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GmbH-Stammkapital.de
25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Beispielrechnung · Steuerjahr 2026 · Hebesatz 400 %

200.000 € Gewinn: Steuern als GmbH und als Einzelunternehmen

Von 200.000 € Gewinn behält eine GmbH nach Steuern 140.350,00 €, sie zahlt 59.650,00 € (2026, Hebesatz 400 %). Als Einzelunternehmen wären es 75.520,17 € Steuern, bei Vollausschüttung der GmbH insgesamt 96.403,56 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · mit dem Rechenkern der Rechner nach KStG, GewStG, EStG und SolZG berechnet

Einzelunternehmen, ledig75.520,17 €netto 124.479,83 €
GmbH, alles ausgeschüttet96.403,56 €netto privat 103.596,44 €
GmbH, Gewinn bleibt drin59.650,00 €29,83 % Steuern
Einzelunternehmen, verheiratet61.728,00 €Splittingtarif, Partner ohne Einkommen

Im Durchschnitt zahlt der Einzelunternehmer 37,76 % seines Gewinns, die GmbH 29,83 %; mit Ausschüttung steigt die Quote auf 48,2 %. Pro Monat gerechnet zahlt die GmbH 4.970,83 € an Steuern, der Einzelunternehmer 6.293,35 €. Bleibt der Gewinn in der GmbH, stehen ihr monatlich 11.695,83 € zur Verfügung.

Steuern der GmbH Schritt für Schritt (200.000 €)
Körperschaftsteuer 15 %30.000,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %1.650,00 €
Gewerbesteuer (Messbetrag 7.000,00 € × 400 %)28.000,00 €
Steuern der GmbH59.650,00 €
Abgeltungsteuer mit Soli bei Vollausschüttung (nach 1.000 € Pauschbetrag)36.753,56 €
Steuern gesamt bei Vollausschüttung96.403,56 €

Jeder zusätzliche Euro Gewinn kostet den Einzelunternehmer hier rund 42 % Einkommensteuer, die GmbH 29,83 %.

Unternehmergesellschaft und 200.000 € Gewinn

Eine UG müsste aus 200.000 € Gewinn 35.087,50 € in die gesetzliche Rücklage stellen, ein Viertel des Jahresüberschusses von 140.350,00 €. Mit 1.000 € Stammkapital wäre die Schwelle von 25.000 € damit schon nach dem ersten Jahr erreicht. UG-Rücklage rechnen

Sinkende Körperschaftsteuer bei 200.000 € Gewinn

Die Senkung der Körperschaftsteuer bringt bei 200.000 € Gewinn ab 2032 jedes Jahr 10.550,00 € weniger Steuern als 2026.

JahrKSt-SatzSteuern GmbH
202615 %59.650,00 €
202715 %59.650,00 €
202814 %57.540,00 €
203012 %53.320,00 €
203210 %49.100,00 €

Einzelunternehmen, GmbH und Gehaltsmodell bei 200.000 €

Bei 200.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmer auf jeden weiteren Euro den Spitzensteuersatz. Die GmbH belastet einbehaltene Gewinne mit rund 30 %, der Vorteil bei Thesaurierung ist erheblich.

ModellSteuernprivat verfügbar
Einzelunternehmen75.520,17 €124.479,83 €
GmbH, nur Ausschüttung96.403,56 €103.596,44 €
GmbH, Gehalt 198.000 € + Rest ausgeschüttet76.142,79 €123.857,21 €

Gehalt im Raster optimiert, ohne Sozialversicherung; ob ein Gehalt von 198.000 € angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab (§ 8 Abs. 3 KStG). Eigene Werte rechnen

Hebesatz-Vergleich für 200.000 € Gewinn

Die Spanne ist groß: Bei 200.000 € Gewinn zahlt eine GmbH in einer Gemeinde mit 490 % 14.700,00 € mehr Gewerbesteuer als bei 280 %.

HebesatzGewerbesteuerSteuern GmbHQuote
280 %19.600,00 €51.250,00 €25,63 %
300 %21.000,00 €52.650,00 €26,33 %
413,1 % (Bundesmittel)28.917,00 €60.567,00 €30,28 %
450 %31.500,00 €63.150,00 €31,58 %
490 %34.300,00 €65.950,00 €32,98 %
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