Ratgeber
GmbH-Gründungskosten: Notar, Handelsregister und alles Weitere
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Gebührentabellen abgeglichen

Wer eine GmbH gründen will, liest im Netz Beträge zwischen 300 € und mehreren tausend Euro. Die Spanne erklärt sich durch unterschiedliche Konstellationen und dadurch, dass manche Angaben Beratung oder Bankgebühren einrechnen und andere nicht. Notar- und Registergebühren sind gesetzlich festgelegt und lassen sich exakt berechnen. Dieser Ratgeber zeigt, aus welchen Posten sich die Kosten zusammensetzen, wie du sie beeinflussen kannst und was zusätzlich anfällt.
Die drei Pflichtposten
Bei jeder Gründung fallen drei Arten von Pflichtkosten an. Erstens der Notar: Er beurkundet den Gesellschaftsvertrag, entwirft die Handelsregisteranmeldung, beglaubigt die Unterschriften, erstellt die Gesellschafterliste und übermittelt alles elektronisch ans Gericht. Zweitens das Registergericht für die Eintragung. Drittens das Transparenzregister mit einer Jahresgebühr.
Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Sie hängen vom Geschäftswert und vom Gebührensatz ab und sind für alle Notare gleich. Gebührenvereinbarungen oder Rabatte sind verboten (§ 125 GNotKG). Es lohnt sich also nicht, Notare nach dem Preis zu vergleichen, wohl aber nach Erreichbarkeit und Beratung.
Notarkosten im Detail
Bei individueller Satzung ist der Geschäftswert das Stammkapital, mindestens 30.000 € (§ 107 Abs. 1 GNotKG). Gründen mehrere Personen, fällt eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B an (KV 21100), bei 30.000 € also 250 €. Gründet eine Person allein, ist es eine einseitige Erklärung mit 1,0-Gebühr (KV 21200), also 125 €. Wird der Geschäftsführer in derselben Urkunde per Beschluss bestellt, kommt ein Wert von 30.000 € hinzu (§ 108 GNotKG).
Weitere Gebühren: Vollzug für die Gesellschafterliste mit höchstens 250 € (KV 22110 bis 22113), der Entwurf der Handelsregisteranmeldung mit 0,5 (KV 24102), die XML-Strukturdaten mit 0,2 (KV 22114). Dazu je Geschäft eine Pauschale für Post und Telekommunikation von 20 % der Gebühren, höchstens 20 € (KV 32005), und 19 % Umsatzsteuer.
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Beispiele mit Zahlen
Eine GmbH mit 25.000 € Stammkapital, zwei Gründern und individueller Satzung kostet beim Notar rund 720 € brutto: 384 € für Vertrag und Geschäftsführerbeschluss auf einen Geschäftswert von 60.000 €, 96 € für die Gesellschafterliste, 62,50 € für die Anmeldung, 25 € XML, 37,50 € Auslagen und 115 € Umsatzsteuer. Mit 300 € Handelsregister sind das rund 1.020 €.
Gründet eine Person allein mit Musterprotokoll und 25.000 € Stammkapital, gilt der echte Wert von 25.000 €: 115 € Beurkundung, 57,50 € Anmeldung, 23 € XML, Auslagen und Umsatzsteuer, zusammen rund 276 €. Mit Register sind es knapp 576 €. Eine UG mit 1.000 € und Musterprotokoll kommt auf rund 450 €. Alle Stufen haben wir in einer Übersicht nach Stammkapital durchgerechnet.
Handelsregister und Transparenzregister
Das Registergericht berechnet für die Ersteintragung einer GmbH oder UG 225 € (GV 2100 HRegGebV), bei einer Sacheinlage 360 € (GV 2101). Seit der Digitalisierung des Registers kommt ein Drittel dieser Gebühr für die Bereitstellung zum Abruf hinzu (GV 6000), also 75 € beziehungsweise 120 €. Die Rechnung des Gerichts kommt meist einige Tage nach der Eintragung.
Am Transparenzregister muss jede GmbH ihre wirtschaftlich Berechtigten melden (§ 20 GwG). Für die Führung des Registers wird ab dem Gebührenjahr 2024 eine Jahresgebühr von 19,80 € erhoben. Sie kommt jedes Jahr, solange die Gesellschaft besteht.
Kosten senken: Musterprotokoll und Stammkapital
Der größte Hebel ist das Musterprotokoll. Es ist bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer zulässig (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Der Mindestgeschäftswert entfällt, das Protokoll gilt als Gesellschafterliste, und die Geschäftsführerbestellung ist enthalten. Bei kleinem Stammkapital spart das mehrere hundert Euro.
Die Kehrseite: Abweichende Regelungen sind nicht möglich, also keine Vinkulierung, keine Einziehung, keine Regeln für Erbfall oder Streit. Für eine Ein-Personen-Gesellschaft ist das oft kein Problem. Bei mehreren Gesellschaftern kann eine fehlende Regelung später ein Vielfaches der gesparten Gebühren kosten. Bei individueller Satzung bleibt der Mindestwert von 30.000 €, ein Stammkapital zwischen 25.000 € und 30.000 € kostet deshalb gleich viel.
Was zusätzlich anfällt
Nicht in den gesetzlichen Gebühren enthalten sind Abschriften des Notars (Dokumentenpauschale, KV 32000 bis 32002), Beratung durch Steuerberatung oder Anwälte, die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde mit einer von Ort zu Ort unterschiedlichen Gebühr, der Beitrag zur Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und die Kontoführung des Geschäftskontos.
Hinzu kommen laufende Kosten, die bei der Entscheidung für die GmbH zählen: Buchführung und Jahresabschluss, oft durch eine Steuerberatung, die Offenlegung beim Unternehmensregister und die Transparenzregistergebühr. Wer die GmbH mit einem Einzelunternehmen vergleicht, sollte diese Beträge einrechnen.
Wer die Kosten trägt
Zunächst schulden die Gründer die Gebühren, denn sie haben den Notar beauftragt. Die GmbH darf die Gründungskosten übernehmen, wenn der Gesellschaftsvertrag den Gründungsaufwand mit einem Gesamtbetrag nennt. Ohne diese Regelung ist eine Übernahme eine verbotene Leistung an die Gesellschafter.
Das Musterprotokoll enthält bereits eine Klausel: Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten bis zu 300 €, höchstens bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Bei individueller Satzung schreibt der Notar meist einen Betrag hinein, der die erwarteten Kosten deckt. Die übernommenen Kosten sind für die GmbH Betriebsausgaben.
Steuerliche Behandlung der Gründungskosten
Trägt die GmbH die Gründungskosten, weil der Gesellschaftsvertrag sie beziffert, sind sie bei ihr Betriebsausgaben und mindern den Gewinn des ersten Geschäftsjahres. Die Vorsteuer aus der Notarrechnung kann die GmbH abziehen, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die Rechnung auf sie ausgestellt ist. Die Registergebühren enthalten keine Umsatzsteuer.
Trägt die GmbH Kosten, die der Gesellschaftsvertrag nicht ausweist oder die den dort genannten Betrag übersteigen, ist das eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gründer. Steuerlich mindert der Betrag dann nicht den Gewinn, und gesellschaftsrechtlich ist die Zahlung bedenklich. Ein ausreichend bemessener Betrag in der Satzung vermeidet das.
Vergleich mit anderen Rechtsformen
Im Vergleich zu Personengesellschaften ist die GmbH-Gründung teurer, aber nicht dramatisch. Ein Einzelunternehmen braucht ohne Handelsregistereintragung nur eine Gewerbeanmeldung. Als eingetragener Kaufmann kommen Notarkosten für die Anmeldung mit einem Geschäftswert von 30.000 € und 105 € Registergebühr plus Abruf hinzu. Eine OHG oder KG kostet bei zwei Gesellschaftern ähnlich wenig, weil nur die Anmeldung notariell beglaubigt werden muss.
Die GmbH & Co. KG addiert die Kosten zweier Gesellschaften, die AG verlangt 50.000 € Grundkapital, eine Gründungsprüfung und Organbestellungen. Für die Entscheidung sind die Gründungskosten aber meist zweitrangig. Wichtiger sind Haftung, laufende Kosten und Steuern, die in unserem Rechtsformvergleich nebeneinanderstehen.
Kosten bei späteren Änderungen
Auch nach der Gründung kosten Änderungen Geld. Ein Geschäftsführerwechsel muss zum Handelsregister angemeldet werden, eine Satzungsänderung wie eine Sitzverlegung oder Firmenänderung braucht zusätzlich einen notariell beurkundeten Beschluss. Für die Eintragung einer Tatsache berechnet das Registergericht 105 €, für jede weitere Tatsache aufgrund derselben Anmeldung 60 € (GV 2500, 2501 HRegGebV), jeweils plus Abrufgebühr.
Anteilsübertragungen brauchen einen notariellen Kaufvertrag, dessen Gebühr sich nach dem Kaufpreis oder dem Wert der Anteile richtet. Wer bei der Gründung absehbare Änderungen mitregelt, etwa einen zweiten Geschäftsführer oder klare Regeln für Gesellschafterwechsel, spart später Folgekosten.
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Häufige Fragen
Was kostet die Gründung einer GmbH insgesamt?
Für Notar und Handelsregister ab rund 576 € mit Musterprotokoll und einem Gründer, rund 1.020 € mit Satzung und zwei Gründern, jeweils bei 25.000 € Stammkapital. Dazu 19,80 € im Jahr für das Transparenzregister.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein, sie sind im GNotKG festgelegt. Gebührenvereinbarungen sind verboten (§ 125 GNotKG).
Kostet ein höheres Stammkapital mehr?
Bei individueller Satzung erst ab 30.000 €, weil darunter der Mindestgeschäftswert gilt. Darüber steigen die Gebühren stufenweise. Die Registergebühr ist unabhängig vom Kapital.
Kann die GmbH die Gründungskosten bezahlen?
Ja, wenn der Gesellschaftsvertrag den Gründungsaufwand beziffert. Das Musterprotokoll erlaubt bis 300 €, höchstens bis zum Stammkapital.
Fallen bei der Gründung Kosten für die IHK an?
Die Gründung selbst nicht. Die GmbH wird aber Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und zahlt einen Beitrag, dessen Höhe vom Gewinn abhängt und für Gründer oft ermäßigt ist.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Das bestimmt die Gemeinde, die Gebühr liegt meist im zweistelligen Bereich. Im Gründungskosten-Rechner kannst du sie optional eintragen.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion GmbH-Stammkapital.de. Alle Beträge, Fristen und Gebühren haben wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de abgeglichen (Stand 14.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.