | 75.520,17 € | 20.883,39 € |
| 300.000 € | 144.737,21 € | 119.761,74 € | 24.975,47 € |
Konkret bedeutet das für GmbH und OHG: 38.403 € gegenüber 22.464 € bei 80.000 € Gewinn, 144.737 € gegenüber 119.762 € bei 300.000 €. Die Werte der GmbH gelten bei voller Ausschüttung. Bleibt der Gewinn in der Gesellschaft, zahlt sie bei 300.000 € nur 89.475,00 €; die Abgeltungsteuer fällt erst bei späterer Ausschüttung an.
Einmalige Kosten zum Start
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| GmbH | 575,60 € bis 1.019,95 € | 25.000 € Stammkapital: ein Gründer mit Musterprotokoll bis zwei Gründer mit eigener Satzung |
| OHG | 352,92 € | zwei Gesellschafter, Geschäftswert 45.000 € (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG) |
Wann GmbH, wann OHG?
Wer heute die GmbH wählt und später zur OHG wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen GmbH und OHG sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.
GmbH
Unternehmen mit Haftungsrisiken, steigenden Gewinnen, mehreren Gesellschaftern oder Plänen für Nachfolge und Beteiligungen.
- Gewinne in der Gesellschaft mit rund 30 % besteuert
- Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe
OHG
Kaufmännische Betriebe mehrerer Inhaber, die sich gegenseitig vertrauen.
- kein Mindestkapital, keine Notarpflicht für den Vertrag
- hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung
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