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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft der freien Berufe

GmbH oder PartG mbB: Kosten, Haftung, Steuern im Überblick

GmbH braucht 25.000 € Mindestkapital, PartG mbB keins. Bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, bei PartG mbB haften die Inhaber außer für Berufsfehler persönlich. Bei 100.000 € Gewinn zahlt PartG mbB 15.955 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, Vollausschüttung).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Die wichtigsten Unterschiede zwischen GmbH und PartG mbB: Mindestkapital, Haftung und Besteuerung. Unten findest du die Gegenüberstellung, Steuern bei drei Gewinnhöhen und die Kosten der Gründung.

Vergleichstabelle GmbH und PartG mbB

GmbHPartG mbB
Mindestkapital25.000 € Stammkapital (§ 5 Abs. 1 GmbHG)kein Mindestkapital
Haftungnur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG); Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG)für Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); sonst Partner persönlich
Anteile übertragenAbtretung nur per notariellem Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG)nach Partnerschaftsvertrag
Organe und FührungGeschäftsführer und Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat nur in Sonderfällenalle Partner
Gründungsformnotarieller Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), Musterprotokoll bis 3 Gesellschafter möglichschriftlicher Partnerschaftsvertrag, Anmeldung notariell beglaubigt
OffenlegungJahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB)keine Offenlegung
Gründerab 1 Personmindestens 2 Angehörige freier Berufe

Weitere Unterschiede bei Buchführung, Besteuerung, Einzahlung, Register, Firmenzusatz, Details in den Profilen der GmbH und der PartG mbB.

Steuervergleich mit drei Gewinnstufen

GewinnGmbHPartG mbBDifferenz
50.000 €23.903,07 €10.548,00 €13.355,07 €
80.000 €38.403,17 €22.715,56 €15.687,61 €
120.000 €57.736,63 €41.423,52 €16.313,11 €

Bei 50.000 € Gewinn liegt die GmbH bei 23.903 €, die PartG mbB bei 10.548 €; steigt der Gewinn auf 120.000 €, sind es 57.737 € und 41.424 €. Wer Gewinne in der GmbH belässt, zahlt bei 120.000 € zunächst nur 35.790,00 €. Die Tabelle zeigt den ungünstigeren Fall der Vollausschüttung.

Gründungskosten im Vergleich

Notar und RegisterAnnahme
GmbH575,60 € bis 1.019,95 €25.000 € Stammkapital: ein Gründer mit Musterprotokoll bis zwei Gründer mit eigener Satzung
PartG mbB352,92 €zwei Partner, Geschäftswert 45.000 €, Partnerschaftsregister

So triffst du die Wahl

Wer heute die GmbH wählt und später zur PartG mbB wechseln will, braucht eine Umwandlung oder Neugründung mit Übertragung des Geschäfts. Die steuerlichen Regeln des Umwandlungssteuergesetzes machen das meist ohne Sofortbesteuerung möglich, Notar- und Beratungskosten fallen aber an. Die Wahl zwischen GmbH und PartG mbB sollte deshalb auch den Plan für die nächsten Jahre abbilden.

GmbH

Unternehmen mit Haftungsrisiken, steigenden Gewinnen, mehreren Gesellschaftern oder Plänen für Nachfolge und Beteiligungen.

  • Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt
  • Anteile übertragbar und vererblich, gut für Nachfolge und Investoren

PartG mbB

Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die gemeinsam praktizieren.

  • Haftungsschutz für Berufsfehler ohne Kapitalgesellschaft
  • keine Gewerbesteuer bei Freiberuflern
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Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bescheide und Kostenrechnungen, die du tatsächlich erhältst.

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