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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Rechtsformvergleich · Personenunternehmen und Personengesellschaft der freien Berufe

OHG oder PartG mbB? Der Vergleich mit Zahlen

OHG braucht kein Mindestkapital, PartG mbB keins. Beide Formen schützen das Privatvermögen nicht vollständig. Bei 100.000 € Gewinn zahlt OHG 1.251 € weniger Steuern (2026, ein Inhaber, ledig).

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Eckdaten gegen den Gesetzestext abgeglichen, Steuern und Kosten berechnet

Wer zwischen OHG und PartG mbB wählt, sollte Haftung, Besteuerung und Registerpflicht vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.

Die Unterschiede Punkt für Punkt

OHGPartG mbB
Organe und Führungalle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsbefugt, sofern nicht anders geregeltalle Partner
Haftungalle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt als Gesamtschuldner (§ 126 HGB)für Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); sonst Partner persönlich
Besteuerungtransparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern, Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStGtransparent: Einkommensteuer bei den Partnern; bei rein freiberuflicher Tätigkeit keine Gewerbesteuer
EinzahlungEinlagen nach GesellschaftsvertragBeiträge nach Partnerschaftsvertrag
Gründermindestens 2 Personenmindestens 2 Angehörige freier Berufe

Weitere Unterschiede bei Buchführung, Gründungsform, Anteile übertragen, Offenlegung, Firmenzusatz, Register, Details in den Profilen der OHG und der PartG mbB. Gleich geregelt: Mindestkapital.

Steuern bei gleichem Gewinn

GewinnOHGPartG mbBDifferenz
120.000 €39.923,73 €41.423,52 €−1.499,79 €
300.000 €119.761,74 €121.883,09 €−2.121,35 €
500.000 €213.171,74 €216.833,09 €−3.661,35 €

In Zahlen: Bei 120.000 € Gewinn zahlt die OHG 39.924 € und die PartG mbB 41.424 €, bei 500.000 € stehen 213.172 € gegen 216.833 €. Der Unterschied entsteht durch die Gewerbesteuer: Die freiberufliche Partnerschaft zahlt keine, gewerbliche Personenunternehmen bekommen sie über § 35 EStG weitgehend angerechnet.

Was die Gründung kostet

Notar und RegisterAnnahme
OHG352,92 €zwei Gesellschafter, Geschäftswert 45.000 € (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG)
PartG mbB352,92 €zwei Partner, Geschäftswert 45.000 €, Partnerschaftsregister

Für wen sich welche Form eignet

Ein späterer Wechsel von der OHG zur PartG mbB oder umgekehrt ist möglich, kostet aber Zeit und Geld. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften lassen sich nach dem Umwandlungsgesetz ineinander überführen, steuerlich oft ohne Aufdeckung stiller Reserven (§§ 20, 24 UmwStG). Wer zwischen OHG und PartG mbB schwankt, sollte deshalb die erwartete Entwicklung der nächsten fünf Jahre in die Entscheidung einbeziehen.

OHG

Kaufmännische Betriebe mehrerer Inhaber, die sich gegenseitig vertrauen.

  • kein Mindestkapital, keine Notarpflicht für den Vertrag
  • hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung

PartG mbB

Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die gemeinsam praktizieren.

  • Haftungsschutz für Berufsfehler ohne Kapitalgesellschaft
  • keine Gewerbesteuer bei Freiberuflern

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.

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