Ratgeber
GmbH-Stammkapital: Höhe, Einzahlung und was es wirklich bedeutet
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Gebührentabellen abgeglichen

Kaum eine Zahl im Gesellschaftsrecht ist so bekannt wie die 25.000 € Stammkapital der GmbH. Trotzdem ranken sich viele Missverständnisse darum: Muss das Geld auf dem Konto liegen bleiben? Haftet man damit persönlich? Darf man es für Miete und Laptop ausgeben? Dieser Ratgeber erklärt, was das Stammkapital rechtlich ist, wie viel du wann einzahlen musst, wie es sich auf mehrere Gesellschafter verteilt und welche Alternativen es gibt, wenn du weniger Geld mitbringst.
Was das Stammkapital ist
Das Stammkapital ist der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Betrag, den die Gesellschafter der GmbH als Haftungsgrundlage zur Verfügung stellen. Es muss mindestens 25.000 € betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG) und steht im Handelsregister. In der Bilanz erscheint es als gezeichnetes Kapital auf der Passivseite, also auf der Seite, die zeigt, woher die Mittel der Gesellschaft stammen.
Rechtlich setzt sich das Stammkapital aus den Nennbeträgen der Geschäftsanteile zusammen. Jeder Gesellschafter übernimmt bei der Gründung einen oder mehrere Anteile, deren Nennbeträge auf volle Euro lauten müssen. Die Summe aller Nennbeträge muss genau dem Stammkapital entsprechen (§ 5 Abs. 2 und 3 GmbHG). Gründen zwei Personen mit je 12.500 €, ergibt das zwei Anteile und zusammen 25.000 € Stammkapital.
Mindestbetrag und Obergrenze
Das Gesetz kennt nur eine Untergrenze. Eine Obergrenze gibt es nicht, und manche Gesellschaften gründen bewusst mit 50.000 € oder 100.000 €, um gegenüber Banken, Vermietern und Lieferanten solide aufzutreten. Ein höheres Stammkapital bedeutet aber auch eine höhere Einlagepflicht der Gesellschafter, die im Insolvenzfall vollständig eingefordert werden kann, wenn sie noch nicht geleistet ist.
Für die Gründungskosten spielt die Höhe eine kleinere Rolle, als viele denken. Bei individueller Satzung setzt der Notar ohnehin mindestens 30.000 € als Geschäftswert an (§ 107 Abs. 1 GNotKG). Zwischen 25.000 € und 30.000 € ändert sich an den Notarkosten also nichts, darüber steigen sie nur stufenweise nach Tabelle B. Die Registergebühr ist unabhängig vom Stammkapital: 225 € für die Eintragung plus 75 € für die Bereitstellung zum Abruf.
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Wie viel du vor der Anmeldung einzahlen musst
Angemeldet werden darf die GmbH erst, wenn auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist und die Geldeinlagen zusammen mit eventuellen Sacheinlagen mindestens 12.500 € erreichen (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Bei einem Stammkapital von genau 25.000 € heißt das: Die Hälfte muss vor dem Gang zum Registergericht auf dem Konto der Gesellschaft liegen. Erst ab 50.000 € Stammkapital genügt das reine Viertel.
Die Geschäftsführer versichern in der Anmeldung, dass die Beträge eingezahlt sind und sich endgültig in ihrer freien Verfügung befinden (§ 8 Abs. 2 GmbHG). Eine falsche Versicherung ist strafbar (§ 82 GmbHG) und löst eine persönliche Haftung aus (§ 9a GmbHG). Den nicht eingezahlten Rest schulden die Gesellschafter der GmbH weiter. Die Geschäftsführung kann ihn auf Beschluss der Gesellschafter jederzeit einfordern.
Stammkapital ist kein gesperrtes Guthaben
Einer der häufigsten Irrtümer lautet, die 25.000 € müssten dauerhaft unangetastet auf dem Konto liegen. Das stimmt nicht. Sobald die GmbH angemeldet ist, darf die Geschäftsführung das Geld für den Geschäftsbetrieb einsetzen, etwa für Miete, Ausstattung, Ware oder Gehälter. Dafür ist es da.
Das Gesetz schützt etwas anderes: Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Die GmbH darf also nicht einfach Geld an ihre Gesellschafter zurückfließen lassen, solange das Vermögen dadurch unter den Betrag des Stammkapitals fallen würde. Verluste aus dem normalen Geschäft sind dagegen kein Verstoß. Wenn das Unternehmen mit seinem Startkapital wirtschaftet und dabei Geld verliert, ist das unternehmerisches Risiko.
Haftung: wofür das Stammkapital steht
Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Die Gesellschafter riskieren grundsätzlich nur ihre Einlage. Das Stammkapital ist dabei kein Mindestvermögen, das jederzeit vorhanden sein muss, sondern ein Betrag, der einmal aufgebracht werden muss und nicht an die Gesellschafter zurückfließen darf.
Persönlich haften Gesellschafter trotzdem in einigen Fällen: solange ihre Einlage nicht vollständig erbracht ist, bei überbewerteten Sacheinlagen (§ 9 GmbHG), bei falschen Angaben zur Gründung (§ 9a GmbHG) und für unzulässige Rückzahlungen (§ 31 GmbHG). Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG). Banken verlangen bei Krediten außerdem oft persönliche Bürgschaften, die die Haftungsbeschränkung vertraglich aushebeln.
Aufteilung auf mehrere Gesellschafter
Wie das Stammkapital verteilt wird, bestimmt zugleich die Stimmverhältnisse, denn jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbHG). Mit mehr als 50 % hat ein Gesellschafter die einfache Mehrheit, mit 75 % kann er die Satzung allein ändern, mit mehr als 25 % kann er Satzungsänderungen blockieren. Diese Schwellen solltest du schon bei der Gründung bedenken.
Praktisch ist es oft sinnvoll, das Stammkapital in kleine Anteile zu stückeln, etwa zu je 1 € oder 100 €. Dann lassen sich später einzelne Anteile übertragen, verschenken oder vererben, ohne sie erst teilen zu müssen. Jede Übertragung braucht allerdings einen notariellen Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Unser Rechner zur Stammkapital-Aufteilung zeigt Nennbeträge, Stimmen und die nötige Einzahlung je Gesellschafter.
Weniger Kapital: die UG als Alternative
Wer die 25.000 € nicht aufbringen kann oder will, gründet eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Sie ist eine GmbH mit einem Stammkapital von weniger als 25.000 €, theoretisch ab 1 € (§ 5a GmbHG). Die Haftungsbeschränkung ist dieselbe. Im Gegenzug muss das Stammkapital vor der Anmeldung voll eingezahlt sein, Sacheinlagen sind ausgeschlossen, und jedes Jahr fließt ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage.
Realistisch ist ein Stammkapital von einigen tausend Euro sinnvoll. Ein Kapital von 1 € reicht nicht einmal für die Gründungskosten, und ohne Polster droht bei den ersten Verlusten die Überschuldung mit Insolvenzantragspflicht. Hat die Rücklage zusammen mit dem Stammkapital 25.000 € erreicht, kann die UG zur GmbH werden.
Stammkapital in der Bilanz
In der Bilanz steht das Stammkapital als gezeichnetes Kapital an erster Stelle des Eigenkapitals (§ 266 Abs. 3 HGB). Sind Einlagen noch nicht eingefordert, werden sie offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, eingeforderte, aber nicht gezahlte Beträge erscheinen als Forderung. Daneben stehen Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag und das Jahresergebnis.
Wer eine Bilanz liest, sollte deshalb nicht auf das Stammkapital allein schauen. Aussagekräftiger ist das gesamte Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme. Eine GmbH mit 25.000 € Stammkapital und hohen Gewinnrücklagen kann solider dastehen als eine mit 100.000 € Stammkapital und großem Verlustvortrag.
Fünf Irrtümer über das Stammkapital
Erstens: Das Geld muss auf dem Konto bleiben. Falsch, es darf für das Geschäft ausgegeben werden. Zweitens: Wer 25.000 € einzahlt, haftet bis 25.000 €. Ungenau, wer seine Einlage vollständig geleistet hat, haftet grundsätzlich gar nicht mehr. Drittens: Ein höheres Stammkapital macht die Gründung viel teurer. Bis 30.000 € ändert sich bei individueller Satzung nichts, darüber steigen die Gebühren nur stufenweise.
Viertens: Die UG ist eine schlechtere GmbH. Rechtlich ist sie eine vollwertige GmbH mit Sonderregeln. Fünftens: Das Stammkapital lässt sich später nicht ändern. Erhöhungen sind jederzeit möglich, Herabsetzungen mit etwas Aufwand ebenfalls.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH?
25.000 € nach § 5 Abs. 1 GmbHG. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Muss das Stammkapital auf dem Konto bleiben?
Nein. Nach der Anmeldung darf die GmbH das Geld für den Geschäftsbetrieb verwenden. Verboten ist nur die Rückzahlung an Gesellschafter aus dem gebundenen Vermögen (§ 30 GmbHG).
Was passiert mit dem nicht eingezahlten Rest?
Er bleibt eine Forderung der GmbH gegen die Gesellschafter. Sie kann ihn jederzeit einfordern, im Insolvenzfall tut das der Verwalter. Der Anspruch verjährt nach zehn Jahren (§ 19 Abs. 6 GmbHG).
Kann ich das Stammkapital später erhöhen?
Ja, durch notariell beurkundeten Beschluss mit drei Vierteln der Stimmen, gegen neue Einlagen oder aus Rücklagen (§§ 53, 55, 57c GmbHG).
Wie viel Stammkapital ist sinnvoll?
So viel, dass die Anlaufkosten und erste Verluste gedeckt sind. Für die meisten Gründungen reichen 25.000 €, bei kapitalintensiven Geschäften kann mehr sinnvoll sein.
Haftet man mit dem Stammkapital persönlich?
Nein. Nach vollständiger Einzahlung haftet grundsätzlich nur das Vermögen der GmbH, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion GmbH-Stammkapital.de. Alle Beträge, Fristen und Gebühren haben wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de abgeglichen (Stand 14.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.