Wer zwischen OHG und PartG mbB wählt, sollte Haftung, Besteuerung und Registerpflicht vergleichen. Hier stehen beide Formen Punkt für Punkt nebeneinander, mit Fundstellen und Beispielrechnung.
Die Unterschiede Punkt für Punkt
| OHG | PartG mbB | |
|---|---|---|
| Organe und Führung | alle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsbefugt, sofern nicht anders geregelt | alle Partner |
| Haftung | alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt als Gesamtschuldner (§ 126 HGB) | für Berufsfehler nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); sonst Partner persönlich |
| Besteuerung | transparent: Einkommensteuer bei den Gesellschaftern, Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG | transparent: Einkommensteuer bei den Partnern; bei rein freiberuflicher Tätigkeit keine Gewerbesteuer |
| Einzahlung | Einlagen nach Gesellschaftsvertrag | Beiträge nach Partnerschaftsvertrag |
| Gründer | mindestens 2 Personen | mindestens 2 Angehörige freier Berufe |
Weitere Unterschiede bei Buchführung, Gründungsform, Anteile übertragen, Offenlegung, Firmenzusatz, Register, Details in den Profilen der OHG und der PartG mbB. Gleich geregelt: Mindestkapital.
Steuern bei gleichem Gewinn
| Gewinn | OHG | PartG mbB | Differenz |
|---|---|---|---|
| 120.000 € | 39.923,73 € | 41.423,52 € | −1.499,79 € |
| 300.000 € | 119.761,74 € | 121.883,09 € | −2.121,35 € |
| 500.000 € | 213.171,74 € | 216.833,09 € | −3.661,35 € |
In Zahlen: Bei 120.000 € Gewinn zahlt die OHG 39.924 € und die PartG mbB 41.424 €, bei 500.000 € stehen 213.172 € gegen 216.833 €. Der Unterschied entsteht durch die Gewerbesteuer: Die freiberufliche Partnerschaft zahlt keine, gewerbliche Personenunternehmen bekommen sie über § 35 EStG weitgehend angerechnet.
Was die Gründung kostet
| Notar und Register | Annahme | |
|---|---|---|
| OHG | 352,92 € | zwei Gesellschafter, Geschäftswert 45.000 € (§ 105 Abs. 3 Nr. 2 GNotKG) |
| PartG mbB | 352,92 € | zwei Partner, Geschäftswert 45.000 €, Partnerschaftsregister |
Für wen sich welche Form eignet
Ein späterer Wechsel von der OHG zur PartG mbB oder umgekehrt ist möglich, kostet aber Zeit und Geld. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften lassen sich nach dem Umwandlungsgesetz ineinander überführen, steuerlich oft ohne Aufdeckung stiller Reserven (§§ 20, 24 UmwStG). Wer zwischen OHG und PartG mbB schwankt, sollte deshalb die erwartete Entwicklung der nächsten fünf Jahre in die Entscheidung einbeziehen.
OHG
Kaufmännische Betriebe mehrerer Inhaber, die sich gegenseitig vertrauen.
- kein Mindestkapital, keine Notarpflicht für den Vertrag
- hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung
PartG mbB
Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die gemeinsam praktizieren.
- Haftungsschutz für Berufsfehler ohne Kapitalgesellschaft
- keine Gewerbesteuer bei Freiberuflern
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.